18.02.2016

Auf in die Verlängerung?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Am gestrigen Tage ging der Streit des FSV Mainz mit seinem ehemaligen (?) Torhüter in die zweite Halbzeit. Nachdem dieser in der ersten Halbzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz in Führung gegangen war, konnte der Verein nun vor dem Landesarbeitsgericht (Urt. v. 17.2.2016 - 4 Sa 202/15) ausgleichen.

Das Landesarbeitsgericht musste sich unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, ob die wiederholte Befristung von Verträgen mit Profisportlern wirksam ist. Das Gericht nahm wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung eines Profifußballers eine sachliche Rechtfertigung der Befristung an.

Für den Fußball ist die Entscheidung wichtig und richtig. Denn wer möchte in einigen Jahren nur noch Spieler in der Bundesliga sehen, die eigentlich schon in der Altherrenmannschaft spielen sollten? Aber die Begründung wird spannend. Denn ich kann mir viele Arbeitgeber in verschiedenen Branchen vorstellen, die gerne ihren Kunden alle paar Jahre eine neue leistungsfähige(re) Belegschaft bieten würden. Auch die sind bestimmt der Ansicht, dass die Eigenart der Arbeitsleistung dies rechtfertigt. Die Begründung des LAG wird interessant.

Also warten wir nun auf die Verlängerung beim BAG. In den Medien wurde auch schon über ein Elfmeterschießen beim EuGH spekuliert.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg www.goehmann.de

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Hinweis der Redaktion:

In der Datenbank des Arbeits-Rechtsberaters finden Sie einen vertiefenden Aufsatz zum Thema: Grimm/Gehrke, Aktuelles aus dem (Fußball-)Sportarbeitsrecht - Vom Beschäftigungsanspruch über die einseitige Verlängerung bis zur Kündigung, ArbRB 2014, 189.

 

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