Arbeitsrecht | Sozialrecht

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27.11.2023

Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für Simultanübersetzungen während einer Betriebsversammlung nach § 43 BetrVG?

Portrait von Peter Meyer
Peter Meyer

Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 10.10.2023, 2 TaBVGa 2/23, zwar grundsätzlich erkannt, dass die Kosten für Simultandolmetscher und deren technische Ausrüstung für die Übersetzung während einer Betriebsversammlung in erforderlichem Umfang (§ 40 BetrVG) vom Arbeitgeber zu erstatten sein können. Dabei habe der Betriebsrat die Erforderlichkeit der Übersetzung sowie die Verhältnismäßigkeit der Kosten vor jeder Betriebsversammlung neu zu erwägen und bei Streit zu begründen. Im konkreten Fall hat das LAG jedoch den Antrag des Betriebsrats, der Arbeitgeber habe die Kosten von zehn Simultandolmetscher für die in dem Betrieb fünf meistgesprochenen Sprachen (Englisch, Polnisch, Arabisch, Persisch und Tigrinisch) zu tragen, zurückgewiesen.

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21.11.2023

Vergütung von Betriebsräten: Das hohe Tempo des Gesetzgebungsverfahrens und die Auswirkungen auf Strafrechtsurteile

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Bundesregierung hat beim Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ein hohes Tempo vorgegeben. Bereits am 3. November 2023 gelangte nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 1. November 2023 der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes zum Bundesrat (BR Drs. 564/23 vom 3.11.2023). Aus einer Fußnote ist erkennbar, dass es sich um eine besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG handelt. Demnach kann die Bundesregierung eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Art. 76 Abs. 2 Satz 3 GG geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag nachzureichen. Ergänzend findet sich deshalb in einer weiteren Fußnote des Gesetzentwurfs ein Fristablauf, der mit dem 15.12.2023 datiert ist. Es ist folglich nicht auszuschließen, dass die angestrebten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes bereits Anfang Januar 2024 in Kraft treten.

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21.11.2023

Der moderne Arbeitsmarkt – Regulatorisch überfrachtet?

Portrait von Dr. Doris-Maria Schuster
Dr. Doris-Maria Schuster

Die überwiegend europarechtlich motivierten Vorgaben zur Regulierung des unternehmerischen Wirkens nehmen Jahr für Jahr zu. Sie dienen häufig dem Arbeitnehmerschutz und verfolgen damit berechtigte Belange. Gleichwohl empfinden Arbeitgeber vor allem die umfangreichen Organisations- und Dokumentationspflichten zunehmend als Belastung.

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14.11.2023

Neues BAG-Urteil zur AU-Bescheinigung: Ein Verstoß gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie kann zur Erschütterung des Beweiswerts führen

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Ein Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFZG gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. Dieser Anspruch besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Arbeitgeber haben ein Interesse daran, diese Zahlung von Arbeitsentgelt ohne Gegenleistung nur dann leisten zu müssen, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Hieran bestehen immer häufiger Zweifel, wie verschiedene gerichtliche Entscheidungen zeigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.3.2003 – 2 Sa 126/22; LAG Niedersachen vom 8.3.2023 – 8 Sa 859/22).

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30.10.2023

Das Schicksal des GmbH-Geschäftsführers beim Betriebsübergang

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Erwerber von Betrieben oder Betriebsteilen sind daran interessiert, im Vorfeld feststellen zu können, welche Arbeitnehmer des bisherigen Inhabers auf sie übergehen. Anlass für derartige Überlegungen gibt § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

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22.10.2023

Abrufarbeitsverhältnis: Vorrang von § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG vor ergänzender Vertragsauslegung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und die Revision zugelassen (LAG Hamm, Urt. v. 2.8.2023 - 4 Sa 669/22).

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20.10.2023

Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen für das Jahr 2024

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Ausbildende haben Auszubildenden nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Eine Pflicht, die einschlägige tarifliche Ausbildungsvergütung immer im Ausbildungsvertrag zu vereinbaren, begründet diese Vorschrift nicht. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG steigt die Vergütung mit fortschreitender Berufsausbildung – mindestens jährlich – an.

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15.10.2023

Die Schwerbehinderung eines leitenden Angestellten: Ein stets an den Betriebsrat weiterzugebendes Datum?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Entscheidungsbegründungen des BAG im datenschutzrechtlichen Bermudadreieck zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Beschäftigten sind spätestens seit der Entscheidung des 2. Senats zur „Spind-Kontrolle“ eigentlich immer „Must Reads“. Bereits vor über einer Dekade zeigte die vorbezeichnete Entscheidung Arbeitgebern auf, dass bereits durch die bloße Hinzuziehung des Betriebsrats unerwartete datenschutzrechtliche Spannungsfelder entstehen können.

