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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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02.06.2016
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - oder manchmal doch auch reden?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf gem. § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform. Das Schriftformerfordernis hat neben der Klarstellungs- und Beweisfunktion vor allem eine Warnfunktion. Es sollen nicht nur Streitigkeiten darüber vermieden werden, ob und mit welchem Inhalt eine Wettbewerbsvereinbarung geschlossen wurde. Vielmehr soll der Arbeitnehmer vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden. Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftformvereinbarung vereinbartes Wettbewerbsverbot ist gemäß §  125 BGB nichtig. Auf eine nichtige Vereinbarung können sich beide Vertragsparteien nicht berufen.

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01.06.2016
Warum die Kritik an den neuen WLAN-Vorschlägen fehl geht
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die große Koalition hat bei ihrem „WLAN-Gesetz“ eine Kehrtwende vollzogen: Anbieter von WLAN-Hotspots werden nach dem jüngsten Gesetzesentwurf von einer Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen Dritter voraussetzungslos freigestellt.

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31.05.2016
DSGVO: Was bedeutet das Verbotsprinzip für gesetzliche Verpflichtungen zur Datenverarbeitung?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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30.05.2016
KG Berlin: Fremdsprachige AGB sind unwirksam (Whatsapp-Urteil)
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das KG Berlin (Urteil vom 08.04.2016 Az.: 5 U 156/14) hatte sich in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband mit diversen Gestaltungen des Messengerdienstes Whatsapp auseinanderzusetzen. Neben mangelnden Kontaktmöglichkeiten ("Impressumspflicht") hat sich das KG insbesondere auch mit der Frage auseinandergesetzt, welche Rechtsfolgen fremdsprachige AGB haben können. Das Gericht hat sich gem. § 32 ZPO für zuständig gehalten, wenn auch die Beklagte in Kalifornien ansässig ist.

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30.05.2016
BGH: Fristwahrung durch zu knappe Klageschrift?
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Kläger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entschädigung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. Die dreimonatige Klagefrist (§ 13 Abs. 1 S. 2 StrEG) wollte der Kläger durch folgende Klageschrift wahren, der keine Anlagen beigefügt waren: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.280,27 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.2.2014 an den Kläger zu bezahlen. – Begründung: Der Vorgang wird bei der Beklagten unter dem Aktenzeichen II B 5 – 4220/E/28/2013 geführt. Eine Begründung des Antrags wird in Kürze in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen.“ Später wurde diese „Klageschrift“ nach Fristablauf ergänzt. Der Kläger verlor den Prozess durch alle Instanzen.

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30.05.2016
Ein versteckter Fingerzeig?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gelegentlich fragt man sich, warum sich bestimmte Ausführungen in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts finden. In der Entscheidung des Gerichts vom 24. September 2015 – 2 AZR 680/14 gab es nach dem Sachverhalt keinerlei Sachvortrag, dass die Arbeitnehmerin im Tarifgebiet Ost des TVöD sich darauf berufen hätte, ihr Arbeitsverhältnis sei ordentlich unkündbar. Dieser Punkt wird aber vom Gericht angesprochen (Rz. 41) und auf die Auffassung von Linck zur Verfassungswidrigkeit der Beschränkung auf das Tarifgebiet West hingewiesen. Andere Autoren problematisieren diese Frage überhaupt nicht (vgl. z.B. Schulte in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2.Aufl., Teil 4 B Rz. 94 ff.).

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29.05.2016
Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren geplant
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BMJV schlägt in einem veröffentlichten Referentenentwurf die Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen auf zwei Wochen vor. Sachliche Gründe für die bisherigen unterschiedlichen Fristen bestünden nicht.

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25.05.2016
Abzug von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG bei Steuerhinterziehung des Erblassers
Portrait von Dr. Reinhard Geck
Dr. Reinhard Geck Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Mit Urteil vom 4.7.2012 – II R 15/11, BStBl. II 2012, 790 = ErbStB 2012, 291 m. Komm. Kirschstein, hatte der BFH seine Auffassung zum Abzug von Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten überdacht. Danach sind auch Steuerschulden des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, obwohl die Steuerlast erst nach Ablauf des Kalenderjahres und damit erst nach dem Tod des Erblassers entstanden ist. Dies ließ darauf schließen, dass der Senat weitestgehend auf eine wirtschaftliche Belastung des Erblassers verzichtet, konnte die Steuerschuld des Todesjahres aus erkennbaren Gründen ihm gegenüber nicht festgesetzt werden.

