Umsatz-Steuerberater - UStB Informationsdienst für die Beratungspraxis auf nationaler und EU-rechtlicher Ebene
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Aktuelle Informationen für die Beratungspraxis. Ausgewiesene Umsatzsteuerexperten stellen in Kurzanalysen alle BFH- sowie bedeutsame FG-Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen dar. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Rau/Dürrwächter Umsatzsteuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht premium
juris Otto Schmidt Umsatzsteuerrecht
Owlit Steuerabteilung
- Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
- Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul UStB
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der „Umsatz-Steuerberater“ – Alles drin zur Umsatzsteuer.
Auf nationaler und EU-rechtlicher Ebene: Was auch geschieht und entschieden wird in Sachen Umsatzsteuerrecht – der Umsatz-Steuerberater informiert über aktuelle Entwicklungen und alle wichtigen Themen.
Das Berater-Konzept
In „Kurzanalysen mit Beraterhinweis“ stellen ausgewiesene Umsatzsteuerexperten aus Beratung und Verwaltung alle BFH- sowie bedeutsame FG-Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen in ihren Kernaussagen dar und liefern mit den „Beraterhinweisen“ konkrete Vorschläge für die praktische Umsetzung. Die für das nationale Umsatzsteuerrecht wegweisende EuGH-Rechtsprechung wird in besonderem Maße fokussiert und analysiert. Kontinuierliche Informationen zu geplanten bzw. neuen Richtlinien und Verordnungen der europäischen Institutionen runden das Angebot des UStB ab.
„Beiträge für die Beratungspraxis“ greifen aktuelle und gängige Probleme aus der umsatzsteuerrechtlichen Praxis auf. Mit hilfreichen Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen für den Beratungsalltag.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des UStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul UStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archive des UStB seit 2000 und des EU-UStB von 2006 - 2021 (seit 7/2021 ist die EU-Rechtsprechung wieder in den UStB integriert)
- Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
- Steuer ABC online von Braun/Günther
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Weitere Zeitschriften
Der "Umsatz-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Erbschaft-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater" sowie dem "GmbH-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.
Erscheinungsweise:
1 x monatl. am 17.
Aktuelles Heft
Heft 7/2024
Aktuelles
Wohlfart, Michaela, Jahressteuergesetz 2024, UStB 2024, 189-190
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung EuGH
EuGH v. 11.1.2024 - C-537/22 / Heinrichshofen, Stefan, EuGH: Vorsteuerabzug bei vermeintlicher Steuerhinterziehung des Vorlieferanten, UStB 2024, 190-192
EuGH v. 21.3.2024 - C-606/22 / Huschens, Ferdinand, Berichtigungsmöglichkeit der MwSt zugunsten des leistenden Unternehmers bei irrtümlich fehlerhaftem Steuersatz, UStB 2024, 193-195
Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg v. 13.3.2024 - 7 K 7083/23 / Sterzinger, Christian, GiG bei Veräußerung eines Unternehmens, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, UStB 2024, 195-197
FG Münster v. 12.12.2023 - 2 K 481/21 F / Wohlfart, Michaela, Vergütung für mehrjährige Tätigkeit im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs, UStB 2024, 197
BFH v. 3.5.2024 - XI B 73/23 / Wohlfart, Michaela, Keine einheitliche Leistung mehrerer Unternehmer, UStB 2024, 198
FG Berlin-Brandenburg v. 15.4.2024 - 7 V 7031/23 / Wohlfart, Michaela, Nutzungsüberlassung eines Parkplatzes und einer Toilettenanlage als Nebenleistungen zur Gewährung einer Eintrittsberechtigung zu einem Denkmal, UStB 2024, 198
Verwaltung
BMF v. 12.6.2024 - III C 2 - S 7300/22/10001:001 / Walkenhorst, Ralf, Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, UStB 2024, 199-200
BMF v. 11.6.2024 - III C 2 - S 7200/19/10001:028 / Walkenhorst, Ralf, Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen, UStB 2024, 200-201
FM Mecklenburg-Vorpommern v. 14.5.2024 - S 7100 - 00000 – 2024/003 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Kostenbeiträge nach dem Schulgesetz, UStB 2024, 201-202
BMF v. 17.5.2024 - III C 3 - S 7160-h/22/10001:016 / Wohlfart, Michaela, Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung alternativer Investmentfonds, UStB 2024, 202
Beiträge für die Beratungspraxis
Sterzinger, Christian, Verhältnis zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, UStB 2024, 203-211
Unternehmer sind regelmäßig nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Folgemonats an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen sie nach § 18 Abs. 3 UStG eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das FA übermitteln. In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden die einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen zu einer Jahresmeldung zusammengefasst. Die sich aus den Voranmeldungen ergebenden Beträge werden dabei auf die Jahressteuerschuld angerechnet. Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Steueranmeldungen für den Voranmeldungszeitraum zu solchen für den Besteuerungszeitraum/das Kalenderjahr.
von Streit, Georg / Streit, Thomas / Behrens, Stefan, Kein “Aufteilungsgebot“ – Konsequenzen für die Lieferung von Grundstücken mit “Vorrichtungen und Maschinen“, UStB 2024, 212-223
Überlegungen zu den Auswirkungen und etwaigem Handlungsbedarf im deutschen Mehrwertsteuer- und/oder Grunderwerbsteuerrecht nach dem EuGH-Urt. v. 4.5.2023 – C-516/21 – Finanzamt X.
Service
Unterjähriger Beteiligungserwerb i.S.d. § 8b Abs. 4 KStG – Lockerung der bisher restriktiven Verwaltungsauffassung für sog. Blockerwerbe, UStB 2024, R5
Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften verfassungswidrig – Darstellung und Analyse der BVerfG-Entscheidung v. 28.11.2023, UStB 2024, R5
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug der GmbH-Beteiligungsgesellschaft – Typische umsatzsteuerliche Fragestellungen, UStB 2024, R5
Die Beteiligung von Angestellten i.R.d. Unterneh-mensnachfolge mittelständischer Unternehmen – Schenkung oder Arbeitslohn?, UStB 2024, R6
Die neuen Regelungen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes – Ein Überblick über das Kreditzweitmarktgesetz, UStB 2024, R6
Familienstiftungen: Eine kurze erbschaft- und er-tragsteuerliche Würdigung – Teil II, UStB 2024, R6
Gesetzliche Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG und § 8a KStG) – Darstellung wesentlicher Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023, UStB 2024, R6
Autoren
Fachbeirat: RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner, RA/ FAStR/StB Stefan Heinrichshofen, RD Christian Sterzinger, RA Georg von Streit, RA Georg von Wallis