Dienstwagen
Ein sehr amüsantes Quiz zum liebsten Thema deutscher Führungskräfte finden Sie im Spiegel (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/dienstwagen-quiz-limousine-fuer-den-chef-a-1037895.html. Dort erfahren Sie nicht nur, ob man einen Ferrari als Freiberufler von der Steuer absetzen kann (jedenfalls nicht als Tierarzt für Kleintiere, wenn man ihn in nur geringem Umfang nutzt, so unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG: BFH v. 29.4.2014, VIII R 20/12, DB 2014, 1590), und ob man einen Leichenwagen als Dienstwagen zur Verfügung stellen kann (nein, Leitsatz des LAG Köln v. 19.11.2009 - 7 Sa 879/09: "Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen PKW zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt."), sondern auch manches andere Interessante wie z.B. die Branchen-Hitliste der teuersten Dienstwagen oder steuerliche Hinweise. Wer will, kann am Wochenende von seinem Dienst-Ferrari träumen.