13.07.2020

NRW startet Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das Land NRW beginnt nun mit der Prüfung der korrekten Verwendung der im Rahmen der NRW-Soforthilfe gewährten finanziellen Hilfen. Hierzu besteht besonderer Anlass, weil nach Pressemeldungen derartige Hilfen teilweise in betrügerischer Absicht beansprucht wurden.

Empfänger der NRW-Soforthilfe werden eine E-Mail mit Hinweisen zur Berechnung des tatsächlich in Anspruch genommenen Umfangs der Soforthilfe sowie zur korrekten Verwendung der Mittel erhalten. Zusätzlich werden die Empfänger in dieser E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. Insbesondere erfahren sie, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Der Anteil der Soforthilfe, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzentrum, muss dann von den Zuwendungsempfängern zurückgezahlt werden.

Das Land NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass die E-Mail ausschließlich über die E-Mail-Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de versandt wird. Hierdurch sollen weitere Betrugsversuche unterbunden werden. Inhalt der E-Mail wird ein PDF-Anhang mit dem Dateinamen „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020.pdf „ sein. Weitere Informationen nebst einem Erklärvideo finden sich unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren.

Zuwendungsempfänger können sich bei Fragen zur Abrechnung außerdem an die Hotline des Landes unter der Nummer 0211-79564995 wenden. Die Frist für die Rückmeldung über das Rückmeldeformular im E-Mail Anhang endet für alle Antragsteller am 30.09.2020. Eine eventuelle vollständige oder anteilige Rückzahlung der Soforthilfe muss von allen Antragstellern bis zum 31.12.2020 vorgenommen werden.

Zurück