ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Online erhältlich auch in diesen Modulen
Aktionsmodul Arbeitsrecht - optional mit Answers
Beratermodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Zivilrecht
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium
Owlit Personalabteilung
- Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
- Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
- Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des ArbRB seit 2001
Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar
Preis, Der Arbeitsvertrag
Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 5/2025
Nachruf
Nachruf auf Prof. Dr. Dr. hc. Ulrich Preis †, ArbRB 2025, 129
Aktuelle Kurzinformationen
BAG: Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen als Sachbezug zulässig, ArbRB 2025, 130
Hessisches LAG: Einfache Arbeiten auf dem Bau keine selbstständige Tätigkeit, ArbRB 2025, 130
Arbeits- und sozialrechtliche Vorhaben der neuen Bundesregierung, ArbRB 2025, 130-131
Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeitanträge ab 1.5.2025 in Textform möglich, ArbRB 2025, 131
BAG-Terminvorschau Juni 2025, ArbRB 2025, 131
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24 / Windeln, Norbert, Freistellung während der Kündigungsfrist – Unterlassener Zwischenverdienst in der Regel nicht böswillig, ArbRB 2025, 132-133
BAG v. 5.12.2024 - 8 AZR 372/20 / Wieg, Florian, Schadensersatz für Teilzeitbeschäftigte wegen Benachteiligung bei Überstundenzuschlägen, ArbRB 2025, 133-134
BAG v. 11.12.2024 - 4 AZR 44/24 / Pant, Benjamin, Auslegung von Gleichstellungsabreden – Versetzung außerhalb des tarifvertraglichen Geltungsbereichs, ArbRB 2025, 134-135
BAG v. 15.1.2025 - 5 AZR 284/24 / Steffan, Ralf, Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Nicht-EU-Ausland, ArbRB 2025, 135-136
BAG v. 12.2.2025 - 5 AZR 171/24 / Hülbach, Henning, Nutzungsausfallentschädigung für wirksam widerrufene Dienstwagennutzung im Kündigungsfall, ArbRB 2025, 136-137
BAG v. 30.1.2025 - 2 AZR 68/24 / Kühnel, Artur, Zugang einer Kündigung – Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben?, ArbRB 2025, 137-138
LAG Köln v. 12.12.2024 - 8 Sa 409/23 / Range-Ditz, Daniela, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann zur verhaltensbedingten Kündigung führen, ArbRB 2025, 138-139
Hessisches LAG v. 24.2.2025 - 10 Ta 299/24 / Hülbach, Henning, Arbeitnehmereigenschaft eines “Einfirmenvertreters“ – Erforderlichkeit detaillierten Sachvortrags, ArbRB 2025, 139-140
Kollektives Arbeitsrecht
BAG v. 23.10.2024 - 7 ABR 34/23 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Ermöglichung der schriftlichen Stimmabgabe während Kurzarbeit / mobiler Arbeit, ArbRB 2025, 140-141
BAG v. 27.11.2024 - 7 AZR 291/23 / Groeger, Axel, Freigestelltes Betriebsratsmitglied – Abgrenzung Vergütung und Aufwandsentschädigung, ArbRB 2025, 141-142
LAG Niedersachsen v. 4.3.2025 - 10 TaBV 56/24 / Lunk, Stefan, Tendenzbetrieb – Gemeinnützigkeit begründet nicht zwingend Tendenzschutz, ArbRB 2025, 142-143
Sonstiges Recht
BAG v. 20.2.2025 - 6 AZR 155/23 / Marquardt, Cornelia, Anwaltliche Pflichten bei der Fristenprüfung, ArbRB 2025, 143-144
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Reufels, Martin, Statusvereinbarungen – Ein sinnvolles Gestaltungsmittel?, ArbRB 2025, 145-147
Unter Statusvereinbarungen werden Regelungen verstanden, mit denen klargestellt werden soll, dass es sich bei einem Vertragsverhältnis um ein freies Dienstverhältnis und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Es stellt sich die Frage, wie sich derartige Regelungen zu § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB verhalten, wonach es auf die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses und nicht auf die Bezeichnung im Vertrag ankommt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Funktion, Reichweite und Grenzen solcher Statusvereinbarungen.
Herfs-Röttgen, Ebba, “Ich bleib’ noch ein bisschen länger in Thailand“ – Arbeiten im Ausland: Was geht, was geht gar nicht?, ArbRB 2025, 147-150
Aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung ist es ein wachsendes Bedürfnis von Unternehmen, ihre Mitarbeitenden – zumindest zeitweise – auch im Ausland einzusetzen. Den Wunsch formulieren aber immer häufiger auch die Mitarbeitenden selbst. Workation als vorübergehende mobile Arbeit am Urlaubsort ist schon fast zu einer Minimalforderung im Bewerbungsgespräch geworden. Arbeit im Ausland: Was so einfach scheint, birgt doch mitunter erhebliche Risiken! Der Beitrag zeigt die Fallstricke auf, die sich aus neuesten Entwicklungen ergeben.
Niklas, Thomas / Henseler, Maren, Die Geschäftsordnung des Betriebsrats, ArbRB 2025, 151-153
Nach § 36 BetrVG sollen Betriebsräte die nähere Ausgestaltung ihrer Geschäftsführung in einer Geschäftsordnung niederlegen. Dabei halten sie allerdings nicht selten die gebotenen Formalia nicht ein oder überschreiten inhaltliche Grenzen. Der Beitrag fasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen und gibt Hinweise für die Praxis.
Stolz, Manfred, Nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten und das Geschäftsgeheimnisgesetz, ArbRB 2025, 154-157
In seinem ersten Urteil zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG; BGBl. I 2019, 466 v. 18.4.2019, in Kraft ab 26.4.2019) hat sich das BAG mit den Auswirkungen des Gesetzes auf vertragliche Geheimhaltungsklauseln und die nachvertraglichen Verschwiegenheitspflichten befasst. Der folgende Beitrag zeigt Unklarheiten in der Entscheidung auf und gibt Hinweise für die Praxis.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Dzida, Boris, Die Anpassung von Zielverhandlungen und Zielvorgaben bei variabler Vergütung an die neue BAG-Rechtsprechung, ArbRB 2025, 157-160
Nach einem neuen Urteil des BAG sind Klauseln in einem Standardarbeitsvertrag, nach denen der Arbeitgeber von einer Pflicht, über eine Zielvereinbarung zu verhandeln, zu einer einseitigen Zielvorgabe wechseln kann, unangemessen benachteiligend (§ 307 BGB). Da solche Klauseln in der betrieblichen Praxis sehr weit verbreitet sind, müssen viele Arbeitgeber ihre Musterarbeitsverträge anpassen. Sind solche Klauseln in Kraft und ist noch keine Vertragsanpassung erfolgt, ist zu empfehlen, von einer einseitigen Zielvorgabe abzusehen und die Ziele mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren.
Autoren und Redaktion
Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.
Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte †, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.
RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,
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