Bewertung und Verschonung bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Fahrplan für die praktischen Bewertungsaufgaben
Themen
Steuerliche Bewertung von Immobilien, mit den Änderungen ab 1.1.2023
Sachverständigenqualifizierung beim Nachweis des niedrigeren gemeinen WertsSteuerliche Bewertung des Betriebsvermögens
Das vorwiegend genutzte PraktikerverfahrenVerschonungsregelungen für betriebliche Vermögen
Regel- und Vollverschonung einschließlich der Optionsfalle des BFH
Programm
1. Teil (27.03.2025 von 16 – 18:00 Uhr)
Maßgeblichkeit der Bewertungsverfahren
- Bestimmung der GrundstücksartenBewertung der unbebauten Grundstücke
- Modifikation von Bodenrichtwerten
- Wertrelevante GeschossflächenzahlenVergleichswertverfahren
- Maßgeblichkeit von VergleichsfaktorenErtragswertverfahren
- Ermittlung des Gebäudeertragswerts
- Geeignete LiegenschaftszinssätzeSachwertverfahren
- Ermittlung des Gebäudesachwerts
- Regionalfaktor
- Alterswertminderung
- Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
- Jährliche Baupreisindizes
- Brutto-GrundflächeNachweis des niedrigeren gemeinen Werts – Escape-Klausel
- Qualifikation von Sachverständigen
- Zertifizierungsstellen
- Berücksichtigung von Belastungen
2. Teil (31.03.2025 von 16 – 18:00 Uhr):
Grundsätze der Bewertungssystematik
Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags
- Nichtbetriebsnotwendige Vermögen
- Beteiligungen im Betriebsvermögen
- Junges Betriebsvermögen
- Faktor und Besonderheiten
- Wahlrecht und Feststellungslast des SteuerzahlersSubstanzwert als Mindestwert
Bewertung von Anteilen an Gesellschaften
- Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Sonderfälle
3. Teil (01.04.2025 von 16 – 18:00 Uhr)
Begünstigung der betrieblichen Vermögen
- 85 % Regelverschonung
- 100 % OptionsverschonungUnterscheidung zwischen begünstigungsfähigem und begünstigtem Vermögen
Maßgeblichkeit des Netto-Verwaltungsvermögensprinzips
BFH zum 90 % -Test
Neu: Optionsfalle des BFH
Verwaltungsvermögenskatalog
Zweijährige Investitionsklausel
Rechentechnik der Verbundvermögensaufstellung
Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel
Verwaltungsvermögen bei Gesellschaften
Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel in Umwandlungsfällen
Ihr Nutzen
Die Webinar-Reihe stellt den Zusammenhang zwischen den praktischen Bewertungsaufgaben und den durchaus komplexen Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer her. Die Kenntnis der Regelungen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für sichere Entscheidungen bei den typischen Praxisfällen. Anwendungsbeispiele und Übersichten helfen Ihnen bei der Erstellung eines Fahrplans für die praktischen Bewertungsaufgaben.
In Teil 1 dieser Webinar-Reihe steht die steuerliche Bewertung von Immobilien im Mittelpunkt. Sie ist vorrangig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer konzipiert. Maßgebend sind hierbei die Regelungen des Bewertungsgesetzes. Dabei wird auch auf die Anpassung des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erläutert, die ab dem 1.1.2023 gilt. Zudem wird der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erläutert, bei dem eine hinreichende Zertifizierung des Sachverständigen zwingend erforderlich ist.
Teil 2 erläutert anschaulich die steuerliche Bewertung von Unternehmen nach dem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ und stellt die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte dar. Zusätzlich geht der Referent kurz auf die Stellungnahme der Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen zum KöMoG und den Auswirkungen auf die Bewertung ein.
Der Fokus von Teil 3 liegt auf den Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen. Hier sind die gravierenden Auswirkungen des BFH-Urteils auf den 90 % Test sowie die „Optionsfalle“ des BFH in der Praxis zu beachten. Die aktuelle BFH-Entscheidung zur Optionsverschonung erschwert den Zugang zur vollständigen Befreiung in erheblicher Weise. Ferner erhalten Sie Einblick in die Erlassregelungen zum jungen Verwaltungsvermögen und zu den jungen Finanzmitteln in Umwandlungsfällen.
Zielgruppe
6 Zeitstunden gem. § 15 FAO