„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“
Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.