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10.10.2023

Ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte bei der Einführung von Desksharing

Portrait von Markus Künzel
Markus Künzel

Die von Arbeitgebern zum Teil umfassend gewährten Möglichkeiten der mobilen Arbeit haben auch nach dem Abklingen der Pandemie dazu geführt, dass sich die Bindung an feststehende Arbeitsorte und Arbeitszeiten weiter auflöst und dauerhafte Arbeitsplätze deutlich weniger genutzt werden. Dies führt vermehrt zu Überlegungen, Büroraum zu reduzieren mit der Folge, dass nicht mehr für alle Arbeitnehmer:innen Arbeitsplätze im Betrieb vorhanden sind.

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04.10.2023

Betriebsratsvergütung: Eine Expertenkommission macht Vorschläge für eine Gesetzesänderung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Gewähren Verantwortliche Betriebsratsmitgliedern überhöhte Arbeitsentgelte können diese sich nach einem Urteil des BGH vom 10.01.2023 – 6 StR 133/22, ArbRB 2023, 108 [Grimm]) strafbar machen. In der Praxis hat diese Entscheidung in Unternehmen zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Mehrere Unternehmen haben präventiv die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern gekürzt. Außerdem sind bereits Klagen gegen diese Kürzungen bekannt. Außerdem sollen nach Presseberichten vereinzelt Unternehmen mit anonymen Anzeigen und entsprechenden Ermittlung der Staatsanwaltschaft konfrontiert sein.

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27.09.2023

Zur Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Antritt einer 10-stündigen Bahnreise

Portrait von Henning Hülbach
Henning Hülbach

Eine 10-stündige Bahnreise in der 1. Klasse zum Termin bei der Hausärztin am Familienwohnsitz stellt keinen Umstand dar, der ausreicht, Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu begründen, die deren Beweiswert erschüttern, auch nicht, wenn der attestierte Zeitraum am Ende der Kündigungsfrist liegt

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19.09.2023

Kein Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiterfassung – und nun?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BMAS hat bekanntlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der durch Änderungen im Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeiterfassung umfangreich gesetzlich regeln soll (s. Kleinebrink, ArbRB-Blog-Beitrag v. 19.4.2023). Mittlerweile bestehen aber ernsthafte Zweifel, ob dieses Gesetzgebungsvorhaben weiter durchgeführt wird. Die Bundesregierung soll dazu neigen, in dieser Legislaturperiode das Thema der Neuregelung der Arbeitszeiterfassung nicht mehr ernsthaft zu verfolgen.

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13.09.2023

Bußgeld in Höhe von € 215.000 gegen Unternehmen: Unzulässige Liste mit Informationen über Beschäftigte in der Probezeit - Die Hintergründe

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängt eine Geldbuße, insbesondere wegen unzulässiger Datenverarbeitung im Arbeitsumfeld (PM vom 02.08.2023). Sie wurde auf diesen Vorfall aufmerksam, nachdem sie von Medienberichten, unter anderem im „Spiegel“ und einer persönlichen Beschwerde eines Betroffenen darüber erfahren hatte.

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16.08.2023

Sag mir, wie hältst Du es mit dem Fußball? – Die Zulässigkeit der Frage nach dem „Fansein“ im Bewerbungsgespräch

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In wenigen Tagen beginnt die neue Saison der Fußball-Bundesliga. Viele Fans werden ihr bereits entgegenfiebern. Für Arbeitgeber kann dies die Frage aufwerfen, ob sie in einem Bewerbungsgespräch danach fragen dürfen, ob der jeweilige Bewerber Anhänger oder gar Mitglied eines bestimmten Fußballvereins ist. Nicht ausgeschlossen ist nämlich, dass sich für ihn aus der Antwort mögliche Folgerungen für das eventuelle Arbeitsverhältnis ergeben können.

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04.08.2023

Neues zum richtigen Umgang des Arbeitgebers mit einem möglichen Annahmeverzug

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Kündigt der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, stellt das für ihn ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Obsiegt der Arbeitnehmer nämlich im Kündigungsschutzprozess und ist seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen, kann er regelmäßig nach § 615 Satz 1 BGB die Vergütung trotz fehlender Arbeitsleistung verlangen. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug. Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs keines Angebots des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber ist vor diesem Hintergrund von Interesse, wie sie dieses finanzielle Risiko zumindest verringern können. Neue Entscheidungen des BAG und des LAG Berlin-Brandenburg sind insoweit zu berücksichtigen.

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02.08.2023

Beim Arbeitszeitbetrug ist auch das sog. Nachtatverhalten zu berücksichtigen

Portrait von Henning Hülbach
Henning Hülbach

Das LAG Hamm hat entschieden, dass bereits ein einmaliger und geringfügiger Verstoß gegen die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit einen wichtigen Grund „an sich“ gem. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung darstellen kann. Sei unklar, ob die subjektiven Voraussetzungen des Arbeitszeitbetrugs vorliegen, könne sich auch aus dem Nachtatverhalten ein endgültiger Vertrauensverlust ergeben (LAG Hamm, Urt. v. 27.1.2023 – 13 Sa 1007/22).

