Manipulation beim Verkehrsunfall?
LG Lübeck v. 26.9.2024 - 3 O 193/22
Der Sachverhalt:
Ein junger Mann feiert eine Party im Hause der Eltern; um zwei Uhr nachts fährt ein Gast rückwärts gegen das Auto des Gastgebervaters. Der Vater fordert die Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz auf, doch die weigert sich. Sie meint, der Gast sei - in Absprache mit dem Gastgeber - absichtlich gegen das Auto gefahren, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Das LG hat entschieden, dass die Versicherung die Schäden ersetzen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Der Fahrer und weitere Partygäste wurden zu dem Vorfall befragt und ein technischer Sachverständige hinzugezogen. Daraus hat sich ergeben, dass der Fahrer aus Versehen gegen das Auto des Vaters gefahren ist und es gerade keine Verabredung zu einem manipulierten Unfall gegeben hat.
Bei einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte beweisen, dass der Schädiger sein Fahrzeug beschädigt hat. Meint die Haftpflichtversicherung, der Unfall sei abgesprochen gewesen, muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit der Beschädigung einverstanden war. Eine solche Beweisführung ist oft schwierig; anders kann es bei einer Häufung von sog. Beweiszeichen für eine Unfallmanipulation sein, z.B. bei einer scheinbar klaren Schuldfrage wie rechts-vor-links Verstößen an abgelegenen Orten in den späten Abendstunden, wenn mit unbeteiligten Zeugen nicht zu rechnen ist.
Mehr zum Thema:
Rechtsprechung:
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Häufung typischer Umstände
OLG Hamm vom 16.10.2023 - 20 U 156/23
VersR 2024, 935
Rechtsprechung:
Nachweis eines versicherten Unfalls in der Kfz-Kaskoversicherung
OLG Karlsruhe vom 15.10.2024 - 12 U 12/24
Aufsatz:
Aktuelle Entwicklungen im zivilprozessualen Beweisrecht
Holger Jäckel, MDR 2024, 688
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LG Lübeck PM vom 11.11.2024
Ein junger Mann feiert eine Party im Hause der Eltern; um zwei Uhr nachts fährt ein Gast rückwärts gegen das Auto des Gastgebervaters. Der Vater fordert die Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz auf, doch die weigert sich. Sie meint, der Gast sei - in Absprache mit dem Gastgeber - absichtlich gegen das Auto gefahren, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Das LG hat entschieden, dass die Versicherung die Schäden ersetzen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Der Fahrer und weitere Partygäste wurden zu dem Vorfall befragt und ein technischer Sachverständige hinzugezogen. Daraus hat sich ergeben, dass der Fahrer aus Versehen gegen das Auto des Vaters gefahren ist und es gerade keine Verabredung zu einem manipulierten Unfall gegeben hat.
Bei einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte beweisen, dass der Schädiger sein Fahrzeug beschädigt hat. Meint die Haftpflichtversicherung, der Unfall sei abgesprochen gewesen, muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit der Beschädigung einverstanden war. Eine solche Beweisführung ist oft schwierig; anders kann es bei einer Häufung von sog. Beweiszeichen für eine Unfallmanipulation sein, z.B. bei einer scheinbar klaren Schuldfrage wie rechts-vor-links Verstößen an abgelegenen Orten in den späten Abendstunden, wenn mit unbeteiligten Zeugen nicht zu rechnen ist.
Rechtsprechung:
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Häufung typischer Umstände
OLG Hamm vom 16.10.2023 - 20 U 156/23
VersR 2024, 935
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Holger Jäckel, MDR 2024, 688
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