Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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26.05.2015

Post-Streik: Freiwilliger Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen ist zulässig

ArbG Bonn 26.5.2015, 3 Ga 18/15

Das Arbeitsgericht Bonn hat einen Antrag von ver.di, der Deutschen Post während der aktuellen Tarifauseinandersetzung einstweilig den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen zu untersagen, abgelehnt. Der Einsatz von Beamten sei nur unzulässig, wenn dieser nicht freiwillig erfolge. Die Gewerkschaft habe nicht bewiesen, dass Beamte der Post ihrem Einsatz widersprochen hätten.

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22.05.2015

Bundestag hat Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet

Der Bundestag hat am 22.5.2015 mit 448 Ja-Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (BT-Drs. 18/4062) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 18/4966) angenommen. Mit dem Gesetz sollen Tarifkollisionen verhindert werden, also z.B. unterschiedliche Tarifverträge für gleiche Beschäftigtengruppen in einem Betrieb. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Zuvor muss aber der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.

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22.05.2015

Petitionsausschutz unterstützt Syndikusanwälte

Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht. Er hat deshalb am 20.5.2015 beschlossen, eine entsprechende Petition in das Bundesarbeits- und das Bundesjustizministerium zu überweisen. In der Petition wird gefordert, Syndikusanwälte weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.

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20.05.2015

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission wendet sich gegen die Anwendung des MiLoG auf den Transitverkehr

Die EU-Kommission hat am 19.5.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Verkehrssektor eingeleitet. Sie sieht in der Anwendung des MiLoG auf den Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs. Hierdurch würden unangemessene Verwaltungshürden aufgestellt, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behinderten.

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19.05.2015

Rechtsprechungsänderung: Keine Urlaubskürzung wegen Elternzeit mehr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BAG 19.5.2015, 9 AZR 725/13

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber den Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers nicht mehr gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG wegen dessen Elternzeit kürzen. Die Kürzungsbefugnis setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die anderslautende bisherige Rechtsprechung beruhte auf der Surrogatstheorie, die der Senat inzwischen vollständig aufgegeben hat.

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18.05.2015

Bundesregierung verteidigt das geplante Tarifeinheitsgesetz

Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz und zielt daher auch nicht speziell auf Piloten, Ärzte oder Bahnbedienstete. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 18/4822) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont. Die Bundesregierung geht davon aus, dass "es branchenübergreifend eines sinnvollen Ordnungsrahmens bedarf, der tarifliche Zuständigkeitskonflikte subsidiär löst".

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13.05.2015

Mindestlohn gilt grds. auch für Feiertage und Krankheitszeiten des Arbeitnehmers

BAG 13.5.2015, 10 AZR 191/14

Arbeitgeber müssen einen tariflichen Mindeststundenlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und im Rahmen der Urlaubsabgeltung. Das ergibt sich aus dem Entgeltausfallprinzip des Entgeltfortzahlungsgesetzes und dem Referenzprinzip des Bundesurlaubsgesetzes. Diese Prinzipien gelten auch, wenn die Mindestlohnregelung keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt enthält.

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11.05.2015

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber selbst bei Eignung nicht immer zu einem Vorstellungsgespräch einladen

LAG Schleswig-Holstein 18.3.2015, 3 Sa 371/14

Öffentliche Arbeitgeber sind zwar gem. § 82 Satz 2 SGB IX grds. verpflichtet, fachlich geeignete schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Das gilt aber nicht, wenn diese andere formale Bewerbervoraussetzungen nicht erfüllen. So dürfen etwa auch öffentliche Arbeitgeber den Bewerberkreis auf arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beschränken, um in den Genuss einer Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz zu gelangen.

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11.05.2015

Tarifeinheitsgesetz weiterhin stark umstritten

Das Tarifeinheitsgesetz ist unter Experten weiterhin stark umstritten. Das hat eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 4.5.2015 ergeben. Zweifel bestehen sowohl an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung als auch an ihrer Praktikabilität und ihrer Geeignetheit zur Erreichung der damit verfolgten Ziele. Zudem gehen einigen Experten die Änderungen nicht weit genug.