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24.05.2016
DSGVO: Was gilt für den Datenaustausch innerhalb eines Konzerns?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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24.05.2016
Dingliches Vorkaufsrecht nicht beurkundungspflichtig
Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Die auch nur bedingte Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks ist beurkundungspflichtig (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Grund ist, dass der Eigentümer eines Grundstücks vor unüberlegten und übereilten diesbezüglichen Vereinbarungen geschützt werden soll. Eigentümer von Immobilien sollen sich nicht im Wirtshaus auf einem Bierdeckel, wenn auch bedingt, zur Veräußerung einer Immobilie verpflichten können. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof auch die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechtes mit Urteil vom 7.11.1990 (XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206) als beurkundungspflichtig angesehen.

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23.05.2016
Verfassungswidrige Erhebung einer Gerichtsgebühr für Anhörungsrüge
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Sieht eine Verfassungsordnung die Kostenfreiheit des Verfahrens vor, stellt sich die Frage, ob die Kostenfreiheit auch das Anhörungsrügeverfahren erfasst. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 02.05.2016 - Az.: 2 BvR 1267/15 - die Frage für das Verfahren auf Prüfung der Rehabilitierung nach dem StrRehaG bejaht.

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23.05.2016
Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016
Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016 23. 5. 2016 - Der kostenlose, neutrale und kompetente Newsletter zum gesamten Recht im Tourismus -

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23.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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20.05.2016
Neuer Streitwertkatalog Arbeitsrecht 2016 - tatsächlich leider nichts Neues
Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Der bisherige Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2014 führt in der Vorbemerkung aus, dass er keine Verbindlichkeit beansprucht und dieser auch künftig weiterentwickelt werden soll.  Er hat seitens der Anwaltschaft umfangreiche Kritik erfahren.  Auch die Rechtsprechung folgt teilweise den Vorschlägen des Streitwertkataloges nicht (z.B. LAG Köln, ArbRB 2015, 302, Hessisches LAG, ArbRB 2014, 236, jeweils zum Annahmeverzugslohn; Arbeitsgericht München, ArbRB 2016, 108 zu mehreren Abmahnungen und begehrten Widerruf; LAG Hamburg - 6 Ta 29/15 zum Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung einer Freistellung). Eine der wesentlichen Kritikpunkte am Streitwertkatalog ist, dass § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für das Individualarbeitsrecht eine "Leitnorm" darstellen, sich also auf alle Streitwerte auswirken soll. Zutreffend ist dies jedoch eine Streitwertbegrenzungsklausel, die nur für Bestandsstreitigkeiten gilt (LAG München, ArbRB 2013, 116). Mit Ausnahme der Regelungen der § 42 Abs. 1, 2 GKG bemisst sich der Streitwert nach § 3 Halbsatz 1 ZPO. Auch der Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht (Schäder/Weber) setzt sich intensiv mit den einzelnen Vorschlägen und den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander und stellt in vielen Punkten fest, dass die Vorschläge nicht überzeugend sind und teilweise nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen; gleichzeitig werden konkrete Vorschläge einer möglichen Bewertung unterbreitet.

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19.05.2016
Car Sharing: Privacy Issues under current European law and under the GDPR
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

(Speech, ITechLaw World Technology Conference, Miami, May 19th, 2016)

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19.05.2016
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte - (k)ein unbekanntes Wesen!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 4f Abs. 3 S. 5 BDSG kann einem Beauftragten für den Datenschutz nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Damit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung vorübergehend ausgeschlossen (vgl. Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht-Handbuch, 9. Auflage 2015, Teil 6 F Rd. 20). Auch nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung nach § 4f Abs. 3 S. 6 BDSG innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist. Damit ist der Kündigungsschutz für den Beauftragten für Datenschutz an den für Betriebsratsmitglieder nach § 15 Abs. 1 KSchG angelehnt. Dieser Schutz gilt jedoch nur für solche Datenschutzbeauftragte, deren Bestellung nicht freiwillig erfolgt (so auch die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 16/12011, S. 30).

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18.05.2016
DSGVO: Wann müssen außereuropäische Unternehmen einen „EU-Vertreter“ bestellen?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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18.05.2016
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

Bundesgerichtshof: Eine Schenkung kann bei Verarmung des Schenkers oder groben Undanks des Beschenkten selbst dann rückabgewickelt werden, wenn als Gegenleistung für die Vermögensübertragungen ein Erbverzicht erklärt wurde.

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18.05.2016
BVerfG: "Kein Auftrag" als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 25.04.2016 - Az.: 1 BvR 1255/14 - den Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG abgelehnt.

