18.04.2013

Streikrecht in Diakonie und Kirche nun vor dem BVerfG

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Axel Groeger

Anfang der Woche hat die Presse berichtet, dass die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nunmehr Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BAG zum Streikrecht in Diakonie und Kirche, in denen der Dritte Weg praktiziert wird (BAG v. 20.11.2012 - 1 AZR 179/11),  erhoben hat.  Zwar hatte die Präsidentin des BAG noch zu Beginn der mündlichen Verhandlung - angesichts der zur Entscheidung anstehenden verfassungsrechtlichen Fragen nicht überraschend - vorausgesagt, dass die Entscheidung des Senats nicht das letzte Wort sein würde, weil die unterlegene Partei wohl vor das BVerfG ziehen würde. Dass es dazu kommen könnte, erschien jedoch nach der Verkündung des Urteils und der mündlichen Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe eher unwahrscheinlich. Nun ist es anders gekommen: Mit ver.di hat die obsiegende und durch das Urteil nicht beschwerte Partei eine Verfassungsbeschwerde erhoben, soweit jedenfalls die formale Betrachtung. Verständlich ist dieser Schritt aus zwei Gründen: Materiell dürfen sich - bei aller gebotenen Zurückhaltung und sicher noch erforderlichen genauen Analyse  der Entscheidungsgründe - kirchliche Arbeitgeber in mancher Hinsicht be- und gestärkt fühlen, nicht nur weil ihre grundsätzliche Befugnis, ein dem christlichen Selbstverständnis entsprechendes, auf Arbeitskampf verzichtendes Arbeitsrechtsregelungssystem jenseits des Tarifvertragssystems zu praktizieren - wenn auch nur unter Beachtung nicht unerfüllbarer oder unzumutbarer Voraussetzungen durch das BAG - bestätigt worden ist. Interessant wird es bei der Frage, ob das BVerfG die Beschwerde zum Anlass nimmt, zur Befugnis, den Möglichkeiten und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung Stellung zu nehmen.

RA FAArbR Axel Groeger, Bonn www.redeker.de

 

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