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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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19.11.2017
Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter – sinnvoll – sinnlos?
Portrait von Dr. Jörn Heinemann
Dr. Jörn Heinemann

Zum 1. August 2018 wird für die gewerbsmäßige Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 WEG sowie für die gewerbsmäßige Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume i.S. des § 549 BGB nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO eine Gewerbeerlaubnis benötigt. Wohnimmobilienverwalter müssen hierfür neben ihrer Zuverlässigkeit (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO) und ihren geordneten Vermögensverhältnissen (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO) nachweisen. Ein besonderer Nachweis der beruflichen Sachkunde ist nicht erforderlich, es besteht jedoch nach § 34c Abs. 2a eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Den Weiterbildungsnachweis muss der Gewerbetreibende nicht für seine eigene Person erbringen, es genügt, wenn sich eine angemessene Zahl von Beschäftigten des Gewerbetreibenden, die diesen vertreten dürfen und die aufsichtsführend tätig werden, weiterbildet.

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17.11.2017
Änderungsbedarf der Unterhaltsleitlinien bzgl. der Abziehbarkeit von Tilgungsleistungen vom Wohnwert beim Ehegattenunterhalt?
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

Wenn ein Ehegatte nach Zustellung des Scheidungsantrags in einer Immobilie lebt, die in seinem Alleineigentum steht, wird für die Unterhaltsberechnung sein Einkommen um den objektiven Wohnwert (Kaltmietwert) dieser Immobilie erhöht, weil er keine Miete zahlen muss. Die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommenen Darlehen sind nach den bisherigen Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte nur mit dem Zinsanteil der Monatsraten von dem unterhaltsrechtlichen Einkommen abziehbar. Der Tilgungsanteil soll hingegen nicht abziehbar sein. Dahinter steht der Gedanke, dass nicht ein Ehegatte auf Kosten des anderen Ehegatten Vermögen aufbauen können soll. Auf den ersten Blick überzeugt dieser Gedanke. 

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17.11.2017
Entgeltfortzahlung: Manchmal eine „unendliche Geschichte“?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ein von mir betreuter Mandant zweifelte erheblich an festgestellten Arbeitsunfähigkeiten. Eine Arbeitnehmerin war schon im erheblichen Maße in diesem Jahr arbeitsunfähig gewesen. Nun brachte sie nahtlos an eine Arbeitsunfähigkeit, bei der sie schon keine Entgeltfortzahlung mehr erhielt, anschließend eine neue Erstbescheinigung. Die Arbeitsunfähigkeit war sogar noch während der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Der Arbeitgeber reagierte mehr als verärgert, denn nun muss er wieder Entgeltfortzahlung leisten. Oder? Nein! Denn die neue Erkrankung ist noch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden. Hier gilt aber der Grundsatz der Einheit eines Verhinderungsfalls. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 13.07.2005 – 5 AZR 389/04, I. 4. der Urteilsgründe, ArbRB 2005, 355, Folgendes ausgeführt:

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16.11.2017
Unterzeichnung „i.A.“ durch Personalsachbearbeiter wahrt Schriftform nach TzBfG
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine spannende Einzelfallentscheidung gibt wertvolle Hilfe für die Personalpraxis. Das BAG hat am 12.04.2017 - 7 AZR 446/15 entschieden, dass sachgrundlos befristete Verträge gem. § 14 Abs. 2 TzBfG auch dann schriftlich (das Schriftformgebot findet sich in § 14 Abs. 4 TzBfG) abgeschlossen sind, wenn Personalsachbearbeiter „i.A.“ unterschreiben.

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13.11.2017
Indirekte Nutzung von Software – Vertragsrisiko für beide Seiten – Roulette ist billiger.
Portrait von Jochen Schneider
Jochen Schneider CSW Rechtsanwälte

Die AGB-Klauseln, wonach auch indirekte Nutzung eine Lizenz erfordert, gibt es in AGB von Softwareanbietern schon lange. Besonders bekannt für die Verwendung entsprechender Klauseln sind die AGB der SAP. Inzwischen zeigen fundierte Vorschläge zur Handhabung in der Praxis, dass derartige AGB-Klauseln in vielen Konstellationen unwirksam sind.

