FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
Arbeitnehmer
Entschädigung
Betriebsausgaben
Bilanzen
Doppelbesteuerung
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
EU-Recht
Gebäude-AfA
Geldwerter Vorteil
Gewerbesteuer
Grenzüberschreitende Besteuerung
Grundstücks-AfA
Insolvenzsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Investitionsabzugsbetrag
Kapitaleinkünfte
Kindergeld
Körperschaften
Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Nachlassspaltung
Organschaft
Personengesellschaften/Verfahren
Progressionsvorbehalt
Private Veräußerungsgeschäfte
Sonstige Einkünfte
Umwandlungen
Verfahren
Verluste, EU-Umzug
Vorweggenomme Erbfolge
Werbungskosten
Zebragesellschaft
Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen
Arbeitnehmer
Billigkeitsverfahren
Gewerbesteuer
Körperschaften
Rentenbesteuerung
Steuerbefreiungen
Umwandlungssteuerrecht
Verfahren
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 10/2024
Aufsätze
Jungen, André / Liesenhoff, Jana / Neumann, Sina / Pottebaum, Deike, Die Konzernsteuerquote, FR 2024, 449-465
Die Konzernsteuerquote gilt als bedeutsame Kennzahl und wird als relevantes Instrument der Steuerplanung als Teilbereich des Steuercontrollings angesehen. Insbesondere im Zusammenhang mit multinationalen Konzernen wird die Relevanz der Konzernsteuerquote immer wieder herausgestellt. Gleichzeitig sieht sich die Kennzahl jedoch auch Kritik gegenüber. So wird z.B. betont, die Konzernsteuerquote sei aufgrund ihrer Vergangenheitsorientierung und Einperiodenbetrachtung wenig aussagekräftig. Dennoch zeigt sich, dass die Konzernsteuerquote ein beliebtes Untersuchungsobjekt darstellt. Zahlreiche Untersuchungen analysieren Zusammenhänge zwischen der Höhe der Konzernsteuerquote und verschiedenen anderen Parametern, um Rückschlüsse und Abhängigkeiten zu eruieren. Bislang besteht jedoch kaum Einigkeit darüber, inwiefern die Konzernsteuerquote als Beurteilungsinstrument tatsächlich nützlich sein kann. Die Studie untersucht deshalb – aufbauend auf bereits existierenden Untersuchungen – die Konzernsteuerquoten der DAX- und MDAX-Unternehmen, um – basierend auf den Unternehmensdaten im Zeitraum 2016 bis einschließlich 2022 – einen aktuellen Beitrag zur Relevanz der Konzernsteuerquote zu leisten. Mithilfe der Programmiersprache Python werden Beziehungen und Zusammenhänge zwischen der Konzernsteuerquote und verschiedenen Kriterien untersucht, um potentielle Systematiken und Muster zu erkennen. Es wird sich u.a. zeigen, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche einen Einfluss darauf hat, ob die Konzernsteuerquote niedrig oder hoch ausfällt. Zudem unterstützen die Ergebnisse der Untersuchung die Kapitalmarktrelevanz der Konzernsteuerquote.
Zieglmeier, Moritz / Kloß, Katrin, Teilabzugsverbot im Personengesellschaftskonzern, FR 2024, 466-474
Der BFH hat (erneut) zur zweckbedingten Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 3c Abs. 2 EStG Stellung bezogen. Dem Urteilsfall lag eine komplexe Gesellschaftsstruktur zugrunde, innerhalb derer diverse gruppeninterne Darlehen vergeben wurden. Im Folgenden werden der Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des BFH dargestellt. Anschließend wird die Argumentation des BFH im Hinblick auf die einschränkende Auslegung des § 3c Abs. 2 EStG gewürdigt. Abschließend werden Gestaltungsimplikationen aufgezeigt und zu ungeklärten, vom Urteilsfall nicht aufgegriffenen Rechtsfragen Stellung bezogen.
Steinhoff, Anna Sophia, Das Dienstwagen“privileg“ – Darstellung, Kritik und Reformoptionen, FR 2024, 474-483
Die derzeitige Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei ist von den beiden möglichen Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage vor allem die Pauschalierung gem. § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG häufig das Zentrum der Diskussion. So sehen die einen in der Pauschalierung eine einkommensteuerliche Privilegierung der Dienstwagennutzer und bezeichnen sie als sog. “Dienstwagenprivileg“. Sogar die OECD hat am 2.5.2024 der deutschen Bundesregierung empfohlen, zur Schaffung finanzieller Spielräume die Dienstwagenbegünstigung ersatzlos zu streichen (Handelsblatt online v. 2.5.2024 Konjunktur). Andere wiederum halten sie lediglich für eine zulässige Vereinfachung. Um eine eigene Einschätzung zu diesen Thesen treffen zu können, ist es erforderlich, sich genauer mit der derzeitigen Ausgestaltung der Besteuerung der außerbetrieblichen Nutzung von Dienstwagen zu beschäftigen. Dazu stellt dieser Beitrag zunächst die beiden Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage dar. Daran anschließend wird die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Pauschalierung aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, die der vorgebrachten Kritik an der pauschalen Ermittlungsmethode entgegenwirken könnten.
Ceterum censeo
Der Mensch als Steuerquelle, FR 2024, 483
Kurzbeiträge
Joisten, Christian / Kortendick, Andreas, Behandlung von Managementbeteiligungsprogrammen anhand der BFH-Entscheidung v. 14.12.2023 – VI R 1/21, FR 2024, 493, FR 2024, 484-487
Rechtsprechung
Personengesellschaften/Organschaft
BFH v. 16.11.2023 - IV R 26/20, Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf “unternehmensgruppeninterne“ Darlehen, FR 2024, 488-493
Arbeitnehmer
BFH v. 14.12.2023 - VI R 1/21, Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn, FR 2024, 493-496
Gewerbesteuer
BFH v. 19.12.2023 - IV R 5/21, Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung, FR 2024, 496-504
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer