13.04.2016

Böhmermann: Beleidigung, Rassismus und Hate Speech im Gewand der Satire

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

"Am liebsten mag er Ziegen ficken": Eine solche Äußerung ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Art. 5 GG schützt zwar auch überzogene und überspitzte Äußerungen. Und natürlich ist auch Satire geschützt, nicht jedoch die "Formalbeleidigung".

Beleidigung

Wer Begriffe wählt, um gezielt die Missachtung einer Person zum Ausdruck zu bringen, macht sich gemäß § 185 BGB wegen Beleidigung strafbar. Das Mäntelchen der Satire rechtfertigt eine solche Ehrverletzung nicht. Wer dies immer noch nicht glaubt, möge das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.3.1992 lesen (BVerfG v. 25.3.1992 - 1 BvR 514/90, AFP 1992, 133). Karlsruhe entschied damals, dass das Satiremagazin "Titanic" einen behinderten Reserveoffizier nicht als "Krüppel" bezeichnen darf. Dies auch dann nicht, wenn dies in einem satirischen Kontext geschieht. "Wir haben das doch nicht so gemeint" - ein Einwand, der eine herabsetzende, herabwürdigende Äußerung in keiner Weise rechtfertigen kann.

Rassismus und Hate Speech

Man muss Erdogan nicht mögen. Ich mag ihn auch nicht. "Fellatio mit hundert Schafen" - Das ist dennoch nicht nur beleidigend, sondern auch rassistisch. Wer bei Erdogan an Schafe und Ziegen, an "verlaust" und "zoophil" denkt, gibt damit - unfreiwillig - preis, welche Assoziationen ein unsympathischer Türke in ihm weckt. Wer Türken als "verlaust" bezeichnet, muss sich den Vorwurf des Rassismus gefallen lassen. Egal ob es um einen türkischstämmigen Berliner oder um einen türkischen Staatspräsidenten mit fragwürdigem Demokratieverständnis handelt. "Ziegen ficken": Das ist Hate Speech in Reinkultur. Kein Wunder, dass Böhmermann viel Beifall vom rechten Rand erhält.

Beifall gibt es auch im schwarz-grün-roten Mainstream. Cem Özdemir springt Böhmermann bei und verlangt von der Bundesregierung "Haltung". Wenn jedoch "besorgte Bürger" ihren Vorurteilen gegen Flüchtlinge, Migranten, Türken und Arabern freien Lauf lassen und diese als "verlaust" und "zoophil" bezeichnen würden, wäre Özdemirs Empörung groß. Rassismus, Herabwürdigung und Straftaten sind nicht plötzlich erlaubt, weil sie sich nicht gegen Normalbürger richten, sondern gegen ein ungeliebtes Staatsoberhaupt und mehr schlecht als recht in das Mäntelchen der Satire eingekleidet sind.

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Nicht mutig, sondern Effekthascherei

Bei Böhmermann geht es nicht um "Haltung", Satire und Meinungsfreiheit. Es geht um Beleidigung, Rassismus und Effekthascherei. Böhmermann ist nicht einmal mutig, sonst hätte er seine "Satire" nicht gegen einen hierzulande unbeliebten ausländischen Staatsmann gerichtet. Was wäre wohl die Reaktion der Böhmermann-Freunde gewesen, wenn er seinen unbeholfenen Lausbubenhumor an der Bundeskanzlerin oder gar an dem Bundespräsidenten ausgelassen hätte?

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