Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden erhöht
Der Referentenentwurf sieht insbesondere vor:
- Im Bereich der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 % und die Wertgebühren um 6 % steigen.
- Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6 % angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9 %. Darüber hinaus sind einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
- Die Honorarsätze der Sachverständigen und der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sollen um 9 % erhöht werden.
- Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung sollen an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 8.7.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden sie hier.
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