07.05.2019

Lohnkosten in Deutschland teuer, aber nicht am teuersten in der EU

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Statistische Bundesamt hat in seiner Pressemitteilung Nr. 164 vom 29.04.2019 seine Untersuchungen zu den Bruttoverdiensten in Deutschland veröffentlicht. Es hat zwischen Arbeitsplätzen in der Industrie- und im Dienstleistungssektor differenziert. Deutschland ist teuer, aber nicht das teuerste Land in der EU.

Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2018 durchschnittlich 35,00 € für eine geleistete Arbeitsstunde. Das Arbeitskostenniveau in Deutschland lag damit innerhalb der EU wie im Jahr zuvor auf Platz sechs. Der EU-Durchschnitt betrug 26,60 €. Deutsche Arbeitgeber zahlen damit 32 % mehr für eine Stunde Arbeit. Vor Deutschland lagen neben Dänemark (44,70 € je geleistete Stunde) noch Luxemburg, Belgien, Schweden und Frankreich. Die niedrigsten Arbeitskosten hatte Bulgarien mit einem Verdienst von 5,30 €. Infolge des Umstandes, dass die Länder mit den niedrigeren Arbeitskosten von hohen Wachstumsraten gekennzeichnet sind, verringert sich der Abstand zwischen der EU-Spitzengruppe und den „aufholenden“ Ländern.

In der deutschen Industrie kostete die Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2018 durchschnittlich 40,00 €, ungeachtet des starken internationalen Wettbewerbs. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf Rang 4. Der EU-Durchschnitt beträgt 27,00 €.

Bei den Lohnnebenkosten liegt Deutschland auf Rang 14 innerhalb der EU mit durchschnittlich 27,00 € Lohnnebenkosten auf 100,00 € Bruttoverdienst in den Branchen des produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen. Der EU-Durchschnitt beträgt 30,00 €. Im EU-weiten Ranking liegt Schweden mit 48,00 € Lohnnebenkosten bezogen auf 100,00 € Lohn an der Spitze, Malta liegt mit 8,00 € Lohnnebenkosten auf 100,00 € Lohn auf dem „preiswertesten“ Platz.

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt 41 Stunden, wie uns die Pressemitteilung Nr. 18 vom 30.04.2019 näher erläutert.

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