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11.05.2015

Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen - Höhere Hürden für die Kündigung bei Wiederheirat

Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 27.4.2015 eine Änderung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung - GrO) beschlossen. Die Novelle betrifft sowohl das kollektive als auch das individuelle Arbeitsrecht und schränkt insbesondere das Recht zur Kündigung eines Mitarbeiters der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen bei Wiederheirat ein.

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05.05.2015

Die eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem MiLoG vereinbar

ArbG Aachen 21.4.2015, 1 Ca 448/15h

Die Regelung im TVöD, wonach Bereitschaftszeiten nur zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit angerechnet werden und die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten insgesamt durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten darf, ist mit den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vereinbar. Denn selbst wenn Bereitschaftszeiten nach dem MiLoG wie Vollarbeitszeit zu vergüten wären, läge die aktuelle Grundvergütung pro Arbeitsstunde nach dem TVöD noch über 8,50 Euro pro Stunde.

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05.05.2015

Alle Aufsätze zum Mindestlohngesetz im Überblick

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das scheint nur auf dem ersten Blick einfach. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich dagegen zahlreiche Folgefragen, die im ArbRB in zahlreichen Aufsätzen eingehend behandelt worden sind. Für einen besseren Überblick über die Veröffentlichungen finden Sie hier eine Sammlung dieser Aufsätze.

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04.05.2015

Drei neue Richter/innen am BAG: Dr. Annette Volk, Dr. Guido Schlünder und Matthias Waskow

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Würzburg Dr. Annette Volk, den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Dr. Guido Schlünder und den Richter am Arbeitsgericht Hamburg Matthias Waskow mit Wirkung vom 1.5.2015 zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Dr. Annette Volk dem Fünften Senat, Dr. Guido Schlünder dem Zehnten Senat und Matthias Waskow dem Siebten Senat zugeteilt.

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04.05.2015

Der ehemalige Richter am BAG Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich ist verstorben

Am 17.4.2015 ist der ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich im Alter von 73 Jahren verstorben. Friedrich war 1994 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen worden. Dort gehörte er zunächst dem Vierten Senat und seit März 2005 dem Sechsten Senat an. Zudem war er viele Jahre Mitglied des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts, bevor er zum 31.1.2007 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurde.

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04.05.2015

Massenentlassung setzt Kündigung von mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs voraus

EuGH 30.4.2015, C-80/14

Die nach der Massenentlassungsrichtlinie bestehenden Informations- und Konsultationspflichten setzten voraus, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs gekündigt wird. Denn der Begriff "Betrieb" bezieht sich in einem Unternehmen mit mehreren Einheiten nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern nur auf die Einheit, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben konkret zugewiesen sind.

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30.04.2015

Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen

BAG 29.4.2015, 9 AZR 108/14

Auch für gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung der Berufsausbildung gilt, dass die von ihnen gezahlte Ausbildungsvergütung die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Liegt eine solche Unterschreitung vor, wird vermutet, dass die Vergütung unangemessen ist. Diese Vermutung kann der Ausbildungsbetrieb zwar grds. widerlegen. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, dass er darlegt, dass die Ausbildungsvergütung durch Spenden finanziert wird.

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29.04.2015

Kündigung als "Strafe" für die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

ArbG Berlin 17.4.2015, 28 Ca 2405/15

Verlangt ein Arbeitnehmer die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und reagiert der Arbeitgeber hierauf mit dem Angebot, die Arbeitszeit in einem Umfang zu reduzieren, dass bei gleichbleibendem Gehalt die Mindestlohngrenze eingehalten wird, so berechtigt eine Ablehnung des Änderungsangebots den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Eine solche Kündigung stellt eine verbotene Maßregelung i.S.v. § 612a BGB dar.

