Wirtschaftsrecht

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Willkommen in unserem Wirtschaftsrecht Blog - Ihre verlässliche Quelle für fundierte Informationen und Analysen rund um die Themen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Renommierte Experten berichten über die neuesten Entwicklungen, wichtige Gerichtsurteile und Tipps. Ein Großteil der Inhalte des Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren unserer Fachzeitschriften AG – (Die Aktiengesellschaft), GmbHR (Zeitschrift für Gesellschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht), VersR (Zeitschrift Versicherungsrecht), WM (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht) sowie ZIP (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht) erstellt.

Entdecken Sie jetzt unseren Wirtschaftsrecht Blog und profitieren Sie ganz nebenbei auch von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unseren Blog.

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17.12.2024
Online-Dossier: ESG ante portas - Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit
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Online-Redaktion

Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen.

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16.12.2024
Online-Dossier: Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)
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Online-Redaktion

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG, BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023) und dem Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG, BGBl. 2023 I Nr. 10 v. 13.1.2023) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie im nationalen Recht verankert.

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02.12.2024
Online-Dossier: Listing Act und Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
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Online-Redaktion

Mit dem Listing Act und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG I) haben der europäische und deutsche Gesetzgeber das Aktien-, Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrecht grundlegend modernisiert, um den Kapitalmarkt attraktiver zu gestalten und mehr private Finanzmittel für Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren. Das ZuFinG I ist bereits in Kraft getreten ist, die im Listing Act enthaltenen Regelwerke wurden am 14.11.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zudem hat das Bundeskabinett am 27.11.2024 den Regierungsentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) veröffentlicht.

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27.11.2024
Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen
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Online-Redaktion

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) in Kraft getreten und hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Kernthemen der Reform bilden das Außenrecht der GbR (insbesondere Einführung eines Gesellschaftsregisters, Rechts- und Parteifähigkeit, organschaftliche Vertretung und persönliche Gesellschafterhaftung), die Öffnung der OHG und KG und damit auch der GmbH & Co. KG für die Freien Berufe sowie ein neues Beschlussmängelrecht.

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26.11.2024
OLG Frankfurt bejaht auf Grundlage des MoPeG die Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 10.10.2024 – 20 W 186/24 auf Grundlage des am 1.1.2024 in Kraft getretenen Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) zutreffend die Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen nicht wirtschaftlichen Vereins ohne Rechtspersönlichkeit bejaht. Dies entspricht auch der inzwischen überwiegend vertretenen Literaturauffassung (Westermann/Anzinger in Erman, 17. Aufl. 2023, § 54 BGB Rz. 7a; Ellenberger in Grüneberg, 83. Aufl. 2024, § 54 BGB Rz. 8; Wertenbruch in Schäfer, Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022, § 13 Rz. 14 ff.; Schulteis, EWiR 2023, 654; Gummert, ZPG 2024, 370, 374 ff.; Bauer in Bauer/Schaub, 5. Aufl. 2023, § 13 GBO Rz. 37; Dörner in Schulze, 12. Aufl. 2024, § 54 BGB Rz. 8; Holzer in BeckOK/GBO, Stand: 2.9.2024, § 1 GBO Rz. 54). Die nicht im Vereinsregister eingetragenen Idealvereine, also auch Gewerkschaften und Parteien, sind nunmehr unter ihrem eigenen Namen in das Grundbuch einzutragen. Das Grundbuchamt darf die Grundbucheintragung nicht von einer vorherigen Eintragung in das Vereinsregister abhängig machen. Eine zusätzliche Eintragung der Namen sämtlicher Mitglieder des Vereins hat nicht zu erfolgen.

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27.09.2024
Online-Dossier: Wachstumschancengesetz
Portrait von Online-Redaktion
Online-Redaktion

Der Bundesrat hat nach intensiven politischen Auseinandersetzungen in seiner Sitzung am 22.3.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.2.2024 bestätigt.

