Streit um reservierte Saunaliege eskaliert: Verletzter Hotelgast erhält Schmerzensgeld
LG Nürnberg-Fürth v. 9.10.2024 - 10 O 2087/23Der Beklagte hatte für sich und seine Partnerin zwei Liegen im Saunabereich eines Luxushotels mit Bademantel und Handtuch besetzt. Der Kläger entfernte die Sachen des Beklagten und legte sich auf eine der Liegen. Als der Beklagte aus der Sauna kam und den Kläger zur Rede stellte, kam es zwischen den beiden zu einem Wortgefecht mit anschließender körperlicher Auseinandersetzung. Hierbei zog sich der Kläger eine Nasenbeinfraktur zu, welche eine Operation mit dreitägigem stationären Aufenthalt nach sich zog. Wer welche Schläge austeilte, war zwischen den Parteien streitig. Der Kläger forderte vom Beklagten ein Schmerzensgeld i.H.v. mindestens 5.000 € und Schadensersatz für angefallene Behandlungskosten von rund 6.500 €.
Das LG verurteilte den Beklagten zur Zahlung von rund 7.900 €, berücksichtige aber ein anteiliges Mitverschulden des Klägers. Die weitergehende Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Nach der Beweisaufnahme ist davon auszugehen, dass der Beklagte den Kläger mit mindestens einem Faustschlag im Gesicht verletzt hat. Der Kläger kann Schmerzensgeld sowie die geltend gemachten Behandlungskosten verlangen. Der Verletzte muss sich aber ein Mitverschulden anrechnen lassen, nachdem er den Angriff des Beklagten provoziert hat. Ein Selbsthilferecht hat dem Kläger nämlich nicht zugestanden. Er hätte die Sachen des Beklagten nicht eigenmächtig entfernen dürfen, sondern hätte das Hotelpersonal verständigen müssen. Der Mitverschuldensanteil des Klägers ist mit 25 % zu bewerten. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass das Besetzen der Liegen durch den Beklagten nicht erlaubt war.
Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung des Mitverschuldens ein Schmerzensgeld i.H.v. 3.000 € angemessen. Dem Kläger steht für angefallene Behandlungskosten zudem Schadensersatz i.H.v. rund 4.900 € zu.
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