26.03.2012

Vorschlag mit Hintersinn: Unterlassungsanspruch der Presseverlage gegen Google?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das von großen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht bewegt seit kurzem wieder die Gemüter, nachdem die Regierungskoalition bekräftigt hat, kurzfristig einen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen:

Den Netzpolitikern im Regierungslager bereitet das Vorhaben ein gewisses Unbehagen. Mit einem subversiven Vorschlag reagiert der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin: Als Quasi-Kompromiss schlägt er die Schaffung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Betreiber von Suchmaschinen und "News-Aggregatoren" vor. Wenn der Alex-Springer-Verlag verhindern möchte, dass Artikel aus BILD und WELT per Google-Suche gefunden werden, soll er einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch erhalten. Allerdings soll es nach den Vorstellungen von Höferlin kein Leistungsschutzrecht geben und damit auch keine Möglichkeit der Verlage, an den Werbeeinnahmen von Google zu partizipieren.

Wer Inhalte im Internet publiziert, ist auf Verbreitung angewiesen und damit auf Suchmaschinen und "Aggregatoren" wie Google. Ein Unterlassungsanspruch wäre genauso absurd wie ein Gesetzesvorhaben, das Verlage berechtigt, Tankstellen und Supermärkten den Verkauf der eigenen Zeitungen und Zeitschriften zu untersagen. genau diese Absurdität wohnt indes dem von den Verlagen geforderten Leistungsschutzrecht inne. Denn sie wollen natürlich einerseits von "Aggregatoren" wie Google, Facebook und Twitter gefunden werden, träumen aber andererseits davon, ein kleines Stück des des Werbeeinahmen-Kuchens serviert zu bekommen, den die "Aggregatoren" erwirtschaften. Ohne das Stück Kuchen, das den Verlagen als eine Art Zwangsabgabe zugeteilt werden soll, zeigt sich, wie wenig schmackhaft das Gesetzesvorhaben ist.

 

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