12.12.2014

Rentenversicherung für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung  für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier.  Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rspr. des BSG aus berufenem Mund finden Sie in der aktuellen NZA: Giesen, NZA 2014, 1297, Rentenversicherungspflicht angestellter Freiberufler. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Giesen im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie e. V. (BAVC) erstellt hat.

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