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14.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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13.05.2016
Hinweis auf das 13. Symposium für europäisches Familienrecht
Portrait von Redaktion
Redaktion

Im Zusammenhang mit dem vorgehenden Blogbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Hauß zur u.a. "Entdramatisierung der Scheidung: Standesamtsscheidung" weist die FamRB-Redaktion auf das thematisch passende 13. Symposium für europäisches Familienrecht hin:

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12.05.2016
Generalanwalt plädiert für ein Ende jeder Rechtssicherheit im Datenschutzrecht
Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Datenschutzgesetze dürfen künftig keine klaren Verbote oder Erlaubnisse mehr enthalten – jedenfalls wenn es nach dem Generalanwalt beim EuGH geht. Denn jede nationale Datenschutznorm muss nach den Schlussanträgen des Generalanwalts in der Sache Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland zumindest eine Öffnungsklausel haben, nach der im Einzelfall von den Gerichten entschieden werden kann, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist oder nicht. Dies gilt auch, wenn der nationale Gesetzgeber schon eine generelle Interessenabwägung vorgenommen hat. Sollte der EuGH dieser Ansicht tatsächlich folgen, würde sich nahezu das gesamte deutsche Datenschutzrecht atomisieren und Unternehmen wie Bürger wären auf ein Niveau nahezu vollkommener Rechtsunsicherheit zurückgeworfen.

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12.05.2016
Berechnung des Annahmeverzugslohns - Neues und Bekanntes aus Erfurt
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Geht ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers einer anderweitigen Beschäftigung nach, ist nur der kausal erziele Zwischenverdienst auf den Anspruch aus § 615 S. 1 BGB nach § 11 KSchG oder nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Beträgt die Arbeitszeit im ersten Arbeitsverhältnis 20 Stunden und beläuft sich die Arbeitszeit im zweiten, während des Annahmeverzugs begründeten Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf 20 Stunden, kann fraglich sein, ob eine Anrechnung erfolgt, weil beide Tätigkeiten auch parallel ausgeübt werden könnten (HWK/Krause, 7. Auflage 2016, § 615 BGB Rz. 90). Evident ist dies, wenn die zweite Tätigkeit bereits vor Beginn des Annahmeverzugs begründet wurde. Wenn im ursprünglichen Arbeitsverhältnis 12 Stunden wöchentlich gearbeitet wurde und im später aufgenommenen 17 Stunden, ist der daraus erzielte Verdienst nur zu 12/17 anzurechnen, weil ausschließlich das anzurechnen ist, was der Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwirbt, die er dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen verpflichtet war. Also ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht.

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10.05.2016
DSGVO: Auftragsdatenverarbeitung - was ändert sich?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016
DSGVO: Wie ist der „risikobasierte Ansatz“ zu verstehen?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016
BGH zur vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: XIII ZR 62/15) hat sich der BGH mit der vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen befasst. Nach Abschluss eines 24-Monats-Vertrages wurde der Beklagte zum Soldaten auf Zeit ernannt, was mit einigen Wohnortwechseln einherging. Den ersten Wohnortwechsel nahm er zum Anlass, den Vertrages außerordentlich zu kündigen.

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10.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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09.05.2016
DSGVO: Welche Regelungen gibt es für das „Whistleblowing“?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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09.05.2016
Komplexität und Verfahrensdauer als Stressoren eliminieren
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ich las kürzlich in einer psychologischen Fachzeitschrift, Trennung und Scheidung seien für ca. 80 % der Patienten eine der wichtigen Ursachen, die den Behandlungsbedarf ausgelöst hätten. Ob die Zahl stimmt, kann ich nicht prüfen. Sie klingt aber plausibel und ist gleichzeitig erschütternd. Als Familienrechtler verbietet es sich, fachfremde Überlegungen über die Auswirkungen des Verlustes eines Lebensabschnitts und manchmal auch einer Perspektive anzustellen. Wir können aber darüber diskutieren, welchen Beitrag das materielle und verfahrensrechtliche Familienrecht leisten kann, Trennung und Scheidung für die Menschen leichter erträglich zu gestalten.

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09.05.2016
BGH: Verzugsschaden in Gestalt von Anwaltskosten
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Beklagte hatte ein Darlehen in Höhe von 50.000 € bis spätestens zum 31.12.2012 zurückzuzahlen. Er hatte mehrfach angekündigt, diese Frist einzuhalten. Am 31.12.2012 erteilte er seiner Bank den Zahlungsauftrag. Die Darlehenssumme wurde erst am 4.1.2013 auf dem Konto des Klägers gut geschrieben. Der Kläger hatte am 2.1.2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Die insoweit entstandenen Kosten verlangt er vom Beklagten. Das LG hatte die Klage abgewiesen, das OLG ihr stattgegeben. Die zugelassene Revision führte zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils!

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