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12.11.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Schriftform, Heilungsklausel, Treu und Glauben Urteil vom 27. September 2017 – XII ZR 114/16

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10.11.2017
Das Recht der Parteien auf Anhörung eines Sachverständigen
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Nach einem in den Tatsacheninstanzen verlorenen Arzthaftungsprozess griff die Klägerin das Urteil des OLG mit einer Verfahrensrüge an. Entgegen ihrem Antrag sei der Sachverständige weder vom LG noch vom OLG angehört worden. Der BGH, Beschl. v. 30.5.2017 – VI ZR 439/16, sieht darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

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10.11.2017
Auch ein deutscher Ingenieur muss reisen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat sich im Urteil vom 06.09.2017 – 4 Sa 3/17 – damit beschäftigt, ob und inwieweit Arbeitnehmer verlangen können, grundsätzlich keine Auslandsdienstreisen absolvieren zu müssen. Die Lösung folgt daraus, ob die im Arbeitsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB versprochenen Dienste mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können. Erfrischend klar formuliert das LAG: „Dies dürfte angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Wirtschaftsleben für einen Großteil der Berufsbilder zutreffen.“

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09.11.2017
Muss das Betriebsverfassungsgesetz intersexuell werden?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Frage habe ich mir gestern gestellt, als ich die Berichterstattung über die Entscheidung des BVerfG zur Sache 1 BvR 2019/16 betreffend die Eintragung von Intersexuellen in der Geburtsurkunde verfolgt habe. Auch wenn sich diese Entscheidung nur auf das Personenstandsgesetz bezieht, so stellt sich die Frage nach den Auswirkungen.

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08.11.2017
Ich muss wohl eine Riesenschildkröte sein
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Wer sich im Rentenalter scheiden lässt, hat doppelt Pech. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente kann der Ausgleichsbetrag aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht mehr als Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet werden. Übrig bleibt - neben anderen privaten Versorgungen - nur die Versorgungsausgleichskasse. Für einen Ausgleichswert von 53.000 € gewährt diese eine lebenslange Garantierente i.H.v. 185,75 € monatlich. Das ist zwar immer noch mehr, als jede private sonstige Versorgung gewährt, aber doch reichlich wenig. Schaut man in die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes, ergibt sich für einen 68 Jahre alten Mann des Baujahrs 1949 eine Restlebenserwartung von 16,79 Jahren. Da das Statistische Bundesamt seine Generationensterbetafeln jüngst aktualisiert hat, kann man davon ausgehen, dass diese Restlebenserwartung halbwegs realistisch ist. Die Versorgungsausgleichskasse müsste einen Rechnungszins von 0,9 % und damit nach der Versicherungsmathematik eine Versorgung i.H.v. monatlich 285 € garantieren. Sie gewährt allerdings ca. 100 € weniger. Bei dem derzeit niedrigen Zinssatz bedeutet dies, dass ich noch 27 Jahre leben müsste, um den Ausgleichswert rentenrechtlich zu verbrauchen. Man kann es auch anders ausdrücken: Der Ausgleichswert in der Versorgungsausgleichskasse wird mit einem Negativzins von ca. 3,6 % verrechnet.

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06.11.2017
ePrivacy: Das große Missverständnis
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament wollen den Anwendungsbereich der ePrivacy-Regeln erweitern. Anders als bisher sollen nicht nur das „Abfangen“ und „Überwachen“ von Telekommunikation verboten werden, sondern jegliches „Verarbeiten“ von Kommunikationsdaten. Dabei übersehen die Brüsseler Akteure, dass der Schutz von Telekommunikation und der Datenschutz zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das Verarbeitungsverbot ist ein Denkfehler, der die Kommunikationsfreiheit in Europa gefährdet.

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06.11.2017
Beschränkt Tierliebe das Weisungsrecht?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Bei der Ausübung des Weisungsrechts muss der Arbeitgeber auch auf familiäre Belange als Interesse des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen (HWK-Lembke, 7. Aufl., 2016, § 109 GewO Rz. 212 m.w.N.). Auch andere berechtigte Belange sind zu beachten.

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03.11.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Überprüfung der Adressierung bei fristgebundenen Schriftsätzen Beschluss vom 29. August 2017 – VI ZB 49/16

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03.11.2017
Was Personaler denken - Flexindex
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Manchmal belästige ich Sie mit Links zur Personal- und Betriebspraxis. So auch heute. Der Spiegel hat aus einer sehr interessanten  - vom ifo-Institut und Randstadt durchgeführten - Umfrage zu aktuellen Personalthemen zusammenfassend berichtet. Lesen Sie hier aus dem Spiegel, und hier zum gesamten Flexindex auf der ifo-Website.