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28.04.2015

Beschäftigte der Kommunen haben nur noch in Altfällen einen Anspruch auf Bewährungsaufstieg

ArbG Düsseldorf 16.3.3015, 15 Ca 8 u. 9/15

Im Geltungsbereich des für die Kommunen geltenden TVöD-VKA ist ein Bewährungsaufstieg derzeit nur noch möglich, wenn der jeweilige Mitarbeiter bereits unter Geltung des BAT eingestellt und in den TVöD übergeleitet wurde. Später eingestellte Mitarbeiter der Kommunen können daher lediglich bei Veränderung ihrer Tätigkeit höhergruppiert werden und nicht mehr bereits nach Absolvierung einer bestimmten Bewährungszeit.

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28.04.2015

Arbeitslosen sind mindestens zwei Bewerbungen pro Woche zumutbar

LSG Rheinland-Pfalz 16.12.2014, L 3 AS 505/13

Eine Eingliederungsvereinbarung, wonach das Arbeitslosengeld II (ALG II) gemindert wird, wenn der Arbeitslose nicht mindestens zwei Bewerbungen pro Woche schreibt, ist grds. wirksam. Eine Minderung des ALG II scheidet in diesem Fall nur dann aus, wenn der Arbeitslose nachweist, dass nicht genug Stellenangebote vorhanden waren, um der Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung nachzukommen.

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24.04.2015

Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ist wirksam

LAG Berlin-Brandenburg 17.4.2015, 2 BVL 5001/14 u. 2 BVL 5002/14

Das LAG Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass das BMAS die Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes aus den Jahren 2008 und 2010 wirksam für allgemeinverbindlich erklärt hat. Daher müssen auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber der Branche Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes zahlen. Die Entscheidung ist ein Novum, da bis zu einer Gesetzesänderung im letzten Jahr nicht die Landesarbeitsgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte für die Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen zuständig waren.

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24.04.2015

Konzernunternehmen können durch unternehmerische Entscheidungen Betriebsrentenanpassungen beeinflussen

BAG 21.4.2015, 3 AZR 729/13

Für den Anspruch eines Betriebsrentners auf Anpassung der Leistungen aus § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG kommt es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des die Rentenzahlung schuldenden Unternehmens an. Nicht maßgeblich ist hingegen die fiktive wirtschaftliche Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären. Daher bleibt eine Maßnahme, die u.U. zu einer konzerninternen Vorteilsverlagerung auf die Muttergesellschaft führt, grds. unberücksichtigt, es sei denn, dass die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff vorliegen.

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21.04.2015

Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit dem Arbeits-Rechtsberater

Das neue Jahr hat für die Fachanwälte mit erhöhten Fortbildungsanforderungen begonnen: Anstatt zehn müssen jetzt gem. § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachgewiesen werden; fünf Zeitstunden dürfen dabei allerdings im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie die neuen Anforderungen bequem mit der Lektüre Ihres ArbRB erfüllen können, indem Sie bei uns mit Online-Tests - im Rahmen Ihres Abonnements - entsprechende Fortbildungszertifikate erwerben.

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21.04.2015

Selbststudium mit dem ArbRB: Die Fragen zu Heft 4/2015 des ArbRB

Sie interessieren sich für das Selbststudium mit dem ArbRB und möchten sich zunächst einmal über die Themen und Fragen informieren? Dazu finden Sie im Folgenden Links zu den Aufsätzen, zu denen wir das Selbststudium anbieten, sowie die Fragen und Antwortalternativen. Um den Test zu absolvieren, loggen Sie sich bitte unter www.arbrb.de/15FAO in das Fragetool ein.

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17.04.2015

Zum Verhältnis von vertraglich in Bezug genommenen und kraft Tarifbindung zwingend geltenden Tarifverträgen

BAG 15.4.2015, 4 AZR 587/13

Finden auf ein Arbeitsverhältnis grds. sowohl vertraglich in Bezug genommene als auch (andere) kraft Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien geltende Tarifverträge Anwendung, ist anhand eines Günstigkeitsvergleichs zu ermitteln, welcher Tarifvertrag zum Tragen kommt. Dabei ist ein sog. Sachgruppenvergleich anzustellen. Ist danach nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.

