DAV-Stellungnahme zur WEG-Reform
So beinhalte die WEG-Reform nach Ansicht des DAV einen Paradigmenwechsel in Richtung Gesellschaftsrecht, der für alle Beteiligten zu erheblichen Veränderungen führen werde. Dies laufe dann u.a. auf eine Umstellung auf den Verbandsprozess hinaus. Diese gravierende Veränderung treffe wiederum die Anwaltschaft stark, weil der Anfall der Mehrvertretungsgebühr - bei gleichem Arbeitsaufwand - bei Beschlussmängelklagen entfallen werde. Der DAV fordert deshalb, diese Konsequenzen aus dem Wegfall der Mehrvertretungsgebühr im Beschlussmängelverfahren auszugleichen.
Für die Wohnungseigentümer macht der DAV erhebliche Einschränkungen aus, da die Stellung des Verwalters auf eine Stufe mit der eines unabhängigen Geschäftsführers gestellt werde. Nach Ansicht des DAV soll der Verwalter zum Ausgleich seine Qualifikation zumindest durch einen Sachkundenachweis belegen müssen.
Nach Auffassung des DAV lässt der Referentenentwurf schließlich für einige praxisrelevante Bereiche Regelungen vermissen. So müssten hinsichtlich der Harmonisierung mit dem Mietrecht noch verschiedene Angleichungen erfolgen.
DAV-Stellungnahme Nr. 9/2020
Für die Wohnungseigentümer macht der DAV erhebliche Einschränkungen aus, da die Stellung des Verwalters auf eine Stufe mit der eines unabhängigen Geschäftsführers gestellt werde. Nach Ansicht des DAV soll der Verwalter zum Ausgleich seine Qualifikation zumindest durch einen Sachkundenachweis belegen müssen.
Nach Auffassung des DAV lässt der Referentenentwurf schließlich für einige praxisrelevante Bereiche Regelungen vermissen. So müssten hinsichtlich der Harmonisierung mit dem Mietrecht noch verschiedene Angleichungen erfolgen.