Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse
Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. "Mietpreisbremse") haben dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg verlangsamt. Daher soll es den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf Jahres 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.
Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Anspruch der Mieter gegen die Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden soll, um das Potential der Mietpreisbremse besser ausschöpfen zu können.
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Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Anspruch der Mieter gegen die Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden soll, um das Potential der Mietpreisbremse besser ausschöpfen zu können.