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04.02.2017
Berufen des Gerichtskostenschuldners auf § 10 Kostenverfügung?
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BSG hatte sich in einer Entscheidung vom 3.11.2016 (B 13 SF 18/16 S) mit der Frage zu befassen, ob sich ein Gerichtskostenschuldner auf § 10 Kostenverfügung (KostVfg) berufen kann. Die Vorschrift regelt, in welchen Fällen das Gericht von einem Gerichtskostenansatz (bzw. Erteilung einer Gerichtskostenrechnung) bei Unvermögen des Kostenschuldners absehen kann oder muss. Bei der Kostenverfügung handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift. Dementsprechend hat das BSG die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes nicht im Hinblick auf § 10 KostVfG in Frage gestellt. Der Kostenansatz sei nach § 1 Abs. 2 Nr 3, § 19 Abs. 1 S 1 Nr 2 GKG eine gebundene Entscheidung, die als Verwaltungsakt im Verhältnis zum Bürger als Kostenschuldner ergehe. § 10 KostVfg betreffe als Verwaltungsvorschrift nur das Innenverhältnis zwischen dem Kostengläubiger und dem Kostenbeamten, lasse jedoch im Außenverhältnis die Existenz des Kostenanspruchs unberührt. Ein Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfG auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten bestehe nicht.

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04.02.2017
Banges Warten
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

So skizziert ein Artikel in der soeben erschienenen Ausgabe 1/2 2017 der Zeitschrift "Wohlfahrt Intern" die Stimmung bei den DRK-Schwestern. Ob ihnen, die anderen Menschen gerade auch in Krisenregionen und bei Katastrophenfällen beherzt und ohne Furcht helfen, wirklich so bange ist, dass eine Besprechung des Urteils des EuGH vom 17.11.2016 (Rs. C-216/15) durch den Bonner Professor Gregor Thüsing (s. auch ArbRB 2016, 354 [Hildebrand]) zum "letzten Strohhalm" wird, sei dahingestellt. Erste Hilfe wurde ihnen von unerwarteter Stelle, nämlich von ver.di, gleich am Tag darauf angeboten: "Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern" (https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen). Die oberste Repräsentantin der Betroffenen, die Generaloberin und Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), wird in "Wohlfahrt Intern" mit der Aussage zitiert: "Wir wollen kein politischer Kollateralschaden werden". Worum geht es?

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03.02.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Ablehnung eines Sachverständigen wegen vorheriger Tätigkeit als Privatgutachter oder Schlichter Beschluss vom 13. Dezember 2016 – VI ZB 1/16 Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16

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01.02.2017
BGH: Unterlassung im Wettbewerbsrecht kann Rückruf von Produkten erfordern
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Unterlassen umfasst nicht nur das schlichte Nichttun. Wie weit aber Handlungspflichten reichen können, war im Lauterkeitsrecht nach der Rechtsprechung nicht klar, wobei durch eine jüngere BGH-Entscheidung der Umfang der möglichen Handlungspflichten erweitert wird.

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31.01.2017
2. Korb IT-Sicherheitsgesetz: Bundesregierung legt NIS-Umsetzungsgesetz vor
Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Die im Sommer 2016 in Kraft getretene NIS-Richtlinie der EU (vgl. Witt / Freudenberg, NIS-Richtlinie, CR 2016, 657-663) verlangt eine Umsetzung im deutschen Recht und damit Änderungen im IT-Sicherheitsrecht. Am 25. Januar 2017 wurde der entsprechende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union vom Bundeskabinett beschlossen und geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.

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30.01.2017
Ausübung des Kapitalwahlrechts einer Altersversorgung bei Gütertrennung
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

In Eheverträgen wird häufig der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens) ausgeschlossen, während der Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) unangetastet bleibt. In diesen Fällen ist die  erste Frage eines Anwalts an den Mandanten, ob er über Altersvorsorgeanwartschaften mit Kapitalwahlrecht verfügt. Der Anspruch auf Auszahlung eines Kapitalbetrags unterliegt – anders als der Anspruch auf eine Rente – ausschließlich dem Zugewinnausgleich und nicht dem Versorgungsausgleich. Es ist also in diesen Fällen ein Leichtes, diesen Vermögenswert durch bloße Ausübung des Kapitalwahlrechts dem Ausgleich an den anderen Ehegatten vollständig zu entziehen. 

