wistra Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
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Die Nummer 1 im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
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wistra Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht online
juris Steuerstrafrecht
juris Wirtschaftstrafrecht
Beschreibung
wistra informiert mit praxisbezogenen Beiträgen und wissenschaftlich fundierten Aufsätzen über alle rechtlichen Probleme des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts einschließlich seiner internationalen Bezüge und über das einschlägige Verfahrensrecht.
Wissenschaftlich fundierte Beiträge für Theorie und Praxis
Alle wichtigen Gerichtsentscheidungen im Volltext
Urteilsanmerkungen
Aktuelle Gesetzesvorhaben und parlamentarische Aktivitäten
Online-Archiv ab 2003
Mehr Informationen unter www.wistra-online.com
Aktuelles Heft
Heft 7/2024
Beiträge
Hefendehl, Roland / Noll, Matthias, Täuschungsbedingtes Erlangen und abredewidriges Verwenden von Debitkarten am Geldautomaten – ein Fall des (Computer-)Betrugs?, wistra 2024, 265-273
Fallgestaltungen, in denen eine Debitkarte nebst dazugehöriger PIN täuschungsbedingt erlangt und anschließend an einem Geldautomaten verwendet wird, haben nach wie vor praktische Relevanz. Ihre rechtliche Bewertung wirft im Spannungsfeld zwischen Betrug und Computerbetrug mehrere grundlegende dogmatische Fragen auf. Bei Prüfung einer Strafbarkeit gem. § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB hat die von der herrschenden Ansicht befürwortete betrugsäquivalente Auslegung die zugrunde liegende Zivilrechtslage in den Blick zu nehmen. Hiernach ist eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs zu bejahen. Einem Betrug mit dem Anknüpfungspunkt der Geldabhebung steht die Deliktsstruktur des Betrugstatbestands als einaktiges kupiertes Erfolgs- und Vermögensverschiebungsdelikt entgegen. Das Erschleichen der Debitkarte wiederum reicht nicht für eine notwendig zu quantifizierende schädigende Vermögensgefährdung aus.
Weidemann, Jürgen, Die Berechnung der Zollschuld – eine ureigene Aufgabe des Gerichts, wistra 2024, 273-276
Die Berechnung hinterzogener Steuer gehört nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen der Tatgerichte in Steuerstrafsachen: erst recht nicht, wenn es um Zoll geht. Hilfe in der Not kann von dem in der Hauptverhandlung anwesenden (nach früherem Recht als Nebenkläger auftretenden) Vertreter der Finanzbehörde (wozu die Fahndung nicht gehört), kommen. Nach § 407 Abs. 1 AO hat er Frage- und Vortragsrecht, was dem Gericht die Chance gibt, ihn auch zur Steuerrechtslage (besonders zur Steuerberechnung) anzuhören. Communis opinio ist allerdings, dass der Tatrichter Berechnungen der Finanzbehörde nicht ungeprüft übernehmen darf, sondern die Steuer – in Zollstrafsachen den hinterzogenen Zollbetrag – auf Grund eigener Überzeugung zu bestimmen hat. Nur sagt ihm niemand, wie er das anstellen soll. Hat er z.B. die Mittel, schwierige Ermittlungen der Zollbehörde, die einer Schätzung vorausgehen, zu überprüfen? Ausgehend von der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth, wistra 2023, 433, erörtert der Beitrag an Hand von Zollwert und Zollsatz die Berechnung des Zollbetrags und die dem Tatrichter zur eigenen Überzeugungsbildung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Kümmel, Jesco, Quo vadis unerlaubtes Glücksspiel?, wistra 2024, 276-281
Mit Pressemitteilung vom 23.11.2023 wurden die “Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuches“ veröffentlicht. Hiernach ist die ersatzlose Streichung der §§ 284–287 StGB mit der Begründung beabsichtigt, dass es deren Aufrechterhaltung unter Hinweis auf die Bußgeldvorschrift des § 28a GlüStV 2021 einerseits sowie ausreichend vermittelten strafrechtlichen Schutz durch § 263 StGB und § 370 AO andererseits nicht bedürfe. Der Verfasser erachtet die geplante Abstufung des unerlaubten Glücksspiels von einer Straftat hin zu einer reinen Ordnungswidrigkeit rechtsdogmatisch für unproblematisch, sieht aber die tatsächlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Rechtsanwendungspraxis kritisch, da sie zu einem insgesamt verminderten Strafrechtsschutz führen würden.
