Nahles: Arbeitszeitflexibilität nur bei Tarifbindung
Wie die FAZ vorab berichtet, erwägt das BMAS, eine zweijährige Erprobung flexibler Arbeitszeitregelungen zuzulassen. Allerdings hat das Konzept wohl eine Bedingung: Wer dies nutzen will, muss tarifgebunden sein. Anbei der Link zum Hinweis in der FAZ auf das Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.