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29.01.2017
Vom „Zer-entscheiden“ von neuen Gesetzen
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Rechtsstreites wegen Schadensersatzes aufgrund eines angeblich nur vorgeschobenen Eigenbedarfs hat der BGH (Beschl. v. 11.10.2016 – VIII ZR 300/15, MDR 2017, 21) – obwohl im Rahmen dieser Entscheidung eigentlich gar nicht unbedingt veranlasst (!) – folgende Ausführungen vorgelegt:

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29.01.2017
Unterschrift auf Gerichtskostenrechnung?
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Bei schriftlichen Urteilen und Beschlüssen muss die Urschrift von den erlassenden Richtern unterzeichnet sein. Die Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften müssen erkennen lassen, dass die Urschrift unterzeichnet wurde.

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27.01.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von eingeschlafenen Verhandlungen Urteil vom 15. Dezember 2016 – IX ZR 58/16

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25.01.2017
BGH zu verspäteter Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentümers
Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der BGH (VIII ZR 249/15) hat heute gemäß Mitteilung der Pressestelle folgendes entschieden: Der WEG-Verwalter hatte erst Ende 2013 über die Betriebskosten der Anlage für 2010 und 2011 abgerechnet. Der vermietende Eigentümer reichte die Abrechnung demensprechend verspätet (Nichtwahrung der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) an seinen Mieter durch und meinte, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Der Mieter sah das anders und wurde auf Nachzahlung verklagt. Der 8. Senat ist ebenso wie die Vorinstanzen nicht weiter überraschend der Meinung, der Vermieter einer Eigentumswohnung habe auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG noch nicht vorliegt. Er beruft sich auf den Zweck der Vorschrift, rasch Abrechnungssicherheit für den Mieter zu schaffen, und meint, der Mieter einer Eigentumswohnung würde in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber sonstigen Mietern benachteiligt, wenn man das zusätzliche Erfordernis eines Beschlusses in die Vorschrift des § 556 Abs. 3 BGB hineinlesen wollte. Zwar müsse sich der Vermieter das Verwalterverschulden nicht zurechnen lassen; er habe aber selbst etwas veranlassen müssen, nachdem er im Lauf des Jahres 2010 (gemeint wohl 2011) erkannt habe, dass die Wohngeldabrechnung nicht rechtzeitig oder so fehlerhaft vorliegen würde, dass sie keine Grundlage für die von ihm dem Mieter geschuldete Abrechnung sein könne. Was der Eigentümer hätte veranlassen können und müssen, damit er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten gehabt hätte, muss der Berater ihm dann sagen.

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25.01.2017
BGH zu verspäteter Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentümers
Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der BGH (VIII ZR 249/15) hat heute gemäß Mitteilung der Pressestelle folgendes entschieden: Der WEG-Verwalter hatte erst Ende 2013 über die Betriebskosten der Anlage für 2010 und 2011 abgerechnet. Der vermietende Eigentümer reichte die Abrechnung demensprechend verspätet (Nichtwahrung der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) an seinen Mieter durch und meinte, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Der Mieter sah das anders und wurde auf Nachzahlung verklagt. Der 8. Senat ist ebenso wie die Vorinstanzen nicht weiter überraschend der Meinung, der Vermieter einer Eigentumswohnung habe auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG noch nicht vorliegt. Er beruft sich auf den Zweck der Vorschrift, rasch Abrechnungssicherheit für den Mieter zu schaffen, und meint, der Mieter einer Eigentumswohnung würde in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber sonstigen Mietern benachteiligt, wenn man das zusätzliche Erfordernis eines Beschlusses in die Vorschrift des § 556 Abs. 3 BGB hineinlesen wollte. Zwar müsse sich der Vermieter das Verwalterverschulden nicht zurechnen lassen; er habe aber selbst etwas veranlassen müssen, nachdem er im Lauf des Jahres 2010 (gemeint wohl 2011) erkannt habe, dass die Wohngeldabrechnung nicht rechtzeitig oder so fehlerhaft vorliegen würde, dass sie keine Grundlage für die von ihm dem Mieter geschuldete Abrechnung sein könne. Was der Eigentümer hätte veranlassen können und müssen, damit er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten gehabt hätte, muss der Berater ihm dann sagen.

