Rentenversicherung für Syndikusanwälte
Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier. Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.
Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rspr. des BSG aus berufenem Mund finden Sie in der aktuellen NZA: Giesen, NZA 2014, 1297, Rentenversicherungspflicht angestellter Freiberufler. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Giesen im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie e. V. (BAVC) erstellt hat.