Keine Veränderung des Teilzeitrechts vor der Bundestagswahl
Das Vorhaben des BMAS (Frau Nahles), einen Anspruch auf befristete Teilzeit zu schaffen (§ 9a TzBfG-E) und Teilzeitmitarbeitern einen Rückkehranspruch in die Vollzeit zu geben (§ 9 TzBfG-E), ist im Koalitionsausschuss am 29.03.2017 beerdigt worden. Die CDU/CSU hatte sich gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen, u.a. auch deshalb, weil der Anspruch schon ab einer Betriebsgröße von 15 Arbeitnehmern bestehen sollte. In dieser Legislaturperiode müssen Sie also nicht mehr mit Veränderungen im Teilzeitrecht rechnen.