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24.01.2017
Amtshaftung bei Linkhaftung
Portrait von Dr. Julian Wagner, LL.M. Eur.
Dr. Julian Wagner, LL.M. Eur. Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.), Goethe-Universität Frankfurt

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 18.11.2016 - 310 O 402/16, CR 1/2017, 47 unter Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils EuGH v. 8.9.2016- Rs. C-160/15, CR 1/2017, 43 (dazu Hrube, CR 2016, R112), entschieden, dass bereits eine Verlinkung eines Werks eine rechtswidrige öffentliche Widergabe im Sinne des § 19a UrhG sein kann (sog. Linkhaftung, Reaktionen bereits bei CR-online News). Dies steht (zumindest grundsätzlich) im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, wonach das Setzen eines Hyperlinks grundsätzlich ein gefahrerhöhendes Verhalten darstellt, woraus prinzipiell eine Prüfungspflicht des verlinkten Inhalts auf seine Rechtmäßigkeit folgen kann (BGH, Urt. v. 18.06.2015, Az. I ZR 74/14, Rn. 23).

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24.01.2017
Das Ende des Blindflugs im Versorgungsausgleich – Programm zur Kontrolle von Kapitalwerten
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Eigentlich ist der Versorgungsausgleich ganz einfach. Man teilt alle Versorgungen im Ehezeitanteil und begründet für die ausgleichsberechtigte Person zu den Bedingungen der Quellversorgung eine eigene Versorgung beim gleichen Versorgungsträger. Das war die Idee. Im Laufe der Gesetzgebungsarbeit ist diese Idee verwässert worden. Die Länder wollten die Beamtenversorgungen, die Betriebe die Versorgungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen nicht intern teilen. Um Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs für die Versorgungsträger zu wahren, wurde ihnen schließlich erlaubt, Renten auf Kapitalwertbasis zu teilen.

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24.01.2017
Neues Auftragsformular für Gerichtsvollzieher und neue Vollstreckungsregeln
Portrait von Uwe Salten
Uwe Salten Dipl.-Rechtspfleger

Mit Inkrafttreten der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung am 1.10.2015 ist für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen das in der Verordnungsanlage bestimmte Formular eingeführt worden (siehe Salten, MDR 2016, 125). Das Gerichtsvollzieher-Auftragsformular hat nunmehr - mit Wirkung zum 1.12.2016 - durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016, Teil I, Nr. 55 vom 25.11.2016 einige Änderungen erfahren. Außerdem enthält das Gesetz neue Vollstreckungsregeln.

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21.01.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Normativer Schaden bei Ergebnisbeteiligung eines Arbeitnehmers Urteil vom 22. November 2016 – VI ZR 40/16

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21.01.2017
Bei Wohnungsmodernisierung gibt’s neue Kochtöpfe
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Unter dem 2. November 2016 gelangte das AG Berlin-Schöneberg zu dem Erkenntnis, dass der Vermieter dem Mieter hochwertige Töpfe und Pfannen bezahlen muss (AG Berlin-Schöneberg, 103 C 196/16, Grundeigentum 2016, 1515).

