12.07.2021

Bruder zum Vaterschaftstest geschickt? Vaterschaft bei erneuter Begutachtung festgestellt

Wenn der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden. Über einen solchen Fall hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden.

OLG Oldenburg v. 19.4.2021 - 3 UF 138/20
Der Sachverhalt:
Die Antragstellerin, eine junge Mutter, gab an, sicher zu sein, wer der Vater ihrer 2020 geborenen Tochter sei. Das AG holte ein DNA-Gutachten ein - mit klarem Ergebnis: Nach der für das Gutachten entnommenen Speichelprobe war eine Vaterschaft des Antragsgegners mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen.

Die Kindesmutter blieb bei ihrer Behauptung, nur der Antragsgegner könne der Vater sein. Die Antragstellerin äußerte die Vermutung, dass dieser zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt haben könne. Die beiden sähen sich sehr ähnlich.

Das OLG ordnete die erneute Begutachtung an und gab daraufhin dem Antrag gab der Antragstellerin statt.
OLG Oldenburg PM Nr. 24 vom 7.7.2021
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