Update Coronakrise: Wie beeinflusst ein Virus das Unterhaltsrecht?
Aktuell im FamRB
Denn: Jede Wirtschaftskrise ist zugleich eine Unterhaltskrise. Dies betrifft die Bedürftigkeit der potenziell Berechtigten und in noch stärkerem Maße die Einschränkungen auf Seiten des Verpflichteten, wenn das verminderte oder völlig entfallene Einkommen der Leistung von Unterhalt Grenzen setzt. Schürmann zeigt auf, welche erheblichen unterhaltsrechtlichen Folgen sowohl bei den bereits bestehenden als auch bei neu hinzukommenden Ansprüchen durch die Corona-Pandemie entstehen.
Das maßgebliche Einkommen
Unser Autor nimmt zunächst die Bemessung der Leistungsfähigkeit in den Blick, greift die allgemeinen Grundsätze zur Erwerbsobliegenheit auf und klärt die Frage, ob Soforthilfen und Abfindungen zum unterhaltsrelevanten Einkommen gehören.
Die Grenze der Leistungsfähigkeit
Auch die Grenzen der Leistungsfähigkeit beleuchtet Schürmann in seinem Beitrag. Er arbeitet dabei u.a. heraus, dass zur Beurteilung nicht mehr die sonst gebräuchlichen Pauschalen herangezogen werden können, sondern die tatsächlichen Lebensverhältnisse den Maßstab für den angemessenen bzw. notwendigen Eigenbedarf bilden.
Unterhaltsanpassung und Gestaltung
Schürmann erinnert daran, dass eine Anpassung der Unterhaltspflicht nur bei wesentlichen Änderungen geboten ist und dass bei der Beurteilung der jeweiligen Wesentlichkeitsschwelle eine erhebliche Unklarheit besteht. Schließlich widmet sich unser Autor den Möglichkeiten der Gestaltung einer Anpassung.
Mehr zum Thema:
Den vollständigen Beitrag lesen Sie im aktuellen Heft des FamRB (FamRB 2020, 199) - (frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Familienrecht).
Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Ständig aktualisierte Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.
Unser Autor:
VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, Münster
Das maßgebliche Einkommen
Unser Autor nimmt zunächst die Bemessung der Leistungsfähigkeit in den Blick, greift die allgemeinen Grundsätze zur Erwerbsobliegenheit auf und klärt die Frage, ob Soforthilfen und Abfindungen zum unterhaltsrelevanten Einkommen gehören.
Die Grenze der Leistungsfähigkeit
Auch die Grenzen der Leistungsfähigkeit beleuchtet Schürmann in seinem Beitrag. Er arbeitet dabei u.a. heraus, dass zur Beurteilung nicht mehr die sonst gebräuchlichen Pauschalen herangezogen werden können, sondern die tatsächlichen Lebensverhältnisse den Maßstab für den angemessenen bzw. notwendigen Eigenbedarf bilden.
Unterhaltsanpassung und Gestaltung
Schürmann erinnert daran, dass eine Anpassung der Unterhaltspflicht nur bei wesentlichen Änderungen geboten ist und dass bei der Beurteilung der jeweiligen Wesentlichkeitsschwelle eine erhebliche Unklarheit besteht. Schließlich widmet sich unser Autor den Möglichkeiten der Gestaltung einer Anpassung.
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Unser Autor:
VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, Münster