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21.01.2017
Bei Wohnungsmodernisierung gibt’s neue Kochtöpfe
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Unter dem 2. November 2016 gelangte das AG Berlin-Schöneberg zu dem Erkenntnis, dass der Vermieter dem Mieter hochwertige Töpfe und Pfannen bezahlen muss (AG Berlin-Schöneberg, 103 C 196/16, Grundeigentum 2016, 1515).

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19.01.2017
Aktenschreddern qua Gesetz? Oder: Das Bundesarchiv droht vergesslich zu werden. Ein Diskussionsbeitrag zur Novelle des Bundesarchivgesetzes
Portrait von Phillip Hofmann
Phillip Hofmann

Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Novelle zum Bundesarchivgesetz verabschiedet (BT-Drs. 18/10813). „Bundesarchiv“ klingt dem Namen nach erst einmal nur mäßig spannend, viel mehr nach einem riesigen Gewölbe mit vielen deckenhohen Regalen, hinter 10 schweren, verschlossenen Türen, dahinter manch verbliebener HistorikerInnen und unzählige staubige Akten, von denen einige vielleicht sogar tatsächlich nur von äußerst spezifischem Interesse sind. Doch gerade im Hinblick auf letztgenanntem Aspekt täuscht der Name: Es handelt sich hierbei um das kollektive Gedächtnis der Bundesrepublik und einen – wenn auch etwas verspäteten – umfassenden und kontinuierlichen Rechenschaftsbericht staatlichen Handelns auf Bundesebene. Denn auf Basis der dort archivierten Originalakten werden JournalistInnen, WissenschaftlerInnen und Privatpersonen in die Lage versetzt, historische und insbesondere auch hochpolitische Vorgänge, angesiedelt auf den höchsten Ebenen der Staatsverwaltung im Detail nachzuvollziehen und damit einer öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Dies zumindest im Nachhinein und jedenfalls gerade noch.

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19.01.2017
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt!
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

So langsam verliere ich den Glauben an die Redlichkeit von so manchen Beschäftigten. Am heutigen Tage haben aus verschiedenen Gründen drei Akten den Weg auf meinen Schreibtisch gefunden, bei denen der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges besteht. Am Montag habe ich mich mit dem Anwalt eines Arbeitnehmers über das Ausscheiden seines Mandanten nach mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen eines nachgewiesenen Arbeitszeitbetruges geeinigt.

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19.01.2017
Erbschaftsteuerreform erfordert vorausschauende Anpassung von Gesellschaftsverträgen
Portrait von Dr. Jan Bron, LL.M. oec.
Dr. Jan Bron, LL.M. oec. Steuerberater

Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das neue Erbschaftsteuerrecht größenabhängige Unternehmensverschonungen vor. Im Vorfeld der Prüfung der Größengrenzen kann allerdings ein 30 %iger Vorababschlag angewendet werden, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits 2 Jahre vor dem Erbfall bzw. der Anteilsschenkung entsprechend ausgestaltet ist.

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18.01.2017
Wem gehören Informationen? Denkbare normative Anknüpfungspunkte der Klage BILD gegen Focus
Portrait von Phillip Hofmann
Phillip Hofmann

Die Axel Springer SE hat am 12. Januar 2017 vor dem Landgericht Köln Klage (Az. 14 O5/17) gegen die Hubert Burda Media Holding eingereicht mit dem Vorwurf, der durch sie verlegte Focus habe im Rahmen seines kostenlos abrufbaren Online-Auftritts Focus Online wiederholt und systematisch Informationen der Klägerin übernommen, welche diese ihren Kunden im Rahmen ihres Bezahldienstes BILDplus exklusiv zugänglich mache.

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18.01.2017
Zum 1.4. gilt das neue AÜG – Aber was gilt genau? Downloaden Sie hier die konsolidierte Fassung
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Spätestens zum 1.4.2017 wird die Praxis das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" beachten müssen. Hierüber ist im Vorfeld schon viel diskutiert worden; für Dynamik hat auch der Gesetzgeber gesorgt, der kurz vor der endgültigen Verabschiedung auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales noch einige bedeutsame Änderungen vorgenommen hat (s. Oberthür, ArbRB 2016, 369 ff.).

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17.01.2017
BGH hat Gründe zur Entscheidung des Mitwirkungsverbots einer Richterin im Mutterschutz veröffentlicht
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine sich im nachgeburtlichen Mutterschutz befindende Richterin hat an Hauptverhandlung der Strafkammer mitgewirkt. Die Verfahrensrüge der Verteidiger griff beim BGH durch. In den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen vertritt der BGH die Auffassung, dass der nachgeburtliche Mutterschutz einer Richterin zu einem Dienstleistungsverbot führe, das ihrer Mitwirkung in der Hauptverhandlung entgegenstehe. Deren Fortsetzung ohne Beachtung der Mutterschutzfrist führe zu einer gesetzeswidrigen Besetzung des Gericht. Das absolute Dienstleistungsverbot sei für eine Richterin nicht disponibel, nicht verzichtbar. Durch Art. 97 GG werde allein die sachliche Unabhängigkeit im Fall der Begründung seiner Entscheidungszuständigkeit geschützt, nicht aber eine Unabhängigkeit dahin, über die Entscheidungszuständigkeit selbst zu disponieren.

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15.01.2017
Kein § 9 ZPO bei Streit über Krankentagegeld
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der BGH hat sich mit dem Wert von Feststellungsanträgen im Zusammenhang mit einem Krankenversicherungsvertragsverhältnis über ein Krankentagegeld befasst (Beschluss v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15).

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14.01.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Berührungsloser Verkehrsunfall Urteil vom 22. November 2016 – VI ZR 533/15

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13.01.2017
Europäische Kontenpfändung ab 18.01.2017
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuKoPfVO) tritt am 18.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften in Kraft (EuKoPfVODG).

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13.01.2017
Erste Gedanken zum geplanten Entgelttransparenzgesetz
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Einige Gedanken habe ich mir nach einer ersten Lektüre des Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (in der Presse auch "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit") gemacht.

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11.01.2017
Regierungsentwurf eines Gesetzes für Lohngleichheit beschlossen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Hier als Kurzinformation: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des sog. Lohngleichheitsgesetzes beschlossen. Die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums finden Sie hier, die Dokumentation aus dem Gesetzgebungsreport hier.

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10.01.2017
Namensänderung zum Wohl des Kindes? (BGH v. 9.11.2016 – XII ZB 298/15)
Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Auch wenn nach Goethes „Faust“ Namen Schall und Rauch sind, haben sie in der familienrechtlichen Praxis einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert; sei es, dass ein geschiedener Ehegatte möglichst schnell den Ehenamen ablegen möchte oder die Familie eines Ehegatten darauf „drängt“, dass der geschiedene Partner nicht mehr berechtigt sein soll, den Familiennamen weiterzutragen. Hohe Brisanz haben jedoch vor allem jene Verfahren, in denen es um den Namenswechsel eines gemeinsamen Kindes geht. Nicht immer sind die Motive, die diese Verfahren leiten, streng am Kindeswohl orientiert, sondern eher Ausdruck dafür, dass der frühere Partner nun auch auf dieser Ebene endgültig aus dem eigenen Leben und ebenso dem des Kindes ausgeklammert werden soll. Die „selbstverständliche“ Zustimmung des Kindes zu der erstrebten Namensänderung wird häufig von floskelhaften Begründungen überlagert, die nur vordergründig an realen Kindesbelangen ausgerichtet sind.

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10.01.2017
Keine Gebührenermäßigung für Vergleich bei gerichtlich vorbehaltener Kostenentscheidung
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Beklagten schlossen in der Berufungsinstanz einen Vergleich, konnten sich aber offenbar über die Kostenverteilung nicht einig werden. Sie überließen daher die Kostenentscheidung dem Gericht, verzichteten aber auf eine Begründung der zu treffenden Entscheidung. Das Gericht erließ demgemäß einen entsprechenden Kostenbeschluss.

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