ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Online erhältlich auch in diesen Modulen
Aktionsmodul Arbeitsrecht - optional mit Answers
Beratermodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Zivilrecht
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium
Owlit Personalabteilung
- Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
- Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
- Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des ArbRB seit 2001
Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar
Preis, Der Arbeitsvertrag
Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 3/2025
Aktuelle Kurzinformationen
BAG: Keine Pflicht zu anderweitigem Verdienst während Freistellung nach Kündigung, ArbRB 2025, 65
BAG: Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe, ArbRB 2025, 65
BAG: Rechtsprechungsänderung bzgl. der anwaltlichen Kontrollpflichten bei Fristsachen, ArbRB 2025, 65
Bundesrat: Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten, ArbRB 2025, 66
BAG-Terminvorschau April 2025, ArbRB 2025, 66
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 1.10.2024 - 9 AZR 264/23 (A) / Steffan, Ralf, EuGH-Vorlage zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bei einem Betriebsübergang, ArbRB 2025, 66-67
BAG v. 17.10.2024 - 8 AZR 215/23 / Sasse, Stefan, Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO – Anforderungen an die Darlegung eines immateriellen Schadens, ArbRB 2025, 67-68
BAG v. 21.8.2024 - 5 AZR 248/23 / Kühnel, Artur, Zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Kündigungsfrist, ArbRB 2025, 68-69
BAG v. 18.9.2024 - 5 AZR 29/24 / Range-Ditz, Daniela, Zur Erschütterung des Beweiswerts einer unmittelbar nach Eigenkündigung vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ArbRB 2025, 69-70
LAG Köln v. 12.9.2024 - 6 Sa 630/23 / Braun, Axel, Keine Ansprüche auf Vertragsanpassung oder Schadensersatz bei Verbesserung des Freiwilligenprogramms, ArbRB 2025, 70-71
LAG Berlin-Brandenburg v. 12.11.2024 - 11 Sa 443/24 / Windeln, Norbert, Arbeitsvertrag mit Neutralitätsgebot – Entschädigungsanspruch nach dem AGG, ArbRB 2025, 71-72
Kollektives Arbeitsrecht
BVerfG v. 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Unzureichende Beachtung der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG durch das BAG bei tariflichen Nachtzuschlägen, ArbRB 2025, 72-73
BAG v. 26.11.2024 - 1 ABR 12/23 / Esser, Patrick, Kein Mitbestimmungsrecht bei Vergütungsanpassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, ArbRB 2025, 73-74
BAG v. 24.9.2024 - 1 ABR 31/23 / Marquardt, Cornelia, Verwendung unabgestimmter Personalfragebogen ist kein Zustimmungsverweigerungsgrund i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, ArbRB 2025, 74-75
BAG v. 28.8.2024 - 7 AZR 197/23 / Esser, Patrick, Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder – Fortzahlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Wegfalls der Schichtarbeit, ArbRB 2025, 75-76
LAG Niedersachsen v. 9.12.2024 - 12 SLa 478/24 / Einfeldt, Eva, Beweislast des Arbeitgebers bei Rücknahme einer das Betriebsratsmitglied begünstigenden Vergütungsentscheidung, ArbRB 2025, 76-77
Hessisches LAG v. 9.12.2024 - 16 TaBV 93/24 / Kühnel, Artur, Filialleiterin einer Einzelhandelsfiliale ist keine leitende Angestellte, ArbRB 2025, 77-78
Sonstiges Recht
BGH v. 5.11.2024 - II ZR 35/23 / Lunk, Stefan, Gesetzliche Kündigungsfrist des GmbH-Geschäftsführers, ArbRB 2025, 78-79
LSG Baden-Württemberg v. 26.9.2024 - L 10 U 3706/21 / Windeln, Norbert, Arbeitsunfall – Auftanken eines Motorrads als privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung, ArbRB 2025, 79-80
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Kleinebrink, Wolfgang, Strategien zur Vermeidung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten, ArbRB 2025, 80-83
Arbeitgeber müssen sich überlegen, wie sie auf neue Entwicklungen in der Rechtsprechung reagieren sollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese mit erheblichen zusätzlichen Personalkosten und Entschädigungsansprüchen verbunden sein können. Ein Beispiel hierfür sind Mehrarbeitszuschläge, die nach Auffassung des BAG trotz entgegenstehender tariflicher – oder individualrechtlicher – Regelungen auch an Teilzeitbeschäftigte zu zahlen sein können, wenn diese ihre individuelle Arbeitszeit überschreiten. Der folgende Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie Arbeitgeber Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte und damit auch solche Mehrarbeitszuschläge vermeiden können.
Laber, Jörg, Richtig Pause machen und Pausenzeiten gewähren, ArbRB 2025, 83-86
“Das schönste am ganzen Tag, das sind die Pausen“, sang schon Roy Black in den 1970er Jahren. Ohne Pause keine Leistung: Wer bis zur Erschöpfung arbeitet, riskiert auf Dauer seine Gesundheit. Arbeitspausen stellen daher aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht einen wichtigen Beitrag für das Wohlbefinden der Beschäftigten dar. Aber wann spricht man von einer Arbeitspause? Wie viele Pausen stehen Beschäftigten zu und inwiefern ist dabei zwischen Erwachsenen und Jugendlichen zu unterscheiden? Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Pausenzeiten können die wenigsten Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtig beantworten. Der folgende Beitrag klärt nicht nur diese Punkte, sondern informiert weitergehend über die insoweit bestehenden Rechte und Möglichkeiten.
Häußer, Christian, Leistungsanerkennungsprämien, ArbRB 2025, 87-90
Am 13.6.2024 hat die BaFin Fragen und Antworten zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht, die die bisherige Auslegungshilfe zur InstitutsVergV ersetzen. Erstmals äußert sich die BaFin in diesen FAQ zu Leistungsanerkennungsprämien. Der folgende Beitrag geht zunächst auf die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für Leistungsanerkennungsprämien ein. Sodann setzt er sich kritisch mit den Anforderungen der BaFin an Leistungsanerkennungsprämien auseinander und gibt Tipps für die Praxis.
Fröhlich, Oliver, Abgrenzungsfragen zur Zuständigkeit von örtlichen Betriebsräten, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat, ArbRB 2025, 90-93
Wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen, ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 AktG) kann durch Beschluss der einzelnen Gesamtbetriebsbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Wenn neben den örtlichen Betriebsräten ein Gesamtbetriebsrat auf Unternehmensebene und auch ein Konzernbetriebsrat auf der Konzernebene zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer existieren, gibt es drei Repräsentationsebenen und damit für die Arbeitgeberseite die Herausforderung, den im Einzelfall für die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte richtigen Ansprechpartner zu finden. Vereinbarungen mit dem unzuständigen betriebsverfassungsrechtlichen Organ ziehen Unwirksamkeitsfolgen nach sich, so dass die zu treffende Bestimmung des jeweils zuständigen Organs praktisch sehr bedeutsam ist. Der Beitrag erläutert die Abgrenzungsvoraussetzungen und gibt praktische Hinweise.
Hinweise zu Klagen und Anträgen
Tiedemann, Jens, Fortschreitende Digitalisierung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, ArbRB 2025, 93-96
Der Deutsche Bundestag hat in der 20. Wahlperiode nicht nur Videoverhandlungen in arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeführt (§ 50a ArbGG, s. hierzu Tiedemann, ArbRB 2024, 286), sondern auch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz beschlossen (BGBl. I 2024, Nr. 234 v. 16.7.2024). Durch diese Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Aktenführung (z.B. §§ 46c ff. ArbGG) soll die Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen vor, soweit das arbeitsgerichtliche Verfahren betroffen ist.
Autoren
Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.
Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte †, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.
Redaktion
RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,
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