14.02.2023

Musterfeststellungsklage gegen EVENTIM

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Der Termin wird auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.


Feststellungsziele

Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagte, die Tickets im eigenen Namen für Veranstaltungen Dritter vertreibt, im Rahmen des Rechtskaufvertrages von den Verbrauchern durch deren Zahlung an sie folgende Preisbestandteile ohne Rechtsgrund erlangt hat:

  • die Buchungsgebühr sowie
  • die Ticketgesamtsumme, soweit sie Entgelte für weitere Leistungen der Musterbeklagten umfasst.

Dies gilt nicht, wenn die Musterbeklagte und die Verbraucher im Einzelfall über die Erhebung dieser Entgelte eine Individualvereinbarung getroffen haben.
 

Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Nach dem Vorbringen des Musterklägers vertreibt die Musterbeklagte als Online-Tickethändlerin in Deutschland Tickets für Veranstaltungen Dritter. Auf der Webseite der Musterbeklagten (www.eventim.de) kann man sich über Veranstaltungen verschiedenster Art aus den Bereichen Musik, Kultur und Unterhaltung informieren und Tickets buchen. Die Musterbeklagte erhält von ihren Kunden, die Verbraucher sind, den Kaufpreis für die Tickets.

Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt, erstattet die Musterbeklagte - wenn sie von den jeweiligen Veranstaltern mit der Rückabwicklung beauftragt wurde - nach dem Vorbringen des Musterklägers ihren Kunden nicht den vollständigen Ticketpreis, sondern behält einzelne Preisbestandteile, insbesondere Gebühren wie Vorverkaufs- bzw. Buchungsgebühren, ein.

Die Versandgebühr und etwaige Kosten für eine Ticketversicherung sind nach dem Vorbringen des Musterklägers nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 ZPO die Feststellung, dass die Musterbeklagte durch Zahlung der Verbraucher diese Gebühren ohne Rechtsgrund erlangt hat, es sei denn die Musterbeklagte und der Verbraucher haben über die Erhebung dieser Gebühren eine Individualvereinbarung getroffen.


Mehr zum Thema:

Rechtsprechung:
Ticketing: Wettbewerbswidrige Exklusivvereinbarungen zwischen CTS Eventim und Veranstaltern sowie Vorverkaufsstellen
OLG Düsseldorf vom 3.4.2019 - VI-KART 2/18 (V)
WUW 2019, 318

Beratermodul ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht:
Das Beratermodul ZIP bündelt die Inhalte einer der führenden Zeitschrift zum Wirtschaftsrecht mit Volltexten zu Gesetzen und Entscheidungen sowie den Kurzkommentaren der EWiR. 4 Wochen gratis nutzen!

Beratermodul Zöller Zivilprozessrecht:
Die perfekte Basisausstattung zum Zivilprozessrecht finden Praktiker in diesem neuen Modul. 4 Wochen gratis nutzen!

BfJ PM vom 9.2.2023
Zurück