15.03.2021

Kurzarbeit Null kürzt auch den Urlaub

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Sie auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 (Az. 6 Sa 824/20) hinweisen. Das LAG hat Urlaubsansprüche während Kurzarbeit Null verneint. Das deutsche Recht enthalte keine solche Regelung. Anderes ergäbe sich auch nicht aus dem Europarecht. Kurzarbeit Null sei auch nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

Ich glaube nicht, dass das BAG in der Revisionsinstanz anders entscheiden wird. Bei unbezahltem Sonderurlaub (BAG 19.3.2019 - 9 AZR 315/17) und bei der Freistellungsphase in der Altersteilzeit im Blockmodell (BAG 24.9.2019 - 9 AZR 481/18, ArbRB 2020, 67 [Marquardt]) hat es Urlaubsansprüche verneint.

Die Rspr. des LAG Düsseldorf dürfte nicht nur bei Kurzarbeit Null in der Corona-Krise gelten, sondern auch bei Kurzarbeit Null in der Transfergesellschaft.

------------------ Hinweis der Redaktion Mehr zum Thema: Gaul/Lauer, Urlaubskürzung bei Kurzarbeit - Reduzierung von Personalkosten im Rahmen der COVID-19-Pandemie, ArbRB 2020, 343 , gratis abrufbar im Rahmen eines Datenbanktests.

 

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