Wegner, Carsten, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte (Teil 1), wistra 2024, 281-286
Der Beitrag zeigt auf, dass die Begehung einer Steuer- oder Wirtschafsstraftat bzw. der Vorwurf einer solchen nicht nur vor dem Hintergrund der AO oder des StGB zu sehen sowie zu verstehen ist. Denn entsprechende Delikte können neben erheblichen finanziellen Sanktionen und Freiheitsstrafen auch weitere Beeinträchtigungen der persönlichen, gesellschaftlichen und unternehmerischen Lebensführung bewirken. Feststellungen aus dem Straf- oder Ermittlungsverfahren werden in den Verwaltungsverfahren vielfach ungeprüft übernommen, weshalb schon im Rahmen der Strafverteidigung entsprechende Risikofelder für den Betroffenen antizipiert werden müssen. Der Beitrag knüpft an in wistra 2017, 298 ff., 2019, 442 ff. und 490 ff., 2021, 429 ff. und 464 ff. sowie 2022, 322 veröffentliche Übersichten an.
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Stauder, Susanne, Geldwäsche, wistra 2024, 286-288
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH v. 6.9.2023 - 1 StR 57/23, Konkurrenzen bei Beihilfehandlungen, wistra 2024, 288-291
BGH v. 21.2.2024 - 1 StR 394/23, Einziehung und Kompensationsverbot, wistra 2024, 291-292
BGH v. 11.1.2024 - 1 StR 422/23, Einziehung und Schattenbuchhaltung, wistra 2024, 292-293
BGH v. 6.2.2024 - 3 StR 36/23, Einziehung bei verbotenem Verein, wistra 2024, 293-294
BGH v. 5.10.2023 - 6 StR 299/22 (alt: 6 StR 282/20), Besonders schwerer Fall der Untreue bei Person des öffentlichen Lebens, wistra 2024, 294-298
BGH v. 27.6.2023 - 1 StR 374/22, Steuerliche Verfügungsberechtigung, wistra 2024, 298-300
BGH v. 12.12.2023 - 3 StR 278/23, Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern, wistra 2024, 301
BGH v. 17.1.2024 - 2 StR 459/22, Beginn der Hauptverhandlung, wistra 2024, 301
BGH v. 10.1.2024 - 6 StR 276/23, Frist zur Anbringung von Beweisanträgen, wistra 2024, 301
BGH v. 28.11.2023 - 1 StR 308/23, Revisionseinlegungsschrift der Staatsanwaltschaft, wistra 2024, 301-302
Andere Gerichte
LG Hildesheim v. 12.10.2023 - 25 NBs 22 Js 13786/22 (5/23), Einziehung bei leichtfertiger Geldwäsche, wistra 2024, 302-306
LG Chemnitz v. 15.2.2024 - 4 Qs 424/23, Notwendiger Inhalt der Anklageschrift, wistra 2024, 306-308
Rechtsprechungsvorschau
BGH: Einziehung und Steuerhinterziehung, wistra 2024, R3
BGH: Beweisanzeichen für subjektive Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung, wistra 2024, R3
OLG Frankfurt: Verfahrenseinstellung bei Eröffnungs- und Einziehungsentscheidung in einem Beschluss, wistra 2024, R3
KG: Verfahrenseinstellung bei Eröffnungs- und Einziehungsentscheidung in einem Beschluss, wistra 2024, R3
BayObLG: Untreue durch Rechtsanwalt, wistra 2024, R3
BayObLG: Betrug durch “love scam“, wistra 2024, R3
LG Nürnberg-Fürth: Schweigepflicht des Berufsgeheimnisträgers, wistra 2024, R4
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
BVerfG
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung in die Türkei, wistra 2024, R4-R5
BGH
Verurteilung eines Chirurgen wegen Sterilisation von unter Betreuung stehenden Patienten teilweise aufgehoben, wistra 2024, R5
BFH
Keine Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 1.8.2022, wistra 2024, R5
Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastungen, wistra 2024, R6
Aktuelle Nachrichten
Wegner, Carsten, Aus den Landesparlamenten, wistra 2024, R6-R8
Bericht aus der Gesetzgebung
Busch, Markus, Strafrechtliche EU-Richtlinien in Kraft getreten; Ratsposition zur Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, wistra 2024, R8-R11
Autoren
Redaktion: Prof. Dr. Roland Schmitz; Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
Herausgeber: Prof. Dr. Markus Jäger; Prof. Dr. Matthias Jahn; Dr. Matthias Korte; Dr. Wilhelm Krekeler; Dr. Manfred Möhrenschlager; Dr. Martina Müller-Ehlen; Dr. Franziska Peters; Prof. Dr. Markus Rübenstahl; Prof. Dr. Franz Salditt; Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy; Prof. Dr. Roland Schmitz; Prof. Dr. Carsten Wegner; Dr. Martin Wulf, Rechtsanwalt