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02.11.2017
BGH: Künftig Wildwest-Methoden bei Privatverkäufen auf Onlineverkaufsplattformen?
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat - bisher überwiegend unbeachtet - eine sehr bemerkenswerte Anleitung dafür aufgestellt, wie man Verkäufe auf Onlineplattformen als Verbraucher "frisieren" kann.

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01.11.2017
Offenes WLAN – Gefangen im Netz der Werbewirtschaft?
Portrait von Phillip Hofmann
Phillip Hofmann

Mit der Novellierung des Telemediengesetzes, die Mitte Oktober in Kraft getreten ist, und der damit voraussichtlich erzielten Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber drahtloser lokaler Netze, sollte es für die Anbieter nun nicht mehr notwendig sein, von den Nutzern im Rahmen von Registrierungsprozessen Bestandsdaten, bspw. Name und E-Mail-Adresse, zu erheben. Dennoch können Betreiber offener Netze aus Gründen rechtlicher Absicherung ein Interesse daran haben, weiter entsprechende personenbezogene Daten ihrer Nutzer zu erheben. Von noch größerem Interesse ist allerdings die Nutzung solcher Daten für werbliche Zwecke. Inwieweit beide Zwecksetzungen künftig datenschutzkonform ausgestaltet werden können, soll in der Folge beleuchtet werden.

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31.10.2017
Unterschiedliche Spezialitäten im Befristungsrecht
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der klassische Anwendungsbereich des ÄArbVtrG ist die ärztliche Weiterbildung in Krankenhäusern kommunaler, kirchlicher oder freier Träger. Nach § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG  gelten die Absätze 1 bis 5 dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag unter den Anwendungsbereich des WissZeitVG fällt. Damit beschränkt sich der sachliche Geltungsbereich der Befristungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 1 bis 4 ÄArbVtrG auf die ärztliche Weiterbildung außerhalb von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

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28.10.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Rückstauschaden durch Verwurzelung Urteil vom 24. August 2017 – III ZR 574/16

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26.10.2017
Beschränkter Schutz des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG bei Besetzung der Stelle
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Anfang Februar 2015 bekundete eine examinierte Krankenschwester gegenüber ihrem Arbeitgeber unter Hinweis auf § 9 TzBfG ihr Interesse an einer Vollzeitstelle. Zum 1. April 2015 stellte der Arbeitgeber fünf examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in Vollzeit ein, ohne die Klägerin vorab über freie Stellen informiert zu haben.

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25.10.2017
Weiter offen: Gibt es einen Anspruch auf halbe Urlaubstage?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG ist im Urteil vom 26.07.2017 (9 AZR 120/16) der Frage ausgewichen, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub an halben Tagen haben (sog. Teilurlaub). Die Literatur verneint ganz überwiegend einen Anspruch auf Teilurlaubstage (HWK-Schinz, 7. Auflage 2016, § 7 BUrlG, Rz. 48 unter Hinweis auf BAG 09.07.1965 – 5 AZR 360/64; ErfK-Gallner, 17. Auflage 2017, § 7 BUrlG, Rz. 25 ff. jew. m.w.N.).

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25.10.2017
Noch mehr Vorsicht beim Vorbeschäftigungsverbot
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 11.10.2017 hatte ich über die heftige Kritik der LAG’s an der Rechtsprechung des BAG zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berichtet. Auch das LAG Hessen teilt im Urteil vom 11.07.2017 – 8 Sa 1578/16 die Kritik aus Baden-Württemberg und Niedersachsen und stellt sich gegen die Rspr. des BAG. In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sei ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot geregelt und dies sei nicht auf frühere Arbeitsverhältnisse beschränkt, die weniger als drei Jahre zurückliegen.

