WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Brüssel aktuell
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 11/2025
Beiträge
Hinrichs, Lars / Scharwächter, Leonie, BaFin FAQ IVV – Neue und alte Verlautbarungen der BaFin zur Umsetzung der IVV in die Vergütungssysteme von Instituten, WM 2025, 465-470
Janzen, Alex, Reform des Kapitalmarktrechts im Fürstentum Liechtenstein , WM 2025, 471-476
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
B V e r f G v. 28.02.2025 - 1 BvR 418/25, Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (VARTA AG), WM 2025, 476-477
BGH v. 20.02.2025 - I ZR 122/23, Zu den Aufklärungspflichten eines nicht gebundenen Vermittlers von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen über die in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten (hier: zur Verharmlosung des Risikos eines Nichtzustandekommens des Grundstückskaufvertrags nach bereits geschlossenem und nicht mehr widerruflichem Darlehensvertrag), WM 2025, 477-481
BGH v. 03.12.2024 - II ZR 193/22,, Vorlagefrage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Ist Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Ziffer iii der Richtlinie 2004/109/EG dahin auszulegen, dass er § 34 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 WpHG entgegensteht, wonach für eine Stimmrechtszurechnung keine Vereinbarung zwischen dem Meldepflichtigen und dem Dritten hinsichtlich der Stimmrechtsausübung erforderlich ist, sondern vielmehr ein in sonstiger Weise abgestimmtes Verhalten aufgrund faktischer Gegebenheiten ausreicht?, WM 2025, 481-482
BGH v. 04.02.2025 - XI ZR 183/23, Zur Unwirksamkeit der von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen über Spareinlagen vorformulierten Klauseln über “Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags für alle Einlagen- & Girokonten Verwahrentgelt 0,5% p.a.“ sowie weitere Verwahrentgelt betreffende Klauseln, WM 2025, 482-488
BGH v. 11.02.2025 - XI ZR 146/22, Zum Zusatz “ggf.“ in einer Widerrufsinformation eines Allgemein-Verbraucher-Darlehensvertrags (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2025 – XI ZR 146/22), WM 2025, 488-491
Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
BGH v. 19.12.2024 - V ZB 77/23, Keine sofortige Beschwerde gegen eine nicht die Anordnung, Aufhebung, einstweilige Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens betreffende Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts im Versteigerungsverfahren (hier: Ablehnung der Vertagung eines Versteigerungstermins), auch wenn die angegriffene Zwischenentscheidung erst auf die Erinnerung eines Verfahrensbeteiligten hin ergangen ist, WM 2025, 491-493
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 20.11.2024 - IV ZR 263/23, Zur (ergänzenden) Auslegung eines wegen Verstoßes gegen § 2347 Satz 1 Halbsatz 1 BGB (= 2347 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BGB a.F.) unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrages als Vereinbarung unter künftigen gesetzlichen Erben über den Pflichtteil gemäß § 311b Abs. 5 BGB in einem Prozess wegen notarieller Amtspflichtverletzung, WM 2025, 493-495
BGH v. 25.02.2025 - VIII ZR 143/24, Zur Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine (hier auf der Internet-Seite des Unternehmers zugängliche) Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden, WM 2025, 495-499
BGH v. 25.09.2024 - XII ZB 508/23, Zur Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, wenn der auskunftspflichtige Ehegatte als selbständiger Rechtsanwalt und Notar tätig ist; zur Abgrenzung einer vom Auskunftspflichtigen verlangten Liste über zum Stichtag noch offene Forderungen von einem Beleg im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB, WM 2025, 499-503
Bücherschau
Susanne Kalss/Christoph Krönke/Oliver Völkel, Crypto-Assets – MiCAR, DLT-Pilotregelung, MiFID II, Prospekt-VO, MAR, E-Geld-RL, Geldwäsche-RL, Steuerrecht, KMAG-E, WM 2025, 503-504
Malte Hesselmann/Thomas Mueller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, WM 2025, 504
Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
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Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 069/15 40 866-11, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 069/15 40 866-12, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de
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