19.03.2013

Die Arbeitnehmereigenkündigung - einmal anders

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Arbeitnehmereigenkündigung fristet - auch in der Beratungspraxis - ein juristisches Schattendasein. Umso interessanter kann es sein, sich mit orginellen Formen des Ausspruchs solcher Kündigungen zu beschäftigen. Spiegel Online gibt Anregungen. Achtung: Bitte zur Dokumentation eine schriftliche Kündigung (§ 623 BGB) nachschieben.

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