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17.04.2015

Tarifliche Sonderrechte für Gewerkschaftsmitglieder dürfen an eine Stichtagsregelung anknüpfen

BAG 15.4.2015, 4 AZR 796/13

Ein Haustarifvertrag mit sozialplanähnlichen Regelungen kann vorsehen, dass Gewerkschaftsmitglieder höhere Leistungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile erhalten als nicht tarifgebundene Arbeitnehmer, und diese Sonderregelung auf Gewerkschaftsmitglieder beschränken, die bis zu einem bestimmten Stichtag Gewerkschaftsmitglieder geworden sind. Hierin liegt keine sog. einfache Differenzierungsklausel oder eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 75 BetrVG.

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15.04.2015

Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unterliegen nicht immer der Mitbestimmung des Betriebsrats

LAG Berlin-Brandenburg 25.2.2015, 23 TaBV 1448/14

Zwar hat der Betriebsrat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes grds. nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn öffentlich-rechtliche Rahmenvorschriften dem Arbeitgeber Handlungsspielräume für eine betriebliche Regelung belassen. Bei sehr weit gefassten Generalklauseln (z.B. § 3 Abs. 1 ArbSchG) besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aber nur, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder sich aus einer zum Gesundheitsschutz durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ein Handlungsbedarf ergibt.

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15.04.2015

Die "Neue Assekuranz Gewerkschaft" ist nicht tariffähig

Hessisches LAG 9.4.2015, 9 TaBV 225/14

Die seit Ende 2010 existierende "Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V." (NAG) ist nicht tariffähig und kann daher keine Tarifverträge abschließen. Die Organisation ist nicht mächtig genug, um Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuerdings geltende erstinstanzliche Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte für Verfahren nach § 97 ArbGG.

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15.04.2015

Hinweis auf eine Veranstaltung zum Konfliktmanagement im Arbeitsrecht

In eigener Sache

Arbeitsrechtler und Personalverantwortliche haben täglich mit Konflikten zu tun. Gemeinsam mit den Konfliktparteien zu entscheiden, welcher Konfliktlösungsweg den Streit nachhaltig löst, ohne dass die Beziehung der Parteien negativ beeinträchtigt wird, stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Nicht nur das Wissen über die möglichen Konfliktlösungsverfahren, sondern auch die sichere Beherrschung der Methoden gehören dabei zum Rüstzeug für diejenigen, die Konflikte begleiten. Wer sein Repertoire erweitern und sich zum Thema fortbilden möchte, hat hierzu jetzt am 24.6.2015 in einem Tagesseminar des Verlages Dr. Otto Schmidt Gelegenheit.

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14.04.2015

Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nur auf dem Weg zum Essen unfallversichert

Hessisches LSG 24.3.2015, L 3 U 225/10

Arbeitnehmer sind zwar nicht nur während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert, sondern grds. auch in den Pausen. Verlassen sie ihren Arbeitsplatz, sind aber nur Wege zwecks Nahrungsaufnahme versichert. Ein Entschädigungsanspruch scheidet daher aus, wenn ein Arbeitnehmer in der Pause bei Erledigung privater Angelegenheiten (hier: beim Abholen eines Kleidungsstücks aus der Reinigung) verunglückt.

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13.04.2015

Kein Kündigung trotz Weitergabe sensibler Daten an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens

LAG Schleswig-Holstein 4.3.2015, 3 Sa 400/14

Gibt ein Betriebsratsmitglied eine zufällig gefundene Rechnung einer Kanzlei für eine arbeitsrechtliche Beratung des Arbeitgebers an den Betriebsrat eines Schwesterunternehmens weiter, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung. Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte kann zwar grds. eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies ist aber nicht bei jeder Weiterleitung sensibler Daten der Fall.

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