Die Arbeitnehmereigenkündigung - einmal anders
Die Arbeitnehmereigenkündigung fristet - auch in der Beratungspraxis - ein juristisches Schattendasein. Umso interessanter kann es sein, sich mit orginellen Formen des Ausspruchs solcher Kündigungen zu beschäftigen. Spiegel Online gibt Anregungen. Achtung: Bitte zur Dokumentation eine schriftliche Kündigung (§ 623 BGB) nachschieben.