21.06.2021

Rechtswegverweisung nach bloßer Anregung auf Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens

Durch eine Anregung auf Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens wird noch kein Verfahrensrechtsverhältnis begründet, das einer Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zugänglich wäre. Es sind lediglich Vorermittlungen einzuleiten. Ergibt die Prüfung, dass kein Anlass für die Einleitung eines Verfahrens besteht, sind die Ermittlungen einzustellen.

OLG Karlsruhe v. 28.4.2021 - 20 WF 70/21
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