ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.
Online erhältlich auch in diesem Modul:
Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen
- Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
- Inklusive Beratermodul ZWH
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.
Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.
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Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der ZWH seit 2011
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)
Aktuelles Heft
Heft 12/2024
Aufsätze
Höfer-Grosjean, Sandra / Radermacher, Volker, Der Tanz um den Anfangsverdacht – Kann eine Kontaktaufnahme des Betriebsprüfers mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle vermieden werden?, ZWH 2024, 369-378
Der Beitrag soll aufzeigen, ob und wie man das Risiko der Einleitung von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sowie der Festsetzung von Unternehmensgeldbußen nach § 30 OWiG im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen reduzieren kann. Es werden die verwaltungsinternen, gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben für die Betriebsprüfer sowie weitere Gründe für eine Kontaktaufnahme zu den Straf- und Bußgeldsachenstellen dargelegt, um daran anknüpfend Ansätze für Vermeidungs- und Reaktionsstrategien aufzuzeigen.
Krimphove, Dieter, Neue Bezeichnungsregeln für Fonds: Straf- und haftungsrechtliche Bedeutung der neuen ESMA-Fondsnamen-Leitlinien vom 21.8.2024, ZWH 2024, 378-383
Das Recht, Waren oder Kapitalanlagen zu bezeichnen, greift unmittelbar in zivil-, werbe- und auch in strafrechtlich- und haftungsrechtliche Fragen der Irreführung, Mängelgewährleistung sowie der Produkttäuschung ein. Insofern besitzen die ESMA-Fondsnamen-Leitlinien vom 21.8.2024 ein straf- und haftungsrechtliches Potential für Banken, Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie schließlich – mit zunehmenden Sprachgebrauch – auch für Unternehmen schlechthin.
Nehring-Köppl, Jan, Notarielle Beurkundung und Rechtsberatungsverbot, ZWH 2024, 383-385
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren hat sich der EuGH mit der Frage beschäftigt, ob notarielle Beurkundungen sowie damit verbundene Tätigkeiten unter das in Art. 5n Abs. 2 der Russland-Embargoverordnung geregelte Rechtsberatungsverbot fallen. Ausgangspunkt des Verfahrens war der Verkauf einer in Berlin gelegenen Wohnung durch eine in Russland registrierte und in Moskau ansässige juristische Person an zwei deutsche Staatsangehörige. Unter Heranziehung klassischer Auslegungsmethoden hat der EuGH diese Frage beantwortet.
Rechtsprechung
Wirtschaftsstrafrecht
EuGH v. 5.9.2024 - C-109/23, Zur Beurkundung eines Wohnungskaufs durch Notar trotz Russlandsanktionen, ZWH 2024, 385-390
OLG Köln v. 4.9.2024 - 28 Wx 4/24, Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 HGB: Beteiligtenfähigkeit von HGB-Personengesellschaft im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren trotz Löschung; Ermessensspielraum des Bundesamts für Justiz bei Festsetzung von Ordnungsgeldern, ZWH 2024, 390-396
Zivilrecht
BGH v. 11.7.2024 - III ZR 176/22, Anforderungen an Schadensersatzansprüche gegenüber einem Gehilfen des Haupttäters in Fällen des Eingehungsbetrugs und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, ZWH 2024, 396-401
Verfahrensrecht
LG Nürnberg-Fürth v. 22.11.2024 - 12 KLs 506 Js 609/22, Zur Bewertung des Vermögensarrestes im Rahmen der Nr. 4142 RVG-VV, ZWH 2024, 402-403
OLG Braunschweig v. 28.8.2024 - 1 VAs 1-3/23, Erteilung von Auskünften aus Ermittlungsakten an Krankenkassen, ZWH 2024, 403-407
Kurze Nachrichten
Union will Recht auf Vermögensabschöpfung optimieren, ZWH 2024, R5
Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung, ZWH 2024, R5
Kooperation mit Lateinamerika gegen Drogenschmuggel, ZWH 2024, R5
FDP: Freiheit von “Lieferkettenbürokratie“, ZWH 2024, R5
Union fordert Aufhebung des Lieferkettengesetzes, ZWH 2024, R6
Abrechnungsbetruge beim Betrieb von Corona-Teststellen: Teilweise Aufhebung eines Urteils des LG Berlin, ZWH 2024, R6
Autoren
Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.
Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.
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