14.06.2012

Leistungsschutzrecht der Presseverleger à la FDP: Sieg des Subversiven

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Einen Gesetzesvorschlag zu einem Leistungsschutzrecht der Presseverleger kann man jetzt als neuen § 87f UrhG hier finden. Es dürfte sich sich um einen Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) handeln, siehe Berliner Morgenpost v. 6.6.2012. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich erst vor wenigen Tagen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts bekannt, siehe Heise Online v. 12.6.2012.

Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin hat sich durchgesetzt (zu seinem Vorschlag ausführlich Härting, CRonline Blog v. 26.3.2012): Die Verleger sollen das Recht erhalten, "Aggregatoren" wie Google News eine Verlinkung zu untersagen. Ein solcher Unterlassungsanspruch ist jedoch - bei Lichte betrachtet - das genaue Gegenteil dessen, was die Presseverlage wollen, da sie ein Interesse daran haben, dass ihre Inhalte über Suchmaschinen und "Aggregatoren" auch gefunden werden.

Die Presseverlage erhoffen sich von dem seit langem geforderten Leistungsschutzrecht ein Stück von dem Kuchen der Google-Werbeeinnahmen. Daher werden sie umso mehr als enttäuscht sein, dass in dem jetzt erkennbaren FDP/BMJ-Entwurf keine Rede davon ist, über Zwangsabgaben und Verwertungsgesellschaften den Presseverlagen finanziell wohl zu tun. Würde der Entwurf zum Gesetz erwachsen, hätten die Verlage die Wahl zwischen Cholera und Pest:

  • Durchsetzung:  Entweder machen sie ihr neues Recht geltend und hoffen darauf, dass - anders als zwischen Google/YouTube und der GEMA - schnell eine lukrative Einigung gelingt. Nachteil: Hierdurch würden sich die Verlage bei der Verbreitung ihrer Inhalte selbst behindern.
  • Verzicht:  Oder die Verlage verzichten auf eine Durchsetzung ihres Rechts. Dann bliebe trotz eines neuen Gesetzes alles beim Alten.

 

Zurück