Entgelttransparenzgesetz am 5.7.2017 im BGBl. veröffentlicht
Im BGBl. I Nr. 44 vom 5.7.2017, Seite 2152 ff. ist das Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht worden. Damit kann der Auskunftsanspruch der Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG (dazu Grimm/Freh, ArbRB 2017, 182 ff.) erstmals am 6.1.2018 geltend gemacht werden (zur Fristberechnung siehe § 25 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG).