Sonderarbeitsrecht für Biergärten
Die Groko hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Sonderarbeitsrecht für befristete Arbeitsverhältnisse im Profisport zu schaffen (siehe dazu mein Blog vom 7.2.2018). Der heute in der FAZ veröffentlichte Artikel wirft die Frage nach Sonderregelungen für die Arbeit auf Abruf in einer anderen, für die deutsche Volksseele fast ebenso bedeutsamen Branche auf, oder?