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27.09.2024
Der Ausschluss extremistischer Gesellschafter aus GmbH und Personengesellschaften
Portrait von Lars Mörmel
Lars Mörmel LL.M. (Trinity College Dublin) Rechtsreferendar am Hanseatischen OLG

I. Kann ich einen Vertrag mit einem Extremisten kündigen?

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24.09.2024
Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderungen nach § 38 InsO („Wirecard AG“)
Portrait von Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter Universität Mannheim, Abteilung Rechtswissenschaft, Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS)

Im Fall Wirecard hat das OLG München mit seiner Entscheidung vom 17.9.2024 der Anlegerseite in einem vom Gericht sog. „Pilotverfahren“ gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG Recht gegeben und dabei den kreativen Weg eines Teil- und Zwischenurteils gewählt (Az.: 5 U 7318/22e, ZIP 2024, 2290). Laut Urteil haben derzeit 50.000 Aktionäre im Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche wegen täuschungsbedingten Aktienerwerbs im Volumen von 8,5 Milliarden EUR angemeldet. Sie können sich nun Hoffnung auf eine Beteiligung an der Insolvenzmasse im Umfang von aktuell 650 Millionen EUR machen – dies freilich zulasten der sonstigen Gläubiger, insbesondere der Banken und Anleiheinhaber.

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29.08.2024
BGH lässt im Urteil vom 10.7.2024 Einfluss des MoPeG auf die bisherige Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung der GbR als Vermieterin offen
Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

I. Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH zur Eigenbedarfskündigung analog § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB bei Vermieterstellung einer GbR

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28.08.2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz: die zweite Runde
Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Ungefähr neun Monate nach dem Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG I) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) veröffentlicht. Das Gesetzespaket setzt die am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumsinitiative um und verfolgt auch dieses Mal das Ziel, private Investitionen anzukurbeln sowie den Finanzstandort Deutschland zu stärken. Im Folgenden soll eine erste Einordnung des Entwurfs erfolgen, deren Fokus sich auf das Delisting, die Penny Stocks, die Mehrstimmrechtsaktie und die emittentenfinanzierten Analysen richtet.

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16.07.2024
BGH hebt OLG Celle in Sachen Geschäftsführerabberufung (Martin Kind) bei der Hannover 96 Management GmbH auf und weist Klage ab
Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Der Inhalt der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH

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14.06.2024
KapMuG-Reform: Problematische Änderungen im Rechtsausschuss
Portrait von Prof. Dr. Ben Steinbrück, MJur (Oxford)
Prof. Dr. Ben Steinbrück, MJur (Oxford) SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Am 13.6.2024 fand im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) statt (vgl. BT‑Drucks. 20/10942). Wenige Tage zuvor haben die Regierungsfraktionen tiefgreifende und überwiegend ausgesprochen problematische Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf vorgeschlagen, die Gegenstand dieser Beratungen waren. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen zurück auf die Empfehlungen des Rechtsausschusses (BT‑Drucks. 20/11787). Im Folgenden werden die vom Rechtsausschuss empfohlenen und vom Bundestagsplenum angenommenen wesentlichen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzesentwurfs kritisch gewürdigt.

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03.06.2024
OLG Hamburg und OLG Köln zur Gesellschaftsregistereintragung der rechtsfähigen GbR
Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Nach der MoPeG-Regelung des § 707a Abs. 2 Satz 1 BGB ist die rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) i.S.d. § 705 Abs. 2 Var. 1 BGB mit der Eintragung verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnungen „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen. In der Literatur ist umstritten, ob bei der Eintragung einer GbR in das neue Gesellschaftsregister der Rechtsformzusatz „eGbR“ zwingend am Ende des Gesellschaftsnamens stehen muss. Das Hanseatische OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 22.4.2024 - 11 W 19/24 die Eintragung einer GbR unter dem Namen „eGbR ...“, also mit vorangestelltem Rechtsformzusatz, als zulässig angesehen. Das AG Hamburg hatte als Registergericht die Eintragung abgelehnt, weil der Rechtsformzusatz am Ende angefügt, also dem Namen nachgestellt werden müsse. Mit Beschluss vom 24.4.2024  - 4 Wx 4/24 hat das OLG Köln die Eintragung einer GbR unter dem Namen „O. eGbR D.-straße N01“ sanktioniert. Der Rechtsformzusatz ist hier in den Gesellschaftsnamen integriert. Das AG Köln hatte – wie das AG Hamburg – im Rahmen der Ablehnung des Eintragungsantrags die Auffassung vertreten, dass der Rechtsformzusatz „eGbR“ dem Namen immer nachgestellt sein müsse und daher auch nicht in der Mitte des Namens platziert sein dürfe.