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19.07.2023

Was ist eigentlich "gleichwertige Arbeit" im Vertriebsaußendienst?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Eine aktuelle Bestandsaufnahme über Risiken und Nebenwirkungen der Entscheidungsbegründung des 8. Senats vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21)

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14.07.2023

Prüfung der Reichweite der Tarifautonomie durch das BVerfG - Der Krimi zu den tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge steht vor der letzten Folge

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Beim BAG sind etwa 400 Revisionsverfahren anhängig, die die unterschiedliche Höhe von tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen zum Streitgegenstand haben. In den unteren Instanzen sollen noch etwa 4.000 Verfahren ruhend gestellt sein. Am 9.12.2020 erfolgte durch das BAG eine wichtige Weichenstellung. Unterschiedliche tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit hält das BAG demnach für zulässig (BAG v. 9.12.2020 – 10 AZR 332/20 (A), ArbRB 2021, 163 [Einfeldt]). Demgegenüber sollen unterschiedliche tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge für Nachtarbeit in einem Schichtsystem und Nachtarbeit außerhalb eine Schichtsystems gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Das BAG hat deshalb eine Anpassung des geringeren Nachtarbeitszuschlags nach oben auf den höheren Zuschlag vorgenommen und dem Kläger die Differenzansprüche zugesprochen.

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06.07.2023

Erhöhung des Mindestlohns auf 14 €? Rechtlich nicht erforderlich!

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Derzeit wird gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 € zu erhöhen, obwohl soeben erst die Mindestlohnkommission tätig geworden ist und beschlossen hat, den gesetzlichen Mindestlohn in 2 Stufen zu erhöhen, und zwar zum 1.1.2024 auf 12,41 € brutto und zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

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27.06.2023

Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns: Was nun (nicht) zu tun ist

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die für die Anpassung des Mindestlohns gesetzlich zuständige Kommission, die sog. Mindestlohnkommission, hat am 26. Juni 2023 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen zu erhöhen.

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26.06.2023

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht – Umsetzungstipps und aktuelle Rechtsprechung

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Seit dem 1.1.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) für alle Rechtsanwälte verpflichtend. Jeder muss also jetzt das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) nutzen. Nicht wenige Kanzleien haben ihre Prozesse erst in letzter Minute umgestellt. Herausfordernd ist dabei nicht nur die "neue" Technik, sondern auch die Rechtsprechung, die die gesetzlichen Vorgaben nun nach und nach präzisiert. Mit diesem Online-Dossier möchten wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen geben mit besonderem Fokus auf das Arbeitsrecht.

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09.06.2023

Reisezeiten einer Dienstreise mit der Bahn sind Arbeitszeit - Ein Urteil des VG Lüneburg

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das VG Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil vom 2.5.2023 ( 3 A 146/22) europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Es hat festgestellt, dass Reisezeiten für eine Dienstreise mit der Bahn als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gelten.

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07.06.2023

Urlaub nach Ende der Befristung = Verlängerung gem. § 15 Abs. 6 TzBfG? Nein! Urlaub ist keine Arbeit

Portrait von Kathrin Schulze Zumkley
Kathrin Schulze Zumkley

Nach § 15 Abs. 6 TzBfG (vormals § 15 Abs. 5 TzBfG) gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Dass eine solche Fortsetzung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise nach Ablauf einer Zeitbefristung am nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheint und wie zuvor seine Arbeitsleistung erbringt, ist eindeutig (zur Erbringung einer anderen Arbeitsleistung bereits BAG 18.10.2006 – 7 AZR 749/05). Was aber gilt, wenn dem Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Befristungsende Urlaub gewährt wird und er diesen Urlaub entsprechend antritt?

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07.06.2023

Vergütung der Betriebsratsmitglieder - Keine Frage der Eingruppierung bzw. Umgruppierung?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Baden-Württemberg hat sich vor wenigen Tagen mit der Frage befasst, ob der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist, wenn es um die Vergütung eines (oder mehrerer) seiner Mitglieder geht (zu den allg. Voraussetzungen des § 99 Abs. 1 BetrVG bei der Eingruppierung siehe HWK/Ricken,10. Aufl. 2022, § 99 BetrVG Rn. 25). Es hat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit Beschluss vom 26.5.2023 (12 TaBV 1/23) abgelehnt (s. ArbRB-News). Mitglieder des Betriebsrats übten aufgrund der Freistellung keine Tätigkeiten aus, die in Anwendung einer einschlägigen kollektiven Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung bzw. Umgruppierung bewertet werden könnten. Die Ermittlung des Vergleichsentgelts und die hierauf erfolgte Vergütungskürzung beruhten vielmehr auf einer bloßen Durchschnittsberechnung der von anderen Arbeitnehmern bezogenen Vergütung.

