12.05.2020

Update Coronakrise: Umgangsverweigerung wegen Corona?

Die Corona-Zeit bietet getrenntlebende Eltern die Gelegenheit, eingefahrene Verhaltensmuster zu überprüfen. Eine große Chance für Kreativität und neue Ressourcen, Zusammenhalt und gegenseitige Fürsorge. Umgekehrt aber gilt: Wer Corona als willkommene Ausrede benutzt, die Eltern-Kind-Beziehung des anderen zu stören und seine Macht zu missbrauchen, wird sich "nach Corona" an diesem Verhalten messen lassen müssen. RAin Martina Mainz-Kwasniok, FAinFamR und Mediatorin, beschäftigt sich in ihrem aktuellen Aufsatz in Heft 5 des FamRB eingehend mit dem Problem der Umgangsverweigerung in Corona-Zeiten (FamRB 2020, 203).

Aktuell im FamRB
Unsere Autorin stellt die Möglichkeit der Sanktionierung einer Umgangsverweigerung dar und zeigt auf, wie das Verhalten in der Krise ein Indiz für die (mangelnde) Erziehungskompetenz und Bindungsfürsorge darstellen kann. Mainz-Kwasniok kommt zu dem Schluss, dass auch eine verzweigte Patchworkfamilie eine "Kernfamilie" ist. Das Grundrecht von Eltern und Kindern, ihre Beziehung zu pflegen, werde von der Corona-Krise nur dann tangiert, wenn häusliche Quarantäne zu beachten sei. Im Übrigen sei an die Vernunft der Eltern zu appellieren und, wo dies versage, sei später zu prüfen, ob unvernünftiges Verhalten ein Indiz für eine Einschränkung der Erziehungskompetenz darstelle, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Bindungsfürsorge.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 5 des FamRB (FamRB 2020, 203) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Familienrecht)

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Unsere Autorin:

RAin Martina Mainz-Kwasniok, FAinFamR und Mediatorin, Aachen
Verlag Dr. Otto Schmidt
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