Alkohol am Arbeitsplatz – Sie brauchen keinen Anwalt,
…sondern müssen lernen mit dem Problem im Betrieb umzugehen.
In den letzten Tagen wurde berichtet, dass bei einem Autobauer die Produktion aufgrund des Handelns zweier alkoholisierter Arbeitnehmer unterbrochen war. Dies ist ein gravierender Fall.
Als Anwalt ist man häufiger damit konfrontiert, dass ein Arbeitgeber den Verdacht der Alkoholabhängigkeit eines Mitarbeiters äußert. „Was kann ich nun tun?“, ist häufig die Frage. Die Gegenfrage, ob der Arbeitnehmer schon mit dem Verdacht der Alkoholabhängigkeit und seinen Verhaltensweisen konfrontiert wurde, wird meist abschlägig beantwortet. Dies aber ist dem Arbeitgeber dringend anzuraten. Oft empfehle ich auch die Kontaktaufnahme mit einem Suchttherapeuten. Dieser kann dem Arbeitgeber zunächst einmal erläutern, was in dem Arbeitnehmer vorgeht und wie man das Problem sinnvoll adressiert. Daher hat mich am 22.3. Tage ein Bericht auf der Homepage des Mitteldeutschen Rundfunks gefreut. Dieser berichtet, wie in großen Unternehmen gerade auch Führungskräfte für dieses Problem sensibilisiert und hierzu geschult werden.
Meines Erachtens brauchen Arbeitgeber nur in zwei Situationen rund um diese Problematik einen Anwalt:
1. Zur Formulierung einer Betriebsvereinbarung im Zusammenhang mit Suchtprävention
2. Wenn die in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Hilfsmaßnahmen ohne Erfolg bleiben und der betroffene Arbeitnehmer rückfällig wird.
==================
Hinweis der Redaktion: Lesen Sie zu diesem Thema auch den Aufsatz "Alkohol im Betrieb - Strategien zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch und Durchsetzung von Alkoholverboten" von RA FAArbR Dr. Jörg Laber und RA Christoph Römer LL.M. in ArbRB 2013, 378 (Heft 12/13).