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15.04.2024
KapMuG-Reform: Erste Lesung im Bundestag
Portrait von Dr. Dieter Hettenbach
Dr. Dieter Hettenbach Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Noerr PartGmbB, Frankfurt

Am 11.4.2024 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 20/10942) statt. Bundesjustizminister Buschmann brachte den Entwurf mit den aus den bisherigen Publikationen bekannten Argumenten ein. Das KapMuG soll über sein derzeitiges Verfallsdatum am 31.8.2024 unbefristet und neben den zwischenzeitlich geschaffenen Instrumenten der Verbandsklage beibehalten werden. Die Verfahren sollen allerdings beschleunigt werden. Die Stellung der Oberlandesgerichte im Musterverfahren soll gestärkt werden. Anders als bisher sollen solche Parteien, die sich nicht am Musterverfahren beteiligen wollen, nicht mehr ins Musterverfahren gedrängt werden (vgl. § 8 KapMuG vs. § 10 KapMuG-RegE). Schließlich sollen Musterverfahren schneller als herkömmliche Zivilverfahren digitalisiert werden.

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09.04.2024
Shareholder activism bei ProSiebenSat.1: Aufsichtsratsbesetzung und Abspaltung von Unternehmenssegmenten
Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Seit einigen Jahren ist in Deutschland ein zunehmender Aktionärsaktivismus zu beobachten (aufschlussreiche aktuelle Bestandsaufnahme bei Rieckers, DB 2024, 439, 444; aus älterer Zeit etwa Graßl/Nikoleyczik, AG 2017, 49; Schockenhoff/Culmann, ZIP 2015, 297, 299). Neben Öffentlichkeitskampagnen greifen aktivistische Investoren auch auf hauptversammlungsbezogene Aktionärsrechte zurück, um ihre Anliegen durchzusetzen (Überblick über die Möglichkeiten bei Schäfer/Wucherer, AG 2023, 483 Rz. 11 ff.). Hierzu gehören insbesondere Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG (s. Schäfer/Wucherer, AG 2023, 483 Rz. 31; zum Fall Brenntag in der HV-Saison 2023 Rieckers, DB 2024, 439, 444) sowie das Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG (hierzu etwa Kuthe/Beck, AG 2019, 898 ff.; Schäfer/Wucherer, AG 2023, 483 Rz. 41).

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22.03.2024
Bundesrat: Zustimmung zum Wachstumschancengesetz
Portrait von Dr. Martin Bartelt
Dr. Martin Bartelt Rechtsanwalt · Steuerberater · Partner

Das im Bundesrat zunächst gescheiterte Wachstumschancengesetz stand am 22.3.2024 erneut zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundesrats. Im Anschluss an die bereits erfolgte Verhandlungsrunde mit einer unechten Einigung im Vermittlungsausschuss hatte der Bundestag am 23.2.2023 bereits seine Zustimmung erteilt (s. bereits den Geberth/Bartelt, Blog-Beitrag v. 22.2.2024,  GESRBLOG0001740). Nunmehr hat auch der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung des Gesetzes final zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Mit der Verkündung des Gesetzes ist in naher Zukunft zu rechnen.

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11.03.2024
SEC mit neuen ESG-Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen
Portrait von Dr. Sandra Reich
Dr. Sandra Reich

In den letzten Monaten berichteten Medien immer wieder von Anti-ESG-Kampagnen und -Bewegungen in den USA, so dass die Wahrnehmung entstand, Nachhaltigkeit sei für den amerikanischen Kapitalmarkt und das Finanzwesen kein Thema mehr. Nun aber - am 6.3.2024 - legte die US-Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde Vorschriften „zur Verbesserung und Vereinheitlichung“ der klimabezogenen Offenlegung von börsennotierten Unternehmen und bei Wertpapieremissionen vor. Das Paket besteht aus einem Factsheet der SEC über die neuen Anforderungen und einem umfangreichen SEC-Dokument.