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23.10.2017
Nachbarliches Gespür für Schnee? Kann Ärger schaffen!
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Diese Erfahrung machte ein Münchener Hauseigentümer. Und das kam so: Kläger und Beklagter sind Eigentümer zweier Grundstücke, getrennt werden sie durch einen Maschendrahtzaun. Per Anwaltsschreiben erhielt der spätere Beklagte eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass der Beklagte regelmäßig Schnee auf sein, des Klägers Grundstück schaufele. Das geschehe absichtlich und sogar vor den klägerischen Augen. Schon seit 2011 gehe das so. Des weiteren habe der Bekl. Ende 2014 seine Garagenvorflächen von Schnee befreit und diesen Schnee per Schaufel auf des Klägers Grundstück verbracht. Im Februar 2015 schließlich - so sei zu beobachten gewesen - habe der Bekl. „hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geschippt.“ Vergleichbares sei auch im Winter 2015/2016 sowie 2016/2017 geschehen. Der Kläger verlangt Unterlassung. An seinem Rasen entstünden wegen verzögerter Begrünung im Frühjahr Schäden. Und den nach Abschmelzen des Schnees verbleibenden Streusplitt müsse er, der Kläger, von seinem Grundstück entfernen. Der Kläger zog alsdann vor das Münchener Amtsgericht, blieb aber mit seiner Unterlassungsklage  erfolglos. Denn es wurde nicht - wie man vermuten möchte - kubikmeterweise Schnee über den Zaun gekippt. Die Beweisaufnahme ergab nämlich nur, dass der Beklagte „dreimal im Zeitraum von Winter 2013/2014 bis Winter 2016/2017 eine oder zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück geschippt“ habe. Das waren also maximal sechs Schaufeln Schnee. Dies war aber für das Gericht kein Grund, der Unterlassungsklage stattzugeben. Nun, darin könne zwar ein Provokation liegen. Aber diese Schneemenge habe „keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers.“ Letztlich seien es nur einige Liter Wasser. Und nun zeigt sich die Lebenspraxis des Richters: Dieses Wasser in Schneeform bleibe ohnehin nur bis zum nächsten Tauwetter liegen. Als Spitzlicht setzte das AG noch eins drauf: Das Grundstück des Klägers sei ja ebenfalls witterungsbedingt von Schnee bedeckt gewesen. Urteil des Amtsgerichts München, Urt.v. 20.07.17 - 213 C 7060/17 (rechtskräftig); AG München Pressemitteilung 73 aus 2017, vom 22.09.2017.

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23.10.2017
Nachbarliches Gespür für Schnee? Kann Ärger schaffen!
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Diese Erfahrung machte ein Münchener Hauseigentümer. Und das kam so: Kläger und Beklagter sind Eigentümer zweier Grundstücke, getrennt werden sie durch einen Maschendrahtzaun. Per Anwaltsschreiben erhielt der spätere Beklagte eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass der Beklagte regelmäßig Schnee auf sein, des Klägers Grundstück schaufele. Das geschehe absichtlich und sogar vor den klägerischen Augen. Schon seit 2011 gehe das so. Des weiteren habe der Bekl. Ende 2014 seine Garagenvorflächen von Schnee befreit und diesen Schnee per Schaufel auf des Klägers Grundstück verbracht. Im Februar 2015 schließlich - so sei zu beobachten gewesen - habe der Bekl. „hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geschippt.“ Vergleichbares sei auch im Winter 2015/2016 sowie 2016/2017 geschehen. Der Kläger verlangt Unterlassung. An seinem Rasen entstünden wegen verzögerter Begrünung im Frühjahr Schäden. Und den nach Abschmelzen des Schnees verbleibenden Streusplitt müsse er, der Kläger, von seinem Grundstück entfernen. Der Kläger zog alsdann vor das Münchener Amtsgericht, blieb aber mit seiner Unterlassungsklage  erfolglos. Denn es wurde nicht - wie man vermuten möchte - kubikmeterweise Schnee über den Zaun gekippt. Die Beweisaufnahme ergab nämlich nur, dass der Beklagte „dreimal im Zeitraum von Winter 2013/2014 bis Winter 2016/2017 eine oder zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück geschippt“ habe. Das waren also maximal sechs Schaufeln Schnee. Dies war aber für das Gericht kein Grund, der Unterlassungsklage stattzugeben. Nun, darin könne zwar ein Provokation liegen. Aber diese Schneemenge habe „keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers.“ Letztlich seien es nur einige Liter Wasser. Und nun zeigt sich die Lebenspraxis des Richters: Dieses Wasser in Schneeform bleibe ohnehin nur bis zum nächsten Tauwetter liegen. Als Spitzlicht setzte das AG noch eins drauf: Das Grundstück des Klägers sei ja ebenfalls witterungsbedingt von Schnee bedeckt gewesen. Urteil des Amtsgerichts München, Urt.v. 20.07.17 - 213 C 7060/17 (rechtskräftig); AG München Pressemitteilung 73 aus 2017, vom 22.09.2017.

