Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2024: 492 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt), Ausland: 41,10 €

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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.

  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008

  • Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 7/2024

Beiträge

Rödder, Thomas / Altenburg, Nadia, Das Mindeststeuergesetz, Ubg 2024, 353-366

Das am 27.12.2023 verkündete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung für multinationale und große inländische Unternehmensgruppen (MinBestRL-UmsG) setzt insbesondere die internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der G20/OECD-Zweisäulenlösung um, um eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % sicherzustellen. Kernstück ist dementsprechend das sog. Mindeststeuergesetz (MinStG), das weitgehend ab dem 1.1.2024 gilt. Das MinStG führt eine zweite Steuerbilanzierung auf Basis modifizierter Konzernrechnungslegungsgrößen ein und misst an dieser Bemessungsgrundlage eine ebenfalls neu definierte sog. effektive Steuerbelastung. Die Auswirkungen sind in praxi oft überraschend. Das neue Gesetz betrifft nicht nur Unternehmen mit Aktivitäten in Niedrigsteuerstaaten, sondern alle zumindest mittelgroßen Unternehmensgruppen und auch rein deutsche Sachverhalte. Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über das MinStG.

Kraft, Gerhard, Die Vermögenszuwachsbesteuerung in der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung und ihre Rezeption durch die Finanzverwaltung, Ubg 2024, 366-372

Die Wegzugsbesteuerung bzw. die mit dem eigentlich zutreffenden Oberbegriff besser umschriebene “Vermögenszuwachsbesteuerung“ hat in den vergangenen Jahren aufgrund verschiedener Ursachen eine erheblich angewachsene Bedeutung erfahren. Die Gründe dafür dürften in der gestiegenen Mobilität und Mobilitätsbereitschaft von Individuen sowohl aus beruflichen als auch aus privaten Gründen zu sehen sein.
Unausweichlicher Reflex dieser Entwicklung ist der Befund, dass – eingedenk der steuerlichen Regelungsrelevanz in § 6 AStG – eine weitaus häufigere Befassung der Gerichte im Allgemeinen und der FG im Besonderen mit wegzugsteuerlichen sowie vermögenszuwachssteuerlichen Problembereichen als Konsequenz auszumachen ist. Aus diesem Grund skizzieren die nachfolgenden Ausführungen sechs in hohem Maße praxisrelevante Entscheidungen des BFH der jüngeren Vergangenheit und beleuchten ihre Wirkung in der Besteuerungsrealität.

Bauer, Ludwig M., Wie profitieren Unternehmen von der aktuellen Anhebung der Schwellenwerte zu Größenklassen und Befreiungsvorschriften nach HGB?, Ubg 2024, 373-378

Die Anhebung der Schwellen- bzw. Wertgrenzen zu den Größenklassen und Befreiungsvorschriften der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung im Jahr 2024 hat diverse Auswirkungen auf die Buchführungs-, Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten von Unternehmen. Zahlreiche deutsche Unternehmen, insbesondere Kleinst- und kleine Unternehmen, profitieren in diesem Zusammenhang von weitreichenden Erleichterungen bzw. Befreiungen in Bezug auf die Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung, wodurch in hohem Maße bürokratische Belastungen wegfallen. Mit der aktuellen Anpassung der Schwellenwerte werden die negativen Auswirkungen der kumulierten Inflationsrate auf den Rechnungslegungsumfang der Unternehmen seit der letzten Änderung der Wertgrenzen im Jahr 2015 neutralisiert. Die Reduzierung von Rechnungslegungsumfang und Prüfung zieht zwangsläufig einen Informations- und Qualitätsverlust der Rechnungslegung nach sich, wodurch die Aussagekraft sinkt.

Kraft, Cornelia / Hohage, Uwe, Bilanzierungsprobleme bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Rahmen eines Erwerbs durch eine wechselseitige Put- und Call-Option, Ubg 2024, 379-385

Der folgende Beitrag analysiert, zu welchem Zeitpunkt bei wechselseitigen Put- und Call-Optionen im Rahmen von Unternehmenskaufverträgen der Übergang des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an den Unternehmensanteilen stattfindet. Zudem werden die Bilanzierung der Stillhalteverpflichtung und die Berücksichtigung der sich während der Optionszeit abzeichnenden Wertrisiken diskutiert. Es wird aufgezeigt, welche steuerlichen Auswirkungen sich aus der Erfassung der Wertrisiken durch eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder durch eine Wertzuschreibung der Stillhalteverpflichtung ergeben.

Behrens, Stefan / Sparr, Christian, Die Verschärfung der Zinsschranke nach § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG und des Fremdvergleichsgrundsatzes betreffend den Zinsabzug und die Funktions- und Risikoanalyse bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen nach § 1 Abs. 3d und 3e AStG, Ubg 2024, 385-397

Nachdem das BMF 2023 bestrebt war, die Zinsschranke nach § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG grundlegend zu verschärfen und daneben mit § 4l EStG eine Zinshöhenschranke einzufügen, diese Vorhaben aber scheiterten, wurde die Zinsschranke in geringerem Umfang als ursprünglich vorgesehen durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl. I 2023, 411) geändert aufgrund der ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive; Richtlinie [EU] 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABl. EU 2017 Nr. L 193, 1, geändert durch Richtlinie [EU] 2017/952 des Rates vom 29.5.2017 zur Änderung der Richtlinie 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern, ABl. EU 2017 Nr. L 144, 1). Des Weiteren wurden durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 (BGBl. I 2024, 108) in § 1 AStG die neuen Absätze 3d und 3e eingefügt. § 1 Abs. 3d AStG dient der (noch) stärkeren Beschränkung des Zinsabzugs bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen durch Konkretisierung und Erweiterung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 AStG, während § 1 Abs. 3e AStG die Funktions- und Risikoanalyse nach § 1 Abs. 3 Satz 2 AStG konkretisiert. Der folgende Beitrag zeigt die nun vorgenommenen Änderungen und Neuerungen auf, vergleicht diese mit den ursprünglichen Reformplänen und bewertet sie kritisch.

SteuerPrisma

Gewerbesteuer

Schleswig-Holsteinisches FG v. 28.3.2024 - 1 K 134/22, Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums, Ubg 2024, 397-404

BFH v. 11.1.2024 - IV R 24/21, Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Hotelgrundstücks, Ubg 2024, 404-415

Autoren

Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.