Update Coronakrise: Auswirkungen der Covid 19-Krise auf das Reiserecht
Keine pauschalen Lösungen
Der Beitrag gibt eine erste Orientierung, da das geltende Recht auf die aktuellen Probleme nicht vorbereitet ist. Vertieft werden die Rückzahlungspflicht nach einer zulässigen kostenlosen Kündigung und die Auswirkungen der unzulänglichen Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB. Pauschale Lösungen verbieten sich; der komplexe und sich fast täglich ändernde Sachverhalt splittert sich in viele Einzelsachverhalte auf, zu denen unterschiedliche Antworten gegeben werden müssen.
Kündigungen
Die Berechtigung zur kostenlosen Kündigung seit Inkrafttreten der Reisewarnung vom 18.3.2020 werden genauso thematisiert wie die die Kündigungen vor Inkrafttreten der Reisewarnung und nach deren Außerkrafttreten: Quarantäne und Einreiseverbote. Das für und wider der Gutscheinlösung ist ein weiterer Punkt den Prof. Dr. Klaus Tonner ausführlich analysiert.
Rückbeförderung
Auch bei der Bei der vorzeitigen Rückbeförderung von Reisenden sind bereits erhebliche Probleme aufgetaucht. Sie resultieren daraus, dass die Zielländer die Reisenden zum sofortigen Verlassen des Landes aufforderten oder durch Ausgangssperren oder das Schließen touristischer Einrichtungen ein Urlaub praktisch nicht mehr möglich war.
Liquiditätsengpässe
Große Beachtung findet derzeit die Frage, ob der Reiseveranstalter bzw. der Beförderer sofort nach der Kündigung den gezahlten Preis erstatten muss. Nach geltender Rechtslage ist dies eindeutig der Fall. Jedoch wird befürchtet, dass die Verpflichtung die ohnehin bestehenden Liquiditätsengpässe so verschärft, dass viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden. Deswegen sind mögliche Auswege zu diskutieren, wobei das im Rahmen der Krise erlassenen COVD-19-InsAG 2 eine größere Rolle spielt. Weiterhin findet die Forderung nach einer vorübergehenden Außerkraftsetzung der Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigungen wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (§ 651h Abs. 5 BGB) und nach Art. 8 (1) FluggastrechteVO große Aufmerksamkeit.
Mehr zum Thema:
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen MDR (MDR 2020, 519) - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Zivilrecht.
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Verlag Dr. Otto Schmidt
Der Beitrag gibt eine erste Orientierung, da das geltende Recht auf die aktuellen Probleme nicht vorbereitet ist. Vertieft werden die Rückzahlungspflicht nach einer zulässigen kostenlosen Kündigung und die Auswirkungen der unzulänglichen Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB. Pauschale Lösungen verbieten sich; der komplexe und sich fast täglich ändernde Sachverhalt splittert sich in viele Einzelsachverhalte auf, zu denen unterschiedliche Antworten gegeben werden müssen.
Kündigungen
Die Berechtigung zur kostenlosen Kündigung seit Inkrafttreten der Reisewarnung vom 18.3.2020 werden genauso thematisiert wie die die Kündigungen vor Inkrafttreten der Reisewarnung und nach deren Außerkrafttreten: Quarantäne und Einreiseverbote. Das für und wider der Gutscheinlösung ist ein weiterer Punkt den Prof. Dr. Klaus Tonner ausführlich analysiert.
Rückbeförderung
Auch bei der Bei der vorzeitigen Rückbeförderung von Reisenden sind bereits erhebliche Probleme aufgetaucht. Sie resultieren daraus, dass die Zielländer die Reisenden zum sofortigen Verlassen des Landes aufforderten oder durch Ausgangssperren oder das Schließen touristischer Einrichtungen ein Urlaub praktisch nicht mehr möglich war.
Liquiditätsengpässe
Große Beachtung findet derzeit die Frage, ob der Reiseveranstalter bzw. der Beförderer sofort nach der Kündigung den gezahlten Preis erstatten muss. Nach geltender Rechtslage ist dies eindeutig der Fall. Jedoch wird befürchtet, dass die Verpflichtung die ohnehin bestehenden Liquiditätsengpässe so verschärft, dass viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden. Deswegen sind mögliche Auswege zu diskutieren, wobei das im Rahmen der Krise erlassenen COVD-19-InsAG 2 eine größere Rolle spielt. Weiterhin findet die Forderung nach einer vorübergehenden Außerkraftsetzung der Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigungen wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (§ 651h Abs. 5 BGB) und nach Art. 8 (1) FluggastrechteVO große Aufmerksamkeit.
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Unser Autor:
Prof. Dr. Klaus Tonner - Bis 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock
Richter im Nebenamt am OLG Rostock