Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
-
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 28.11.2024 (Rs. C-169/23) die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Artt. 13 und 14 DSGVO geklärt, ein Beispiel für die Auslegung der DSGVO bei unterschiedlichen Sprachfassungen gegeben, den Maßstab für die Auslegung der Aufnahmen aufgezeigt sowie den Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) in diesem Kontext eingeordnet. Eine Entscheidung, die Aufmerksamkeit verdient.
-
Der Podcast geht der Frage nach, wie der Personenbezug im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist und nimmt dazu die jüngere Rechtsprechung, vor allem auch die Entscheidung des EuGH vom 07.03.2024 (Rs. C-604/22 – IAB Europe), in Bezug.
-
Das OLG Dresden befasst sich in seinem Urteil vom 15.10.2024 (4 U 940/24) mit dem Pflichten des Verantwortlichen zur Prüfung der Löschung durch den Auftragnehmer. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Kontrollpflicht erst nach der Löschung endet und Vertragspflichten auch durch den Auftraggeber gelebt werden müssen.
-
Mit Blick auf die Relevanz der Joint Controllership im Kontext der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und der jüngeren Rechtsprechung des EuGH geht der Podcast der Frage nach, welche Konsequenzen die Annahme einer Joint Controllership hat.
-
Der Podcast geht der Frage nach, wie der Personenbezug im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist und nimmt dazu die jüngere Rechtsprechung, vor allem auch die Entscheidung des EuGH vom 07.03.2024, (Rs. C-604/22 – IAB Europe), in Bezug.
-
Der Podcast befasst sich mit der Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit von unternehmensinternen KI-Richtlinien. Die Überlegungen zur Erstellung einer solchen unternehmensinternen KI-Richtlinie werden angesprochen sowie die Inhalte einer unternehmensinternen KI-Richtlinie angesprochen und hinterfragt.
-
Der EuGH hat am 20.06.2024 in zwei Urteilen Vorlagen zur Auslegung des Art. 82 DS-GVO und zwar zur Bemessung des immateriellen Schadensersatzes entschieden. Wenngleich auf den ersten Blick nicht viel Neues entschieden wurde, zeigt der zweite Blick, dass wesentliche Aspekte in der Auslegung des Art. 82 DSGVO hinzukamen und bestätigt wurden.
-
Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 04.07.2024 (15 U 60/23) mit einem Anspruch auf Unterlassung einer Anzeige als Suchergebnis einer Suchmaschine und der Verantwortlichkeit nach der DSGVO für dieses Ergebnis. Die Entscheidung wirft die Frage auf, wie der Verantwortliche bestimmt wird und auf wen für die Begründung der Pflicht zum Löschen in Form der Unterlassung begründet sein muss.
-
Das OLG Koblenz kommt in seinem Urteil vom 31.07.2024 (4 U 238/23) zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf der Einwilligung von Videos im Internet und Social Media wirksam ausgeschlossen sein kann. Das Urteil mag im Ergebnis aufgrund der Besonderheiten des Sachverhalts interessensgerecht sein. Die Begründung wirft allerdings verschiedene Fragen zu diesem Thema auf und muss zum Nachdenken anregen!
-
Der Podcast geht anhand einer Entscheidung des LG Köln der Frage nach, wann ein Auskunftsanspruch (nicht) erfüllt ist, ob eine eidesstattliche Versicherung gefordert werden kann, und wann ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO (nicht) bestehen kann.