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22.02.2024
Vermittlungsausschuss: Sog. unechtes Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz
Portrait von Georg Geberth und Dr. Martin Bartelt
Georg Geberth und Dr. Martin Bartelt

Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat getagt und unter anderem über das Wachstumschancengesetz beraten. Am Ende der Verhandlungen gab es ein sog. unechtes Vermittlungsergebnis. Zwar konnte der im Vorfeld erarbeitete Kompromiss, der nur noch ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. € beinhaltet, mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen werden, allerdings ohne die Stimmen der CDU- und CSU-Mitglieder in diesem Gremium. Das Ergebnis bedarf nun aber im weiteren Verfahren noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Sollte also die Zustimmung von CDU/CSU im Bundesrat ausbleiben, kann eine erneute Beratung im Vermittlungsausschuss erforderlich werden. Die Unionsparteien machen ihre Zustimmung weiterhin davon abhängig, dass die Ampelkoalition die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Agrardiesel rückgängig macht.

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19.02.2024
Vermittlungsausschuss: Einigung zum Wachstumschancengesetz läuft auf Hochtouren
Portrait von Georg Geberth und Dr. Martin Bartelt
Georg Geberth und Dr. Martin Bartelt

Mit den Steuerentlastungen des Wachstumschancengesetzes will die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die lahmende Wirtschaft anschieben. Länder und Kommunen hatten allerdings kritisiert, dass bei ihnen der Großteil der Steuermindereinnahmen anfallen sollte. Deswegen wurde – vor allem mit den Stimmen der Union – der Gesetzentwurf im Bundesrat blockiert.

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15.02.2024
Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die HV 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes? (Teil 2 – Deep Dive)
Portrait von Dominik von Zehmen und Carola Kürten
Dominik von Zehmen und Carola Kürten

In einem Blog-Beitrag v. 13.2.2024 haben sich die Autoren zur Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die HV 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes geäußert. In diesem Beitrag gehen die Autoren noch näher auf die Entscheidungsgrundlage und -möglichkeiten der betroffenen Unternehmen ein – insbesondere warum der „Vorratsbeschluss“ das Mittel der Wahl sein kann.

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13.02.2024
Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes? (Teil 1 – Intro)
Portrait von Dominik von Zehmen und Carola Kürten
Dominik von Zehmen und Carola Kürten

Der Beitrag wurde am 15.2.2024 aktualisiert und ergänzt. In einem weiteren Blog-Beitrag v. 15.2.2024 (Deep Dive) gehen die Autoren noch näher auf die Entscheidungsgrundlage und -möglichkeiten der betroffenen Unternehmen ein – insbesondere warum der Vorratsbeschluss das Mittel der Wahl sein kann.

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09.02.2024
(Keine) Einbeziehung der Finanzbranche in die CS3D?
Portrait von Dr. Vera Rothenburg und Hanna Rogg
Dr. Vera Rothenburg und Hanna Rogg

Am 14.12.2023 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, „CS3D“) erzielt. Die formelle politische Einigung über die Richtlinie im Rat steht zwar noch aus, ein entsprechendes Draft Agreement wurde aber bereits veröffentlicht. Bis zuletzt war zwischen Parlament und Rat, aber auch unter den einzelnen EU-Mitgliedstaaten umstritten, ob bzw. inwieweit die CS3D die Finanzbranche einbeziehen soll. Während sich das Parlament für eine möglichst umfassende Regulierung einsetzte, plädierten die Mitgliedstaaten für Ausnahmen für Finanzakteure. Das Draft Agreement sieht nun eine Kompromisslösung vor.

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31.01.2024
Vermittlungsausschuss: Beratung zum Wachstumschancengesetz am 21.2.2024
Portrait von Dr. Martin Bartelt
Dr. Martin Bartelt Rechtsanwalt · Steuerberater · Partner

Der Bundesrat hat offiziell verkündet, dass der Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 zur Beratung über das Wachstumschancengesetz zusammentreten wird. Ein solcher Termin war im vergangenen Jahr nicht mehr zustande gekommen, weil sich die Koalition einerseits und die Länder andererseits zunächst über die Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 einig werden wollten. Hintergrund ist, dass das Wachstumschancengesetz haushaltswirksame Regelungen in Höhe von 6 bis 7 Mrd. € enthält und deshalb die Haushaltslage abgewartet werden sollte. Nun steht zur Debatte, in welcher Höhe insbesondere die Länder bereit sind, Aufkommenseinbußen mitzutragen.

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29.01.2024
Fokus-Risiken der BaFin für 2024
Portrait von Dr. Sandra Reich
Dr. Sandra Reich

Mitte Januar veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Übersicht zu den Risiken, die sie im Jahr 2024 bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Versicherern besonders in den Fokus nehmen wird.

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09.01.2024
BaFin: Aktualisierte FAQs zu Stimmrechtsmitteilungen und neues Muster zu § 41 WpHG wegen Mehrstimmrechtsaktien
Portrait von Dr. Gero Lingen
Dr. Gero Lingen Syndikus und Rechtsanwalt, Köln

Aufgrund der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 354) hat die BaFin Ende Dezember 2023 ihre FAQs zu den Publikationspflichten der §§ 33 ff. WpHG und §§ 48 ff. WpHG aktualisiert und ein neues Muster für die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG publiziert.

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19.12.2023
EU-Lieferkettengesetz – Einigung im Trilog zwischen Rat und Parlament über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (Corporate Sustainabilty Due Diligence Directive – CSDDD)
Portrait von Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.
Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.

Nach dem Vorbild einzelner Mitgliedstaaten (Frankreich, Niederlande, Bundesrepublik Deutschland) hat die EU-Kommission bereits am 23.2.2022 einen Vorschlag für eine große, sektorübergreifende Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit vorgelegt (Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937, COM(2022) 71 final), der einerseits deutlich über die nationalen Vorbilder wie das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) hinausging und deshalb auf ein überaus kritisches Echo aus den Reihen der Wirtschaft gestoßen ist, andererseits aber großen Teilen des Europäischen Parlaments und den in Brüssel durchaus einflussreichen „Akteuren der Zivilgesellschaft“ zu unambitioniert erschien. Die damit notwendigen Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament, die sich zunächst durchaus zäh gestalteten, sind nunmehr am 14.12.2023 mit einer vorläufigen Einigung erfolgreich abgeschlossen worden (knappe Pressemitteilung des Rates „Corporate Sustainability Due Diligence: Council and Parliament strike deal to protect environment and human rights“; zusätzliche Informationen in der gemeinsamen Pressekonferenz von Lara Wolters, Berichterstatterin für das Parlament, Justizkommissar Didier Reynders, und dem Spanischen Staatssekretär Gonzalo García Andrés).

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14.12.2023
Vorerst keine Einigung zum Wachstumschancengesetz - Fünf konsensfähige Maßnahmen werden noch in 2023 im Kreditzweitmarktförderungsgesetz umgesetzt
Portrait von Dr. Martin Bartelt
Dr. Martin Bartelt Rechtsanwalt · Steuerberater · Partner

Zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses wurde eine politische Arbeitsgruppe einberufen, bestehend aus Vertretern des Bundestags und der Bundesländer. Ein erster Versuch, hier schnell einen Kompromiss zu finden, ist gescheitert, obwohl der Bund ein von über 6 Mrd. € auf knapp 3 Mrd.€ (Jahreswirkung) deutlich reduziertes Steuerausfallvolumen angeboten hatte. Die Kritik von Seiten der Länder bezog sich u.a. auf die Mitteilungspflicht hinsichtlich innerstaatlicher Steuergestaltungen, die Verrechnungspreisregelungen für Finanzierungsbeziehungen und die Verwaltung der Klimaschutz-Investitionsprämie durch die Finanzämter. Teilweise wurde auch die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie gefordert. Zur Diskussion standen zudem die Abschreibungsregelungen (einschließlich der Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und zum Sammelposten) und die geplanten Verbesserungen bei der Verlustberücksichtigung. Im Ergebnis ist in diesem Jahr mit einem Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr zu rechnen. Von Seiten der Union wird die Gesprächsbereitschaft von einer Einigung der Ampel-Koalition auf einen Bundeshaushalt für 2024 abhängig gemacht. Sollte der Vermittlungsausschuss am Ende noch zu einer Einigung finden, ist zu erwarten, dass für Regelungen, die ab dem 01.01.2024 angewendet werden sollten, eine entsprechende Rückwirkung vorgesehen wird. Eine im Vermittlungsausschuss verhandelte Beschlussempfehlung müsste noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

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