Mitschneiden verboten!?
Es ist so einfach, wir alle haben Telefone, mit denen man Aufnahmen machen kann. Warum also nicht das Personalgespräch heimlich mitschneiden oder Kollegen abhören. Wer die einschlägigen Websites besucht, wird auf die Entscheidung des LAG Hessen v. 23.8.2017 – 6 Sa 137/17 stoßen:
Ein bereits wegen der (heftigen) Beleidigung von Kollegen abgemahnter Arbeitnehmer schnitt ein Personalgespräch mit. Der Arbeitgeber kündigte den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer fristlos. Die Klage hatte keinen Erfolg.
Das LAG Hessen geht davon aus, dass das heimliche Mitschneiden eine Kündigung „an sich“ rechtfertigt. Auch komme es nicht auf die Kenntnis des Arbeitnehmers von der Unzulässigkeit an. Auch das LAG Rheinland-Pfalz (v.3.2.2016 – 7 Sa 220/15) hat ähnlich entschieden und eine Kündigung für gerechtfertigt gehalten. Die Arbeitnehmerin schnitt ein Personalgespräch mit und verwendete ein hierauf gestütztes Protokoll im Rahmen eines Rechtsstreits.
Aber kann man nun annehmen, dass in jedem Fall das Mitschneiden von Gesprächen o.Ä. eine Kündigung rechtfertigt? Man wird sehen. Denn noch 2011 hatte das LAG Baden-Württemberg (v. 9.9.2011 – 17 Sa 16/11) die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen der heimlichen Übertragung einer Betriebsratssitzung für unwirksam erachtet. Eine Abmahnung sollte reichen. Auch das LAG Schleswig-Holstein wollte 2001 eine Abmahnung ausreichen lassen (v. 26.7.2011 – 5 Sa 278/01).
Ich halte die Entscheidung des LAG Hessen für überzeugend. Andere Gerichte sollten ihr folgen. Angesichts der immer besseren Möglichkeiten für Aufnahmen müssen auch Arbeitnehmer vor Aufzeichnungen durch Kollegen geschützt werden Es sind nämlich nicht nur die „bösen Arbeitgeber“, die technische Mittel zur Überwachung einsetzen. Auch Arbeitnehmer setzen diese ein. Also Mitschneiden verboten, sonst könnte eine Kündigung drohen.