18.11.2016

Nahles: Arbeitszeitflexibilität nur bei Tarifbindung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie die FAZ vorab berichtet, erwägt das BMAS, eine zweijährige Erprobung flexibler Arbeitszeitregelungen zuzulassen. Allerdings hat das Konzept wohl eine Bedingung: Wer dies nutzen will, muss tarifgebunden sein. Anbei der Link zum Hinweis in der FAZ auf das Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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