Hilfe bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zum 1. Januar 2023 wird verbindlich die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Diese verpflichtende Einführung kostet allen Beteiligten viel Kraft und Zeit. Der ArbRB wird umfangreich bei der Umsetzung der neuen Vorgaben helfen.
In der Dezember-Ausgabe des ArbRB ist ein Beitrag von mir mit dem Titel „Die allgemeine Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1.1.2023 - Individual- und kollektivrechtliche Konsequenzen“ erschienen (ArbRB 2022, 364 ff.).
Ferner steht ein ausführliches Muster einer Betriebsvereinbarung online zur Verfügung (ArbRB 2022, S10).
Sie erhalten außerdem ein Muster eines Hinweisschreibens, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter detailliert über deren Rechte und Pflichten ab dem 1. Januar 2023 in Zusammenhang mit der eAU informieren können (ArbRB 2022, S9).
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellt auf einer neuen, frei zugänglichen Website www.arbeitgeber.de/elektronische-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung weitere wichtige Hilfsmittel zur Verfügung. Neben vielen nützlichen Links und einem Erklärfilm finden Sie dort u.a. auch einen Flyer zum Ablauf der eAU und einen Kurzleitfaden für Unternehmen.
Hinweis der Redaktion Mehr zum Thema:
- Gesellschaftsrecht-Blog: Pröpper, Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1.2023
- ArbRB 2022, 87 ff.: Otto/Millgramm, Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Auswirkungen
- Webinar: Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Herausforderung für Unternehmen durch eAU und digital erlangte Atteste