05.03.2015

Welche Lohnbestandteile sind auf den Mindestlohn anrechenbar?

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ArbRB Redaktion

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt lediglich fest, dass grds. jeder Arbeitnehmer seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde hat. Aber was gehört eigentlich alles zum Mindestlohn bzw. welche Lohnbestandteile sind insoweit anrechenbar? Nach einigen Auseinandersetzungen mit dieser Frage im Schrifttum liegt jetzt eine der ersten Entscheidungen hierzu vor (ArbG Berlin, Urt. v.  4.3.2015 - 54 Ca 14420/14).

Kennen Sie weitere erste Entscheidungen zum MiLoG? Und teilen Sie die Auffassung des Arbeitsgerichts Berlin, dass die Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn unzulässig ist - ebenso wie eine hierauf hinauslaufende Änderungskündigung?

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Hinweis der Redaktion: Ausführliche Informationen zum Mindestlohn finden Sie in der jetzt erscheinenden Neuauflage des Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch

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