GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.
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GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online
Beschreibung
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In- und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.
Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de
Erscheinungsweise:
12 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 5/2025
Abhandlungen
Kaspar, Johannes, Magna Incertia statt Magna Charta? Das strafrechtliche Bestimmtheitsproblem und Ansätze zu seiner Lösung, GA 2025, 241-258
Der Beitrag greift anhand des Beispiels der Strafbarkeit von Sitzblockaden im Rahmen von Klimaprotesten das strafrechtliche Bestimmtheitsproblem auf, das sich nicht nur auf der Rechtsfolgenseite, sondern bereits bei der Frage der Strafbarkeit als solcher zeigt. Tendenzen der Relativierung des in Art. 103 Abs. 2 GG formulierten Auftrags an den Gesetzgeber, hinreichend bestimmte Straftatbestände zu schaffen, werden ebenso kritisch erörtert wie die bislang in der Rechtsprechung entwickelten Ansätze zur Lösung oder auch nur Abmilderung des Problems. Abschließend werden einige Ansätze diskutiert, die zu einer Verbesserung der Bestimmtheit und damit auch Vorhersehbarkeit des staatlichen Strafens führen könnten, darunter auch eine Nutzung der Möglichkeiten der empirischen Sozialforschung sowie der Digitalisierung bis hin zum Einsatz von “künstlicher Intelligenz“.
Kiel, Eva, Das (erweiterte) Strafbefehlsverfahren als Ansatz zur Effektivierung der Strafverfolgung in einem nachhaltigen Wirtschaftsstrafrecht? – Ein risikozentrierter Ansatz, GA 2025, 258-271
Gegenstand des vorliegenden Beitrages sind das Strafbefehlsverfahren und die seit dem Vorstoß der Justizministerkonferenz im November 2022 aktuell wieder vermehrt diskutierten Ansätze zu seiner Erweiterung. Sie werden im Folgenden im Zusammenhang mit dem Bestreben hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsstrafrecht beleuchtet. Eine Thematik, die nicht nur in der Nachhaltigkeitsdebatte dadurch an Bedeutung gewinnt, dass sie unseren Rechtsstaat in einer Spannungslage erscheinen lässt. Zugleich wird sie dazu dienen, den Risikobegriff als Transformator von Nachhaltigkeitsüberlegungen in das Strafprozessrecht zu präsentieren.
Großmann, Sven, Extremisten im Schöffenamt, GA 2025, 271-284
In der vergangenen Legislaturperiode beabsichtigte die Bundesregierung, die Pflicht ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue ausdrücklich gesetzlich zu verankern (BT-Drucks. 20/8761). Sie wollte damit nicht nur die besondere Bedeutung der Verfassungstreuepflicht unterstreichen, sondern zugleich einen zwingenden Berufungsausschlussgrund für Personen schaffen, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen. In Strafverfahren sollte die Berufung eines Schöffen trotz Vorliegens dieses Ausschlussgrundes zu einer revisiblen fehlerhaften Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO) führen. Die Einführung einer solchen Rügemöglichkeit hätte jedoch einen Bruch mit der Systematik der absoluten Revisionsgründe bedeutet und wäre einer möglichst schnellen Abberufung entsprechender Personen sogar entgegengestanden. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition fiel das Gesetzgebungsvorhaben nun dem Diskontinuitätsprinzip anheim. Der aktuelle Gesetzgeber sollte den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Weg nicht weiterverfolgen. Der Rechtsstaat verfügt bereits heute über geeignete Instrumente zur Entfernung verfassungsfeindlicher Schöffen. Deren Wirksamkeit könnte allerdings durch einige zielgerichtete Anpassungen gesteigert werden.
Schrifttum
Stübinger, Stephan, Fritz Bauer, Das Verbrechen und die Gesellschaft., GA 2025, 285-290
Gusy, Christoph, Christoph Kehrer, Umfang und Grenzen des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes., GA 2025, 290-292
Kretschmer, Bernhard, Philipp Köhler, Religionsfreiheit und Strafrecht., GA 2025, 292-296
Wasserburg, Klaus, Camilla Bertheau/Werner Beulke/Matthias Jahn/Anke Müller-Jacobsen/Charlotte Schmitt-Leonardy (Hrsg.), Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte, Praxis und Politik., GA 2025, 296-300
Autoren und Redaktion
Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer
Angaben zur Produktsicherheit
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