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20.10.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Urheberrechtsverletzung durch volljährige Kinder Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16

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20.10.2017
Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten
Portrait von Marco Arteaga
Marco Arteaga

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft treten. Hierbei handelt es sich um die wohl umfassendste Reform des Betriebsrentengesetzes seit langem. Um die insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen bislang überwiegend nur gering verbreitete betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen und hierdurch ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen sowohl im Arbeits- als auch im Steuerrecht beschlossen.

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20.10.2017
LAG zum BetrVG (4): Betriebsratsmitbestimmung durch Individualverträge ausgehebelt?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nicht selten taucht in der Betriebspraxis das Problem auf, dass sich Betriebsräte gründen und Mitbestimmungsrechte geltend machen, die im Widerspruch zu arbeitsvertraglichen Regelungen aus der Zeit vor der Gründung des Betriebsrats stehen. Arbeitgeber sind oft der Ansicht, Unterlassungsansprüche wegen solcher vorbetriebsratlicher individualrechtlicher Regelungen seien ausgeschlossen. Mit einem solchen Fall hat sich das LAG Hamm im Beschluss vom 09.05.2017 (7 TaBV 125/16) befasst.

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18.10.2017
Umgang, auch wenn Oma gar nicht so lieb ist ? (BGH v. 12.7.2017 – XII ZB 350/16)
Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Nicht nur in den Fällen gescheiteter Beziehungen geraten Kinder häufig in den Strudel der elterlichen Auseinandersetzung. Auch im Verhältnis belasteter Beziehungen zwischen Eltern und Großeltern sind sie nicht selten „zwischen den Fronten“.

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18.10.2017
"Diese Frage ist so Unsinn", sprach der Sachverständige und wurde als befangen abgelehnt.
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Bei einer Sachverständigenanhörung in einem selbständigen Beweisverfahren betreffend ein Gewerbegebäude hatte sich laut Protokoll folgendes ereignet: "Hinsichtlich der Tür, die eine Schwelle aufweist, ist in der Baubeschreibung keine Ausführung vereinbart worden, weder eine schwellenlose noch eine mit Schwelle. Für ein Gebäude, das als Büroverwaltungsgebäude genutzt wird, gibt es keine anerkannte Regel der Technik, die eine Ausführung der Eingangstüren in schwellenloser Ausführung vorschreiben würde. Die Ausführung mit einer Schwelle ist allerdings nicht rollstuhlgerecht. Allerdings ist im Bauvertrag auch nicht angegeben, dass das Gebäude rollstuhlgerecht oder barrierefrei herzustellen ist." Der Antragstellervertreter fragt den Sachverständigen, ob nicht unter Berücksichtigung dessen, dass ab einer bestimmten Betriebsgröße ein Arbeitgeber verpflichtet ist, Schwerbehinderte einzustellen, doch eine Ausführung ohne Türschwelle den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Daraufhin entgegnete der Sachverständige: "Diese Frage ist so Unsinn. Solche arbeitsrechtlichen Themen interessieren mich nicht. Für mich ist entscheidend, ob im Bauvertrag eine rollstuhlgerechte oder barrierefreie Ausführung vereinbart wurde oder eben nicht." Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung stellt der Antragstellervertreter den Antrag, den Sachverständigen als befangen abzulehnen und begründet dies damit, dass seine Frage als unsinnig bezeichnet wurde.

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13.10.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Grenzen der Rechtskraft Urteil vom 30. Juni 2017 – V ZR 134/16

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13.10.2017
BGH verurteilt Mediatorin zu Schadensersatz
Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des BGH (IX ZR 34/17 vom 21.9.2017) könnte Mediatoren verschrecken: Nach diesem Urteil muss eine Mediatorin rund 32.000 Euro Schadensersatz leisten, weil sie nicht verhindert hat, dass eine Ehefrau im Rahmen eines Scheidungsvergleichs auf Ansprüche aus Versorgungsausgleich verzichtet hat.

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