UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis

UR - UmsatzsteuerRundschau

Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.

  • Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul UR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0341-8669

Jahresbezugspreis 2025: 534 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.

Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:

  • Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben

  • Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps

  • Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der UR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul UR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Umsatzsteuer-Rundschau seit 1980

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 10/2025

Aufsätze

Sterzinger, Christian, BMF-Schreiben v. 18.3.2025 zur Kleinunternehmerregelung nach §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025, UR 2025, 361-369

Das BMF hat zur Neufassung des § 19 UStG und zur Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1.1.2025 umfassend Stellung genommen und den UStAE angepasst (BMF, Schr. v. 18.3.2025 – III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl. I 2025, 742 = UR 2025, 271). Hierbei wurden die Abschnitte des UStAE zu § 19 UStG überarbeitet und ein Abschn. 19a.1. UStAE eingefügt. Zudem wurden auch andere Teile des UStAE angepasst, insb. die Ausführungen zu § 14c UStG und zum Vorsteuerabzug. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Neuregelungen des UStAE.

Praxisforum Umsatzsteuer

L’habitant, Benno, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erfolgs- und Festvergütungen bei einer M&A Beratung, UR 2025, 369-375

Der Beitrag setzt sich anlässlich des aktuellen Urteils des FG Sachsens und unter Berücksichtigung eines weiteren, thematisch einschlägigen Urteils des Hessischen FG aus dem Jahr 2008 mit der Frage auseinander, ob eine erfolgsabhängige Vergütung für eine sog. M&A Beratung eines Unternehmensberaters als Beratungsleistung umsatzsteuerpflichtig oder als Vermittlungsleistung umsatzsteuerfrei ist. Unter Praxisgesichtspunkten wird dabei u.a. darauf eingegangen, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn der potentielle Käufer bereits vor Beauftragung eines externen Beraters im Kontakt mit dem Verkäufer steht oder z.B. die Beratervertragsvereinbarung laufend durch Vertragsergänzungen erweitert wird. Der Beitrag wird mit einem grenzüberschreitenden Blick in die Niederlande abgerundet.

Rechtsprechung

Steuerbare Umsätze

BFH v. 13.11.2024 - XI R 5/23, Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I), UR 2025, 375-381

BFH v. 13.11.2024 - XI R 36/22, Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II), UR 2025, 381-384

Steuerbefreiungen

BFH v. 19.12.2024 - V R 10/22, Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen, UR 2025, 384-387

Steuerberechnung

BFH v. 11.12.2024 - XI R 1/22, Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO, UR 2025, 388-395

Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten

EuGH v. 3.4.2025 - C-164/24, Wiederholter Verstoß gegen steuerliche Pflichten – Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, UR 2025, 396-400

Verwaltungsentscheidungen

Steuersätze

BMF v. 17.4.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/013, Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a UStG durch das JStG 2024, UR 2025, 400

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat:  RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann

Angaben zur Produktsicherheit

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