Beschreibung
Auch in der nunmehr 5., völlig neu bearbeiteten Auflage bleibt das Buch seiner bewährten Konzeption treu, Rechtsprechungs- und Literaturnachweise auf ein überschaubares Maß zu beschränken und Überfrachtungen ebenso zu vermeiden wie allzu üppige Fußnotennachweise; letztere konzentrieren sich daher auf grundlegende und besonders aktuelle Gerichtsentscheidungen und Literaturnachweise. Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand vom August 2020.
Auch in inhaltlicher Hinsicht wurde die Konzentration auf das Wesentliche beibehalten; Überflüssiges, nicht Examensrelevantes wurde beiseite gelassen. Auf diese Weise soll insbesondere den sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereitenden Studierenden ein Weg aufgezeigt werden, sich inhaltlich umfassend, aber gleichwohl in konzentrierter Form und ohne unnötigen Ballast mit der Materie des Öffentlichen Baurechts vertraut zu machen, um Klausuren und mündliche Prüfungen mit Erfolg bestehen zu können.
Der Tatsache, dass das Bauordnungsrecht Landesrecht ist, wird in der Weise Rechnung getragen, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sämtlicher Landesbauordnungen im Fußnotenapparat aufgeführt sind. Daher ist das Werk zur Examensvorbereitung in allen 16 Bundesländern gleichermaßen geeignet.
Autoren
Von (Verfasser) Prof. Dr. Michael Brenner JenaRezensionen
Die Neuauflage behandelt in der für C.F. Müller Start gewohnten Prägnanz alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Bereiche des öffentlichen Baurechts.
Die Gemeinde SH 1/2010
... für die Klausurvorbereitung sicherlich gut geeignet ...
stud.jur-online.de 3.9.2009
Das Schriftbild ist angenehm, wichtige Wörter sind durch Fettdruck hervorgehoben. Ein paar Schaubilder erleichtern die Übersicht. ... Der Band eignet sich sowohl für Examenskandidaten als auch zur Vorbereitung für die Fortgeschrittenenübung.
juhei.de 22.06.2009
Wer dieses Buch richtig benutzt, kann sich viel unnötige Arbeit sparen. Zugleich regt es aber dazu an, bestimmte Probleme mit weiterführender Literatur zu vertiefen. Deshalb verdient es das Prädikat "pädagogisch wertvoll".
Dr. Hans-Cord Sarnighausen, Richter am OVG a.D. in: Die öffentliche Verwaltung 3/2007
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