Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
Nach der Neuregelung verhandelt zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ein aus Arbeitnehmervertretern bestehendes besonderes Verhandlungsgremium mit der Leitung des Unternehmens die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden Gesellschaften. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, so sichern gesetzliche Auffangregelungen die bislang im Unternehmen bestehenden Mitbestimmungsrechte auch in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden neuen Gesellschaften.https://online.otto-schmidt.de/db/dokument?id=ag.2022.13.i.0457.01.a