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30.05.2023

Verfall, Verjährung, Mitwirkungsobliegenheit – Deutsches Urlaubsrecht "made in" Luxemburg – Teil 2

Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Als wir im November 2020 in unserem Blogbeitrag den Verfall und die Verjährung des Jahresurlaubs sowie die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers näher beleuchtet haben, waren viele Bereiche noch nicht höchstrichterlich geklärt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht aktuell die Entscheidungsgründe einiger für die betriebliche Praxis wichtiger Urteile veröffentlicht hat, ist es Zeit für ein Update.

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16.05.2023

Hinweisgeberschutzgesetz mit Zustimmung des Bundesrats final beschlossen

Portrait von Maria Osmakova
Maria Osmakova

Zunächst lief es zäh, „auf der Zielgeraden“ ging es dann aber plötzlich sehr schnell: Der von der Ampel-Koalition einberufene Vermittlungsausschuss präsentierte am 9.5.2023 seine Beschlussempfehlung. Der Bundestag nahm diese am 11.5.2023 an. Schon am darauffolgenden Tag stimmte der Bundesrat der Verabschiedung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) zu. Einen Monat nach der Verkündung – mit welcher alsbald zu rechnen ist – tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

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10.05.2023

Das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll kommen

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der EuGH hat sich mit Urteil vom 30.03.2023 – C-34/21 (ArbRB 2023, 131 [Grimm]) – mit der Anwendbarkeit des nationalen Beschäftigtendatenschutzrechts befasst. Zur Entscheidung stand die Frage, ob eine Regelung zum Beschäftigtendatenschutz aus dem hessischen Datenschutzrecht für den öffentlichen Dienst gegen die DSGVO verstößt. Im Ergebnis stellt der EuGH fest, dass die Vorschrift den Anforderungen der DSGVO nicht genügt. Das Verfahren kann über das hessische Datenschutzrecht hinaus Bedeutung haben, da § 26 BDSG, auf den die Privatwirtschaft bisher die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis stützt, fast wortgleich mit der Regelung aus dem hessischen Datenschutzgesetz ist.

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26.04.2023

Arbeitszeiterfassung – Nun liegt auch ein NRW-Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vor

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat den Bezirksregierungen in Form eines Erlasses Vorgaben zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes gemacht. Enthalten sind Handlungshilfen für die Umsetzungen der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (ArbRB 2023, 9 [Hülbach]) – wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden kann. Der Erlass soll so lange gelten, bis eine gesetzliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft tritt. Am 19.4.2023 wurde der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht (s. Blog-Beitrag v. 19.4.2023).

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20.04.2023

Vorzeitiger Aufruf der Sache: Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit kann nicht erfolgreich gerügt werden

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wer kennt eine solche Situation nicht? Der Gerichtstermin ist beispielsweise auf 09:30 Uhr terminiert. Alle Verfahrensbeteiligten sind bereits schon deutlich zuvor anwesend und warten vor dem Gerichtssaal auf den Aufruf der Sache. Die Parteien lugten in den Gerichtssaal und auch der vorsitzende Richter bzw. die vorsitzende Richterin ist ebenfalls schon da. Das Gericht fragt sodann: „Wollen wir schon einmal anfangen, wenn ja alle da sind“, und ruft die Sache auf; es wird verhandelt.

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19.04.2023

Arbeitszeiterfassung: Ein noch nicht abgestimmter Regierungsentwurf liegt nun vor

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat bekanntlich am 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (ArbRB 2023, 9 [Hülbach] und Lunk, ArbRB 2023, 13 ff.) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Allerdings hat es dem Arbeitgeber einen Spielraum belassen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiterfassung nicht zwingend elektronisch vornehmen. Außerdem kann er die Erfassung der Arbeitszeit auf Arbeitnehmer delegieren und sich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Aus der Herleitung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem ArbSchG folgt außerdem, dass einem Arbeitgeber nicht unmittelbar Bußgelder drohen, wenn er gegen diese Verpflichtung verstößt. Das ArbSchG enthält ebenso wie andere Gesetze keinen entsprechenden Bußgeldtatbestand. Erst wenn die zuständige Behörde im Einzelfall nach § 22 Abs. 3 ArbSchG entsprechende Anordnungen trifft und der Arbeitgeber diese nicht beachtet, liegt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 ArbSchG eine Ordnungswidrigkeit vor. Mit dieser Entscheidung hat das BAG aus seiner Sicht ein Urteil des EuGH vom 14.5.2019 – C-55/18 – CCOO, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) gleichsam in nationales Recht umgesetzt.

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